Zulassungsstelle in Glauchau (Landkreis Zwickau)
Adresse:
Scherbergplatz 4
08371 Glauchau
Öffnungszeiten:
Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.
Rezensionen:
Waldenburger





Wie man einer solchen Behörde noch 5 Sterne vergeben kann,erschließt sich mir nicht. Bis vor ein paar Jahren hat man zum Anmelden eines Kfz lediglich eine Nummer gezogen und musste ein wenig Wartezeit vor Ort einkalkulieren. Jetzt hat die Digitalisierung und damit die Online-terminvergabe Einzug gehalten und alles wurde verschlimmbessert. Stand heute 26.4. '24 ist der nächstmögliche freie Termin für eine private PKW Zulassung im Landkreis Zwickau der 4.6. 08:45 Uhr. Über einen Monat Wartezeit.👎🏻
Ich bin kein Bürgergeldempfänger,ich muss jeden Tag auf Arbeit und Dank eines grottigen ÖPNV's bin ich auf das Auto angewiesen.
Und für diesen Service zahl ich dann auch noch Steuern.
Die Mitarbeiter der Behörde mögen ja freundlich sein,aber man erreicht ja telefonisch nur eine Bandansage.
Ich arbeite selbst im öffentlichen Dienst, aber für solch eine "Bürgernähe" gibt's 'ne glatte 6 - Aufgabenstellung komplett verfehlt.
Vielleicht sollen aber auch nur private Zulassungsdienste zuverlässig mit Kundschaft versorgt werden - aber nein,das gibt's ja in Deutschland nicht,wäre ja 'ne Art Vetternwirtschaft.
Patrick Gerstenberger





Hat die Zulassungs Behörde eine Zulassung um Gelder zu berechnen und Preise festzulegen?
Dominique Haase





Wenn man dringend ein neues Auto zulassen möchte, ist man erschossen. Hier geht ohne Termin nix mehr und für selbigen muss man min. 3 Wochen Vorlaufzeit einplanen. Ansonsten hat man nur die Möglichkeit montags früh nach Zwickau zu fahren. Geht eigentlich gar nicht.
Rene Schütze





Unglaublich, man versucht zwei Stunden lang anzurufen da geht keiner ans Telefon aber ca. 1 Minute nach dem letzten Versuch ist plötzlich besetzt!
Das ist echt der allerletzte Haufen überbezahlter Steuergeldverschwender🤮🤬🤬🤬🤬
Schade das man hier keine negativen Sterne vergeben kann 🤬
Katja F.





Terminvergabe nur noch online. Termin gemacht und trotzdem extreme Wartezeit. Die Mitarbeiter reden währenddessen über den Urlaub und was sie vorhaben. Scheinen ja an sich nicht so viel zu tun zu haben.
Unterlagen:
Voraussetzungen für den Online-Antrag:
- nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
- nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
- Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
- Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
- Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
- Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
- Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
- Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
- Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
- Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
- Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- gültiges Ausweisdokument
- Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
- Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
- Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
- Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
- Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
- gültiges Ausweisdokument
- Zulassungsbescheinigung Teil II
- COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
- Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Weitere Informationen:
Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.
Anfahrt:
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