Zulassungsstelle in Husum (Landkreis Nordfriesland)
Adresse:
Marktstr. 6
25813 Husum
Öffnungszeiten:
Mo.: 07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Di.: 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr
Mi.: 07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Do.: 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 17:00 Uhr
Fr.: 07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Rezensionen:
Mirco Michelsen
Service der Zulassungsstelle und Führerschein sowie telefonisch erreichbaren Personal freundlich und kompetent.
Gibt leider nur 3 Sterne Dank des Pförtners/Sicherheitsdienst. Unfreundlich und die ganze Zeit am Handy geschweige keine Kompetenz bei der kleinsten Fragen.
Karl Christian Kelting
1. Stern für ist noch geschmeichelt.
Diese Art " Staatsdiener " sind total unflexibel, und offensichtlich der Meinung Sie wären was ganz wichtiges im System.
Keiner von denen würde in der freien Wirtschaft auch nur ein Bein auf die Erde kriegen.
Mein 1. Post wurde gelöscht, weil angeblich voller Hass und Hetze.
So weit ist es in Deutschland schon gekommen, das man die unflexiblen Mitarbeiter nicht mehr als das was Sie sind bezeichnen darf.
Zur Sache :
Ich sollte ein Fahrzeug für meine Frau anmelden, dazu hatte ich ihren Reisepass, Bankkarte und Schriftliche Einwilligung dabei. Man sagte mir, im Reisepass steht die Anschrift nicht, deshalb wäre eine Anmeldung nicht möglich.
Meinen Einwand, wir hätte doch noch mehrere andere Fahrzeuge auf genau diese unsere Anschrift, wo wir seit 35 Jahre leben eingetragen, wurde einfach übergangen.
Meine Bitte, doch beim Amt Bredstedt Land anzurufen und abzufragen ob meine Frau dort gemeldet wäre, dazu hätte man keine Veranlassung.
Und das in einem Land, wo ohne Ausweis JEDER rein kommt.
Ich hoffe die KI kommt mit großen Schritten in die Behörden , dann werden sich diese so wichtigen Mitarbeiter umschauen
Artur Nelde
Völlig unfreundliches Personal.
Ulrike Reichert
Ich bin mit einer wirklich komplizierten Angelegenheit heute am Platz 7 bei Frau Iskam vorstellig geworden.
Hinzu kommt noch, das ich mich komplett verhört habe beim aufrufen der Nummern, ich saß somit am falschen Platz.
Diese Mitarbeiterin war so emphatisch ,freundlich,überhaupt nicht gestresst und zu alledem fröhlich gestimmt!!
Welch ein Glück für mich🍀
Frau Iskam hat mir meine Aufregung genommen und alles top geklärt!!
Ganz lieben Dank an dieser Stelle.
Jörg Hansen
Ein Stern ist leider nochvzu viel.Ich wurde im Wartebereich schon vorgewarnt ,das eine unfreundliche junge Dame am Schalter 1 sitzt.Diese konnte man auch schon in Wartebereich hören, Sie war sehr unfreundlich und mies gelaunt den Leuten gegenüber.Ich hatte dann leider auch das Pech und musste an ihren Schalter.Sie war sehr kurz angebunden und nicht gerade kundenfreundlich.Sie hätte meine Tochter sein können vom Alter her und Sie kam sehr überheblich rüber.
Unterlagen:
Voraussetzungen für den Online-Antrag:
- nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
- nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
- Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
- Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
- Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
- Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
- Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
- Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
- Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
- Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
- Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- gültiges Ausweisdokument
- Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
- Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
- Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
- Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
- Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
- gültiges Ausweisdokument
- Zulassungsbescheinigung Teil II
- COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
- Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Weitere Informationen:
Es muss Sie auf jeden Fall vorab einen Termin gebucht werden
Anfahrt:
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Nr.: 18248
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Juli 2021
Schaltgetriebe
23.700 km
Benzin
Grau
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MwSt. ausweisbar.
Nr.: 18300
Hyundai i20 1.0 T-GDi Kamera|CarPlay|Sitzheizung
Nov. 2021
Schaltgetriebe
40.217 km
Benzin
Grau
74kW (101 PS)
D
PkwKleinwagenGebrauchtfahrzeugFahrbereit4/5 TürenLagerfahrzeug
5,6 l/100km (komb.), 127 g CO2/km (komb.), CO₂-Klasse: D
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MwSt. ausweisbar.
Nr.: 18108
Fiat Panda MILD-Hybrid 1.0 GSE 51kw
Neu
Schaltgetriebe
15 km
Benzin
Weiß
51kW (69 PS)
D
PkwKleinwagenNeufahrzeugFahrbereit4/5 TürenLagerfahrzeug
5,1 l/100km (komb.), 116 g CO2/km (komb.), CO₂-Klasse: D
15.490,00 €
( inkl.19% MwSt.)
MwSt. ausweisbar.