Zulassungsstelle in Husum (Landkreis Nordfriesland)
Adresse:
Marktstr. 6
25813 Husum
Öffnungszeiten:
Mo.: 07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Di.: 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr
Mi.: 07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Do.: 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 17:00 Uhr
Fr.: 07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Rezensionen:
Jens Brand





Christina Mönke





Super Kundenorientierung und Hilfe bei allen Fragen!
Schnell, zuverlässig und sympathisch - auch durch Kollegen aus anderen Teams bei Verzweiflung im technischen Verstand (Anbau von Kennzeichen 😂)! Ihr seid ein tolles Team im Kreishaus! Danke …
Medeea





An die Dame am Schalter 3 am 6. Februar 2025: es wäre schön, wenn Sie etwas freundlicher und wären.
Marie





Heute am Sch-langen Donnerstag um ca. 16Uhr dort angekommen und erfahren, dass man ohne Termin nicht zur Zulassungstelle darf. Der Pförtner hat es wehement verweigert. Gleiches bei der Führerscheinstelle. Auch hier ohne Termin kein Durchkommen.
Auf der Seite des Kreises findet man keinerlei Hinweis darauf, dass man ohne Termin nicht vorgelassen wird. Hier heißt es man "kann" einen Termin online buchen. Netterweise wurde ich auf den Zulassungsservice des Schilderdienstes gegenüber hingewiesen. Nun macht dieser die Zulassung, aber ich muss zur Abholung der Unterlagen ein weiteres Mal nach Husum fahren und natürlich kostet der Dienst auch zusätzlich. Insgesamt dann wohl 70km extra zu fahren und alles nur zu Zeiten möglich, wo Nicht-Beamte arbeiten.
U N M Ö G L I C H und eine Z U M U T U N G
L W





Ich bin ohne Termin früh morgens bei der Zulassungsstelle erschienen, da ich ein dringendes Anliegen hatte und der nächste freie Termin erst in 2 Wochen gewesen wäre. Es waren kaum Kunden da. Ich hab freundlich nachgefragt und mein Problem geschildert. Die Damen behandelten mich wirklich sehr unfreundlich und haben mich ihren Ärger darüber, dass ich ohne Termin kam deutlich spüren lassen. Habe mich sehr unwohl gefühlt.
Mein Anliegen wurde nicht bearbeitet, obwohl zu diesem Zeitpunkt keinerlei Kundschaft mehr da war. Dennoch erhielt ich eine hilfreiche Auskunft, die mir vorerst ausreichte.
Ich ärgere mich nicht darüber, dass mein Anliegen nicht bearbeitet wurde, sondern eher, dass man dort so unfreundlich behandelt wird. Ich arbeite selber auf‘m Amt mit täglichem Kundenverkehr und kann den Unmut der Damen daher in gewisser Weise verstehen. Dennoch ist ein freundlicher Umgangston mit Kunden das A und O und für mich immer selbstverständlich…ob nun mit oder ohne Termin. So ein Verhalten Kunden gegenüber geht leider gar nicht.
Unterlagen:
Voraussetzungen für den Online-Antrag:
- nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
- nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
- Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
- Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
- Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
- Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
- Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
- Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
- Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
- Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
- Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- gültiges Ausweisdokument
- Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
- Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
- Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
- Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
- Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
- gültiges Ausweisdokument
- Zulassungsbescheinigung Teil II
- COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
- Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Weitere Informationen:
Es muss Sie auf jeden Fall vorab einen Termin gebucht werden
Anfahrt:
Route berechnenFahrzeuge zu kaufen
Nr.: 35599_wa
Skoda Citigo, Limousine, Elektro, Automatik, Weiß
Apr. 2020
Automatik
44.785 km
Elektro
Weiß
61kW (83 PS)
PkwLimousineGebrauchtfahrzeugFahrbereit4/5 TürenLagerfahrzeug2 Achsen1530 Gesamtgewicht
Finanzierungsangebot
ab 179 €
12.250,00 €
( inkl.19% MwSt.)
MwSt. ausweisbar.
Nr.: 5157_li
Volkswagen Golf, Limousine, Benzin, Schaltgetriebe, Weiß
Febr. 2017
Schaltgetriebe
75.000 km
Benzin
Weiß
63kW (86 PS)
PkwLimousineGebrauchtfahrzeugFahrbereit4/5 TürenLagerfahrzeug2 Achsen1720 Gesamtgewicht
Finanzierungsangebot
ab 199 €
12.970,00 €
( inkl.19% MwSt.)
MwSt. ausweisbar.
Nr.: 2468_wg
Fiat 500, Limousine, Benzin, Schaltgetriebe, Schwarz
Mai 2022
Schaltgetriebe
25.260 km
Benzin
Schwarz
51kW (69 PS)
PkwLimousineGebrauchtfahrzeugFahrbereit2/3 TürenLagerfahrzeug2 Achsen1360 Gesamtgewicht
Finanzierungsangebot
ab 139 €
12.989,00 €
( inkl.19% MwSt.)
MwSt. ausweisbar.
123456