Zulassungsstelle in Annaberg-Buchholz (Landratsamt Erzgebirgskreis)

Adresse:

Paulus-Jenisius-Str.24
09456 Annaberg-Buchholz

Kontakt:

Fax:
03733-831-5374
Termin Online vereinbaren

Öffnungszeiten:

Bitte beachten Sie!

Der Annahmeschluss ist 30 Minuten vor Ende der Öffnungszeiten.
Mo: 08:00 - 12:00
Di: 08:00 - 18:00
Mi:  geschlossen
Do: 08:00 - 16:00
Fr:  08:00 - 12:00

Terminreservierung (Nicht für Autohändler/Zulassungsdienste!) bietet die Möglichkeit, Antragsdaten vorab elektronisch an die Zulassungsbehörde zu übermitteln und dadurch Wartezeiten zu verringern.

Hinweis: Nach erfolgreicher Reservierung ist es erforderlich am Tag Ihres Termins eine Wartemarke "Termin" zu ziehen. Im Anschluss werden Sie aufgerufen!

Rezensionen:

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Heidi K
Einfach ohne Worte.....
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Patrick Richter
Die Bearbeitungszeiten sind nicht akzeptabel. Es dauert fast zwei Monate bis ein Vorgang bearbeitet wird. Am 15.11.2024 habe ich in der Behörde angerufen und nachgefragt. Der Posteingang unseres Anliegens war am 01.10.2024. Als Antwort habe ich am 15.11.24 bekommen, das man gerade bei der Abarbeitung des Posteinganges von Anfang Oktober wäre, man würde das hier auch alles nur "nebenbei" machen und es gäbe immer mehr Bürokratie aber nicht mehr Personal. Und wenn dann jeder noch anruft, verzögert das auch wieder die Bearbeitungen. Für den Bescheid will man dann auch noch ca. 50 € haben. Ich zahle gerne für etwas, wo die Gegenleistung stimmt. Hier stimmt sie aus meiner Sicht nicht. In der freien Wirtschaft kann sich das kein Unternehmen leisten - da ist man weg. Wenn der Staat für mehr Bürokratie sorgt, muss er sich auch darum kümmern, dass die Kapazitäten zur Bearbeitung bereitgestellt werden. Ich möchte damit den Menschen die es dann letztendlich bearbeiten müssen keinen Vorwurf machen. Es stimmt von oben herab etwas nicht in diesem Land.
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pierre uhlig
Ich möchte ein paar Worte zur Führerscheinstelle in Annaberg sagen. Ich bin mehr als zufrieden. Die Freundlichkeit und Schnelligkeit sind echt klasse gewesen. Etwas über eine Woche hat der Führerschein Umtausch und der Antrag auf den Personenbeförderungsschein gedauert. Ganz besonders lobens und erwähnenswert sind Frau Mittelbach und Frau Wollenschläger. Ich danke den beiden Damen ganz herzlich für ihre Bemühungen. Auch hier kann ich die schlechten Bewertungen nicht verstehen. So wie es in den Wald rein ruft….!
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MAIK Hartling
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Steve Möckel
Es gibt tatsächlich Stellenanzeigen, wo gefordert wird den privat-PKW auch für dienstliche Zwecke einzusetzen. Wie peinlich und beschämend ist das denn. Gott oh Gott.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

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