Zulassungsstelle in Pirna (Landkreis Sächsische Schweiz- Osterzgebirge)

Adresse:

Schloßhof 2-4
01796 Pirna

Öffnungszeiten:

Wir empfehlen Ihnen, vorab einen Termin zu vereinbaren. Zur Terminabstimmung werden die Bürgerinnen und Bürger gebeten, soweit möglich die direkten Ansprechpartner in den Bereichen zu kontaktieren und nur im Ausnahmefall die zentrale Einwahl 03501 515-0 zu nutzen. Die direkten Ansprechpartner zur Terminvereinbarung finden hier. Bitte nutzen Sie den Kontakt des Standortes, an dem Sie vorsprechen wollen. Priorität hat allerdings nach wie vor die Kommunikation per E-Mail und Postverkehr. Insbesondere Fahrerlaubnisanträge können, komplettiert mit allen notwendigen Unterlagen und Nachweisen per Post eingesandt werden.


Montag mit Termin:
08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag mit Termin:
08:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch Geschlossen
Donnerstag mit Termin:
08:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 18:00 Uhr
Freitag mit Termin:
08:00 - 12:00 Uhr

Rezensionen:

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Saskia Müller
Ich war sehr positiv überrascht von der Zulassungsstelle in Pirna! 😊 Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind super freundlich, hilfsbereit und arbeiten zügig. Mein Anliegen wurde schnell und unkompliziert bearbeitet, und trotz vollem Wartebereich war die Stimmung angenehm. Besonders loben möchte ich die klare Organisation und die verständliche Kommunikation – so sollte ein Behördengang immer ablaufen! Vielen Dank an das gesamte Team – gerne wieder! 🚗✅
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Volare Caedes
Ich möchte einfach mal eine positive Erfahrung teilen... Ich musste nur meinen Führerschein umtauschen. Das ging, sowohl bei dem Antrag als auch beim abholen, völlig unkompliziert. Die Damen am Info Schalter waren guter Laune, unbürokratisch und für ein gutes Wort empfänglich. Das ist nicht mehr selbstverständlich. Ich gehe mit einem guten Gefühl und das bei einem Amt. Danke.
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M. Hantsche
Seit junge ,dynamische , nette Mitarbeiter auf der Zulassungsstelle arbeiten ,ist es ein Vergnügen,dort einen Termin zu haben !
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Toralf Graeff
unterirdische Organisation. habe 4 Stunden wg.einer Fahrzeugabmeldung gewartet. Termine 4 Tage min Wartezeit. Onlineabmeldung geht nicht, will die Fahrzeug.Id.nr. nicht akzeptieten, ... jeder rennt mit Zahlkarte rum, obwohl alle Bankdaten ohnehin eingegeben werden bei Zulassung. Dann warten die Beamten am Schalter, das einer mit Schildern zurückkommt, statt den nächsten aufzurufen... das ist Mittelalter... von Unternehmern alles elektronisch einfordern und selbst geht nicht mal eine lächerliche Online Abmeldung.... sorry. aber das ist wirklich rückständig...
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gk9 fcp
Wozu gibt es in dieser Behörde einen Telefonanschluss. Da kann man anrufen wann man will und wie oft man will. Es geht keiner ran!!!!

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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