Zulassungsstelle in Pirna (Landkreis Sächsische Schweiz- Osterzgebirge)

Adresse:

Schloßhof 2-4
01796 Pirna

Öffnungszeiten:

Wir empfehlen Ihnen, vorab einen Termin zu vereinbaren. Zur Terminabstimmung werden die Bürgerinnen und Bürger gebeten, soweit möglich die direkten Ansprechpartner in den Bereichen zu kontaktieren und nur im Ausnahmefall die zentrale Einwahl 03501 515-0 zu nutzen. Die direkten Ansprechpartner zur Terminvereinbarung finden hier. Bitte nutzen Sie den Kontakt des Standortes, an dem Sie vorsprechen wollen. Priorität hat allerdings nach wie vor die Kommunikation per E-Mail und Postverkehr. Insbesondere Fahrerlaubnisanträge können, komplettiert mit allen notwendigen Unterlagen und Nachweisen per Post eingesandt werden.


Montag mit Termin:
08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag mit Termin:
08:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch Geschlossen
Donnerstag mit Termin:
08:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 18:00 Uhr
Freitag mit Termin:
08:00 - 12:00 Uhr

Rezensionen:

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Gross Steffen
Ich wollte mein Fahrzeug online Abmelden .Es soll ja neuerdings online möglich ein . Aber leider funktioniert es nicht . Zumindest bei mir nicht. Am muss Code eingeben die unter den Aufklebern auf der Zulassung und auf den Kenzeichen versteckt sind . Wenn man an die Code will entwertet man automatich seine Kenzeichen und Zulassung .Eigentlich eine super Sache muss nur funktionieren. Das Schlimme ist dabei ich habe zweimal online bezahlt und erst nach der Bezahlung wurde mir mitgeteilt , das es nicht geht. Nach Rücksprache mit der beauftragten Online Firma die das macht, kam dann herraus -die Firma hat Verbindungsprobleme bzw Zugangprobleme mit dem LRA . Ich muss mich jetzt leider selber um die Rückholung des Geldes kümmern. Telefonisch kann man ja niemanden in der Zulassungsstelle u im LRA Zentrale erreichen. Es ist schlimm wie sich alles in diesem Land alles entwickelt .
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Robert Fritzsch
Was da heute abging war wieder mal unter aller Sau, volles Wartezimmer und Wartezeiten jenseits von gut und böse. Aber natürlich verständlich wenn gerade einmal 4 Mitarbeiter alles Stämmen müssen 😡 Was ein Armutszeugnis für eine große Kreisstadt. Den einen Stern gibt es auch nur weil die Mitarbeiterin trotz allem noch freundlich war. Lieber Herr Landrat vielleicht sollte man mal drüber nachdenken Personal aufzustocken um vorhandene Mitarbeiter zu entlasten bevor Mitarbeiter unter der täglichen Last leiden, krank werden oder schlicht und ergreifend sich von ihrem Posten verabschieden.
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Robert Herzog
War heute zum 2.Mal dort um den Führerscheinantrag meiner Tochter abzugeben.Wir hatten Wartenummer 001 ohne Termin. Das gesamte Prozedere mit Nummer holen,warten,aufgerufen werden,wieder warten,Zahlkarte abholen,bezahlen und Ausweis wieder bekommen dauerte über 40 Minuten. Da hat man dann im Parkhaus auch noch die Ehre zu zahlen denn die halbe Stunde frei parken war vorbei.😡 Nachtrag zu meiner Rezension von vor einem Jahr. Ich war heute ohne Termin auf der Führerscheinstelle und muss sagen das ich positiv überrascht wurde.Die Dame an der Information war nett, kompetent,hilfsbereit und freundlich. Hat sich sofort um meine Anfrage gekümmert und unsere Anträge zur Weiterverarbeitung entgegen genommen. Auch ihre Kollegin in der Führerscheinstelle war sehr nett und hilfsbereit. Das gesamte Prozedere dauerte heute nur ca. 10 Minuten und das ohne Termin. Warum nicht immer so. Habe das Gebäude heute ohne Groll und zufrieden verlassen.
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Cooler Mann
Telefonisch nie erreichbar. Egal wann. Egal, wie oft.
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Beate Reichert
Ich musste meine Zulassung und KFZ - Brief umschreiben lassen. Ich habe einen Termin online vereinbart, was auch gut war, da doch sehr viel los war und somit musste ich nicht lange warten. Bin dann noch spontan in die Führerscheinstelle ohne Termin. Auch da ging es zügig, war super locker, sehr netter Kollege und auch dort war alles schnell erledigt. War mit allem in ca. einer 1/2 Std. fertig. Zum Bezahlen bekommt man eine Zahlkarte, geht an den Automaten und kann in "bar" oder mit EC - Karte bezahlen. Im Vergleich zu Freital, werde ich nur noch nach Pirna gehen.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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