Zulassungsstelle in Marienberg (Landratsamt Erzgebirgskreis)

Adresse:

Schillerlinde 6
09496 Marienberg

Kontakt:

Fax:
03735-601-5368
Termin Online vereinbaren

Öffnungszeiten:

Bitte beachten Sie!

Der Annahmeschluss ist 30 Minuten vor Ende der Öffnungszeiten.
Mo: 08:00 - 12:00
Di: 08:00 - 18:00
Mi:  geschlossen
Do: 08:00 - 16:00
Fr:  08:00 - 12:00

Terminreservierung (Nicht für Autohändler/Zulassungsdienste!) bietet die Möglichkeit, Antragsdaten vorab elektronisch an die Zulassungsbehörde zu übermitteln und dadurch Wartezeiten zu verringern.

Hinweis: Nach erfolgreicher Reservierung ist es erforderlich am Tag Ihres Termins eine Wartemarke "Termin" zu ziehen. Im Anschluss werden Sie aufgerufen!

Rezensionen:

Avatar
Merowinger Claasen
Wenig Warten
Avatar
Jenny Macher
Geht absolut gar nicht. Wir sind heute an einem Dienstag um 16:30 in die Zulassungsstelle Marienberg gefahren um unser Auto anzumelden, bis 18 Uhr haben sie heute auf. Das Zimmer drin war komplett leer wir waren die einzigsten. Da wurden wir in einer unhöflichen Art und Weise abgewimmelt. Es sei ohne Termin nicht möglich und sie habe jetzt keine Zeit dafür. Zu betonen ist das keiner in dieser Zulassungsstelle gerade zu einem Termin war. Insgesamt saßen 3 Mitarbeiter in diesem Raum 2 davon spielten mit dem Handy rumher…davon war eine die uns abgewimmelt hat. Gleich darauf haben wir in Annaberg angerufen und sofort einen Termin bekommen. Was ist das für eine absolute Frechheit!!!
Avatar
Ronny Hohlfeld
Wollte gerade mein pkw zu lassen, leider nicht möglich ab heute nur mit Termin Vorgabe. Das kann irgendwo nicht sein das geht überhaupt nich ,an der Arbeiteten Bevölkerung denkt kein Schwein mehr und wie man am nächsten Tag auf Arbeit kommt gleich recht nich mehr. Armes Deutschland Und euren CR Code vor der Tür könnt ihr gleich in der tonne schmeißen, funktioniert nicht.
Avatar
YT 919
Sehr freundliche Abarbeitung und dank Terminvergabe keine 5 Minuten gewartet.
Avatar
Bauer Hans-Jochen

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

Route berechnen

Fahrzeuge zu kaufen

Nr.: 31587_ks

Skoda Rapid, Limousine, Benzin, Schaltgetriebe, Blau

Aug. 2018
Schaltgetriebe
111.000 km
Benzin
Blau
70kW (95 PS)
PkwLimousineGebrauchtfahrzeugFahrbereit4/5 TürenLagerfahrzeug2 Achsen1625 Gesamtgewicht

9.989,00 €

( inkl.19% MwSt.)

MwSt. ausweisbar.

Nr.: 32235_vz

Audi A1, Kleinwagen, Benzin, Schaltgetriebe, Schwarz

März 2016
Schaltgetriebe
87.175 km
Benzin
Schwarz
70kW (95 PS)
PkwKleinwagenGebrauchtfahrzeugFahrbereit4/5 TürenLagerfahrzeug2 Achsen1580 Gesamtgewicht
Finanzierungsangebot

ab 169 €

11.948,00 €

( inkl.19% MwSt.)

MwSt. ausweisbar.

Nr.: 35599_wa

Skoda Citigo, Limousine, Elektro, Automatik, Weiß

Apr. 2020
Automatik
44.785 km
Elektro
Weiß
61kW (83 PS)
PkwLimousineGebrauchtfahrzeugFahrbereit4/5 TürenLagerfahrzeug2 Achsen1530 Gesamtgewicht
Finanzierungsangebot

ab 189 €

12.449,99 €

( inkl.19% MwSt.)

MwSt. ausweisbar.

123456