Zulassungsstelle in Glauchau (Landkreis Zwickau)

Adresse:

Scherbergplatz 4
08371 Glauchau

Kontakt:

Tel.:
Fax:
0375-4402-24349

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Patrick Gerstenberger
Hat die Zulassungs Behörde eine Zulassung um Gelder zu berechnen und Preise festzulegen?
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Dominique Haase
Wenn man dringend ein neues Auto zulassen möchte, ist man erschossen. Hier geht ohne Termin nix mehr und für selbigen muss man min. 3 Wochen Vorlaufzeit einplanen. Ansonsten hat man nur die Möglichkeit montags früh nach Zwickau zu fahren. Geht eigentlich gar nicht.
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Rene Schütze
Unglaublich, man versucht zwei Stunden lang anzurufen da geht keiner ans Telefon aber ca. 1 Minute nach dem letzten Versuch ist plötzlich besetzt! Das ist echt der allerletzte Haufen überbezahlter Steuergeldverschwender🤮🤬🤬🤬🤬 Schade das man hier keine negativen Sterne vergeben kann 🤬
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Katja F.
Terminvergabe nur noch online. Termin gemacht und trotzdem extreme Wartezeit. Die Mitarbeiter reden währenddessen über den Urlaub und was sie vorhaben. Scheinen ja an sich nicht so viel zu tun zu haben.
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Holger Fröhlich
brauch ein Kurzkennzeichen für Autokauf was aber nun leider nicht möglich ist, da für online Terminvergabe sehr lange Wartezeiten sind. Völlig unverständlich. Mann ist hier Bittsteller und kein Kunde. Auch telefonisch überhaupt nicht zu erreichen. Entweder ist besetzt bzw. man wird gleich in Warteschleife gesetzt. Da fragt mann sich schon für was es dort überhaupt Telefon gibt wenn der Kunde anruft und keiner nimmt ab. Absolut nicht nachvollziehbar.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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