Zulassungsstelle in Pirna (Landkreis Sächsische Schweiz- Osterzgebirge)

Adresse:

Schloßhof 2-4
01796 Pirna

Öffnungszeiten:

Wir empfehlen Ihnen, vorab einen Termin zu vereinbaren. Zur Terminabstimmung werden die Bürgerinnen und Bürger gebeten, soweit möglich die direkten Ansprechpartner in den Bereichen zu kontaktieren und nur im Ausnahmefall die zentrale Einwahl 03501 515-0 zu nutzen. Die direkten Ansprechpartner zur Terminvereinbarung finden hier. Bitte nutzen Sie den Kontakt des Standortes, an dem Sie vorsprechen wollen. Priorität hat allerdings nach wie vor die Kommunikation per E-Mail und Postverkehr. Insbesondere Fahrerlaubnisanträge können, komplettiert mit allen notwendigen Unterlagen und Nachweisen per Post eingesandt werden.


Montag mit Termin:
08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag mit Termin:
08:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch Geschlossen
Donnerstag mit Termin:
08:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 18:00 Uhr
Freitag mit Termin:
08:00 - 12:00 Uhr

Rezensionen:

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Nils Hansen
Ich war heute gegen 9 Uhr in der Zulassungsstelle ohne Termin, da ich mein Auto nach einem Umzug ummelden musste. Vom aus dem Parkhaus aussteigen, bis zum wieder einsteigen nachdem der Vorgang abgeschlossen war sind gerade einmal 15 Minuten vergangen und das obwohl ich noch 3 andere Kund:innen vor mir hatte - wow. Die Mitarbeiter:innen waren freundlich aber "auf zack", was die Geschwindigkeit die dort möglich ist erklärt. Einfach am Empfangsschalter das Anliegen vorbringen, Nummer nehmen und der Rest geht wie im Flug. Gerade einmal 5 Minuten Wartezeit. Ich wünsche den Mitarbeiter:innen ein schönes Wochenende!
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Benjamin Fröhlich
Bin Donnerstag gegen 15 Uhr spontan hin um meinen neuen Führerschein zu beantragen da ich den B196 gemacht habe. 2 Minuten nachdem ich das Ticket hatte kam ich auch schon dran. Zu dem Zeitpunkt war ich anscheinend der Einzige der bei der Führerscheinstelle etwas erledigen wollte. Der Sachbearbeiter war sehr freundlich und hat hat mein Anliegen zügig bearbeitet. Nach nur 15 Minuten war ich fertig und konnte gehen. Inklusive Bezahlvorgang am Automaten und der Ausstellung eines vorläufigen Führerscheines.
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Rainer Ernst
Es ist wirklich bedauerlich, dass während der Öffnungszeiten kaum jemand telefonisch erreichbar ist. Ein Call-Center für Serviceanfragen wäre eine sinnvolle Lösung. Trotz eines vereinbarten Termins musste ich 25 Minuten warten und dann auch noch eine Gebühr im Parkhaus bezahlen. Es ist wirklich unverständlich, dass Bürger mit Parkgebühren belastet werden. Warum wird so sehr auf den Personalausweis bestanden? Eine Krankenkarte sollte doch ausreichen, um meine Identität zu bestätigen.
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Adolatkhon Burkhonova
Für was sind denn Öffnungszeiten wenn eh keiner ran geht… unverschämt und unverantwortlich
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Ulcator
In Dresden keine Termine für 3 Monate im Voraus. Hier termin am nächsten Tag, sofort dran gekommen, flott und freundlich

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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