Zulassungsstelle in Aue (Landratsamt Erzgebirgskreis)

Adresse:

Wettinerstr. 64
08280 Aue

Kontakt:

Fax:
03771-277-5359
Termin Online vereinbaren

Öffnungszeiten:

Bitte beachten Sie!

Der Annahmeschluss ist 30 Minuten vor Ende der Öffnungszeiten.
Mo: 08:00 - 12:00
Di: 08:00 - 18:00
Mi:  geschlossen
Do: 08:00 - 16:00
Fr:  08:00 - 12:00

Terminreservierung (Nicht für Autohändler/Zulassungsdienste!) bietet die Möglichkeit, Antragsdaten vorab elektronisch an die Zulassungsbehörde zu übermitteln und dadurch Wartezeiten zu verringern.

Hinweis: Nach erfolgreicher Reservierung ist es erforderlich am Tag Ihres Termins eine Wartemarke "Termin" zu ziehen. Im Anschluss werden Sie aufgerufen!

Rezensionen:

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Andre Wildenhain
Ich muss jetzt einmal für die Mädels ein gutes Wort einlegen. Sicher kann es zum Ende der Woche vielleicht sein, dass die Nerven etwas blank liegen und das Freundlichsein nicht mehr so leicht fällt. Ich war heute, an einem Montagmorgen, dort und die Sachbearbeiterin Frau Hübner hat mich sehr freundlich und korrekt bedient. Auch die junge Kollegin am Nachbarschalter ist mit ihren Kunden sehr höflich und zuvorkommend umgegangen. Also vielen Dank und weiter so!
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Thomas Frölich
15:45 Uhr bereits geschlossen, obwohl bis 16 Uhr geöffnet. Spitze, echt Klasse.
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Anja Schmidt
Sehr unfreundliche Mitarbeiterin, schnippig und genervt. Saß hinter ihrer Plexiglasscheibe, durch mehrere Kunden im Raum konnte man sich akustisch gar nicht verstehen. Nach einer Stunde warten unverrichteter Dinge wieder fort. Das nächste Mal fahre ich lieber nach Annaberg-Buchholz. Und diese Dame sollte über einen Jobwechsel nachdenken indem Sie keinen Kundenkontakt pflegen muss.
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Iris Heidenreich
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Mister Schwertfisch
Vorab, selbst 1 Stern ist für diese Behörde zu viel. Schade das es für diesen Laden keine Konkurrenz gibt. In Sachen Unkompetenz und Unfreundlichkeit sucht diese Zulassungsstelle seinesgleichen. Längere Wartezeiten gab es früher nur beim Begrüßungsgeld.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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