Zulassungsstelle in Torgau (Landkreis Nordsachsen)

Adresse:

Südring 17
04860 Torgau

Kontakt:

Fax:
03421-758-855115

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Zoey Friedrich
Ich war vor 3 Monaten in der Behörde ohne Termin, ich kam sehr schnell dran, weil kein anderer Besucher da war. Dennoch haben sie mir gesagt, das mir mein Führerschein nach hause geschickt wird. 3 Monate später habe ich immer noch nix. Leider lässt es mein Arbeitsplatz nicht zu eher als 17 Uhr da zu sein. Seit Monaten ist auch die Rezeption nicht mehr belegt. Ich finde auch keine Nummer. Ich möchte mir auch keinen Termin machen nur wegen einer Frage, was mit meinem Führerschein ist...Ist es unter gegangen? Haben die es vergessen? muss ich ihn doch Abholen? Ich würde die fragen jetzt nicht so ein stufen, dass ich dafür extra ein Termin brauche, da wäre es schon besser, wenn jemand an der Rezeption ist. ansonsten bin ich auch schon 2 mal ohne Termin dran gekommen, weil ich es nicht wusste. Trotzdem kam ich schnell dran und alle Mitarbeiter sind freundlich.
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Karl Schnitzer
Die Digitalisierung ruht in Nordsachaen. Laut Pressemeldung vom 24.1.2024 ist die digitale Zulassungsstelle VORRÜBERGEHEND gesperrt. Seit mehr als 16 Monaten werden also Behördenarbeitsplätze geschützt und höhere Gebühren eingenommen, in dem man die Digitalisierung ausbremst. Sehr traurig und dank Monopolstellung alternativlos.
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Mike Verdenhalven
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Petschke Andreas
Eig scheiß ich auf Google Bewertung.... muss aber denoch ma eine abgeben Tip Top.... feinstes Personal....sympatisch und auch direkt hilfsbereit .... ohne Probleme gern wieder .... selbst draussen der schilderladen nenne ich es mal .... Top Zusammenarbeit ohne Probleme weiter zu empfehlen Wenn diese ganzen meckerdeppen mal an ihrem Leben arbeiten würden dann wäre einiges einfacher
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Eileen Schmidt
Ich war mein Auto anmelden, habe mir vorher einen Termin gemacht und musste meinen kleinen Sohn mitnehmen. Solche freundlichen Mitarbeiter habe ich vorher noch nie erlebt auf einer Zulassungsstelle. Sie waren verständnisvoll, fast keine Wartezeit, eine Spielecke war da, und ein kleines Geschenk gab es auch noch für ihn. Was soll ich sagen, es war ein echtes Erlebnis für den kleinen Mann und nebenbei hab ich mein Auto angemeldet. Weiter so !

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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