Zulassungsstelle in Niebüll (Landkreis Nordfriesland)
Adresse:
Gather Landstr. 75
25899 Niebüll
Öffnungszeiten:
Mo.: 07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Di.: 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr
Mi.: 07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Do.: 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 17:00 Uhr
Fr.: 07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Rezensionen:
Claus Christ





Heute technischer Ausfall, 2 Stunden Verzögerung, plötzlich geschlossen.
Absoluter Reinfall. Beschwerde folgt.
Jallolol 12





Hallo, kann man auch ohne einen Termin hingehen?
Tintin Blauhuegel Blauhuegel





Robert Fuchs





Obwohl Feierabend und ohne Termin trotzdem freundlich noch bedient. Daumen hoch!
Heidi Eggers





Unterlagen:
Voraussetzungen für den Online-Antrag:
- nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
- nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
- Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
- Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
- Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
- Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
- Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
- Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
- Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
- Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
- Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- gültiges Ausweisdokument
- Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
- Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
- Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
- Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
- Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
- gültiges Ausweisdokument
- Zulassungsbescheinigung Teil II
- COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
- Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Weitere Informationen:
Es muss Sie auf jeden Fall vorab einen Termin gebucht werden
Anfahrt:
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Nr.: 34875_is
Volkswagen up!, Limousine, Benzin, Schaltgetriebe, Gelb
Apr. 2017
Schaltgetriebe
88.960 km
Benzin
Gelb
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Aug. 2018
Schaltgetriebe
111.000 km
Benzin
Blau
70kW (95 PS)
PkwLimousineGebrauchtfahrzeugFahrbereit4/5 TürenLagerfahrzeug2 Achsen1625 Gesamtgewicht
10.999,00 €
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MwSt. ausweisbar.
Nr.: 34350_il
Volkswagen up!, Limousine, Elektro, Automatik, Weiß
Nov. 2021
Automatik
84.800 km
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