Zulassungsstelle in Marienberg (Landratsamt Erzgebirgskreis)

Adresse:

Schillerlinde 6
09496 Marienberg

Kontakt:

Fax:
03735-601-5368
Termin Online vereinbaren

Öffnungszeiten:

Bitte beachten Sie!

Der Annahmeschluss ist 30 Minuten vor Ende der Öffnungszeiten.
Mo: 08:00 - 12:00
Di: 08:00 - 18:00
Mi:  geschlossen
Do: 08:00 - 16:00
Fr:  08:00 - 12:00

Terminreservierung (Nicht für Autohändler/Zulassungsdienste!) bietet die Möglichkeit, Antragsdaten vorab elektronisch an die Zulassungsbehörde zu übermitteln und dadurch Wartezeiten zu verringern.

Hinweis: Nach erfolgreicher Reservierung ist es erforderlich am Tag Ihres Termins eine Wartemarke "Termin" zu ziehen. Im Anschluss werden Sie aufgerufen!

Rezensionen:

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Bauer Hans-Jochen
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Matthias Brzenk
Ohne Worte
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Heidi K
Ein Behördenbesuch, der sprachlos macht. Inkompetenz, Unkenntnis und Arroganz. Ein Stern ist eigentlich zu viel. Ein Hoch auf die Monopolstellung der Behörde. Es ist wahrscheinlich einfacher, in diesem Land 16 Personalausweise zu erhalten, als ein Moped zuzulassen.
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Jörg Brückner
Dienstags 17.38 Uhr keine KFZ Anmeldung mehr möglich, währe nur ein Anhänger gewesen . Die Dame an der Info meinte da sitzt noch alles voll , schau ich um der Ecke , eine Person am Schalter und einer auf'n Stuhl , unglaubliche Frechheit und dann meinte sie noch wir wollen auch mal nach Hause gehen aber Mittwoch geschlossen . Bin nicht mal richtig zu Wort gekommen . Da müssten die Öffnungszeiten bearbeitet werden auf der Internetseite . Schade das es da keine Konkurrenz gibt .Dann guckt die von der Info noch heimlich um der Ecke was ich mache , die gehören mal zur richtigen Arbeit gezwungen , aber werden ja vom Staat / Amt oder so bezahlt . Hab mich extra beeilt das ich weg komm von Arbeit und dann gibt es ein Maulkorb . Aber sich persönlich zu beschweren... unmöglich . Wo ... Die Realität vom arbeiten ist da verloren gegangen in der Kfz Zulassungsstelle Marienberg
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S

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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