Zulassungsstelle in Glauchau (Landkreis Zwickau)

Adresse:

Scherbergplatz 4
08371 Glauchau

Kontakt:

Tel.:
Fax:
0375-4402-24349

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Karl-Heinz Lehmann
Wenn jemand die Behördenwillkür, Ignoranz zu Kundenanliegen und zur Schau getragener Arroganz gegenüber den Steuerzahlenden Bittstellern in gebündelter Ausführung erleben möchte ist hier genau richtig. Es ist eine absolute und kaum in Worte zu fassende Frechheit wie man dort behandelt wird um eben ein leider notwendiges Anliegen erledigen zu wollen. Alle Schalter besetzt, es wird lauthals über Urlaub oder sonstige nicht verwaltungsrelevante Themen diskutiert, derweil ist es nicht möglich vor Ablauf von 4 Wochen(!!!!!) Wartezeit einen Termin zur Vorsprache zu erhalten. Es wird über Effizienz diskutiert, schmale Verwaltung, Verschlankung der Bürokratie. Leider wird in diesem Laden genau das Gegenteil in Vollendung ausgelebt. Am besten komplett auf eine einfache digitale Abwicklung umstellen und diese Bude schließen. Es würde vielen Bürgern enormen Stress und Ärger ersparen. Funktioniert in anderen Ländern schon problemlos, aber Deutschland muss ja der Welt zeigen das es auch (leider noch) anders geht.
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Ronny Biehl
Corona ist 3 Jahre + vorbei und im Zwickauer Land braucht man immer noch nen Termin zum anmelden, den man unter 3-4 Wochen nicht bekommt Lächerlich, in anderen Landkreisen ist das garkein Problem
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Volker Brodauf
Sehr zufrieden freundliche und kompetente Mitarbeiter Danke an Frau Fritz
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Marcel
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Aleksandar Petrovic

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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