Zulassungsstelle in Sebnitz (Landkreis Sächsische Schweiz- Osterzgebirge)

Adresse:

Kirchstr. 5
01855 Sebnitz

Öffnungszeiten:

Wir empfehlen Ihnen, vorab einen Termin zu vereinbaren. Zur Terminabstimmung werden die Bürgerinnen und Bürger gebeten, soweit möglich die direkten Ansprechpartner in den Bereichen zu kontaktieren und nur im Ausnahmefall die zentrale Einwahl 03501 515-0 zu nutzen. Die direkten Ansprechpartner zur Terminvereinbarung finden hier. Bitte nutzen Sie den Kontakt des Standortes, an dem Sie vorsprechen wollen. Priorität hat allerdings nach wie vor die Kommunikation per E-Mail und Postverkehr. Insbesondere Fahrerlaubnisanträge können, komplettiert mit allen notwendigen Unterlagen und Nachweisen per Post eingesandt werden.


Montag mit Termin:
08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag mit Termin:
08:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch Geschlossen
Donnerstag mit Termin:
08:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 18:00 Uhr
Freitag mit Termin:
08:00 - 12:00 Uhr

Rezensionen:

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Marco G.
Schnell und Freundlich!
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Andrea Winkler
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Hagen Grigat
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Uwe W.
auch als Landratsamt wäre es nicht schlecht die geänderten Öffnungszeiten, wenn sie nun schon mal im Internet stehen, bekannt zu geben
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Ulli Jentzsch
Wir hatten keine Wartezeit und erlebten eine kompetente und schnelle Abwicklung. Gut, dass es diese Zulassungsstelle in Sebnitz gibt!

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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