Zulassungsstelle in Annaberg-Buchholz (Landratsamt Erzgebirgskreis)

Adresse:

Paulus-Jenisius-Str.24
09456 Annaberg-Buchholz

Kontakt:

Fax:
03733-831-5374
Termin Online vereinbaren

Öffnungszeiten:

Bitte beachten Sie!

Der Annahmeschluss ist 30 Minuten vor Ende der Öffnungszeiten.
Mo: 08:00 - 12:00
Di: 08:00 - 18:00
Mi:  geschlossen
Do: 08:00 - 16:00
Fr:  08:00 - 12:00

Terminreservierung (Nicht für Autohändler/Zulassungsdienste!) bietet die Möglichkeit, Antragsdaten vorab elektronisch an die Zulassungsbehörde zu übermitteln und dadurch Wartezeiten zu verringern.

Hinweis: Nach erfolgreicher Reservierung ist es erforderlich am Tag Ihres Termins eine Wartemarke "Termin" zu ziehen. Im Anschluss werden Sie aufgerufen!

Rezensionen:

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horch461
Mittwoch komplett geschlossen 🤣 Man ist als Bürger in Deutschland nur noch das letzte. Nur Steuern .
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Jan Walter
Betrifft Zulassungsstelle. Hatte die nächste aktuelle Zahl gezogen und dachte als einziger im Warteraum, ich käme gleich dran. Nach einer Stunde und 15 Minuten läutet der Gong. Unter aller Sau.
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Leon Müller
Kein Wintedienst, unfreundliche angestellte und den geforderten leistungen wurden auch nicht nach gegangen. Das gebäude ist sinnlos bis auf an und abmelde stelle. Wo funktion gegeben ist aber mit beschränkter freundlichkeit. Ein kleineres Gebäude hatte es auch getan für die an und ab meldestelle. Großes gebäude wenig funktionen. Am anhang Bild: kein gehweg geräumt und zufahrt auch nicht.
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fW 0
Mehrfach an mehreren Tagen auf dee Führerscheinstelle innerhalb der Öffnungszeiten angerufen! Keine Reaktion , kein Rückruf nach dem ich dann die Frau am Telefon am 4 . Tag drauf ansprach wurde meine Kritik ignoriert ! Danke ! Aktion 2: Veterinäramt Nachdem ich nach Zich Versuchen endlich jemanden am Telefon hatte, wurde ich weiter verbunden. Die Person am anderen Ende nahm natürlich nicht ab. Sie sollte mich zurück rufen. Sie ahnen bestimmt alle auf welchen Anruf ich noch immer vergeblich warte. Danke dafür bezahle ich gerne Steuern Schade das man nicht 0 Sterne geben kann .
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L “Vitman” R
Wegen dem Stadtbild hat sich die Pro-Kopf-Verschuldung in den letzten 5 Jahren verzehnfacht.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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