Zulassungsstelle in Torgau (Landkreis Nordsachsen)
Adresse:
Südring 17
04860 Torgau
Öffnungszeiten:
Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.
Rezensionen:
Petschke Andreas





Eig scheiß ich auf Google Bewertung.... muss aber denoch ma eine abgeben
Tip Top.... feinstes Personal....sympatisch und auch direkt hilfsbereit .... ohne Probleme gern wieder .... selbst draussen der schilderladen nenne ich es mal .... Top Zusammenarbeit ohne Probleme weiter zu empfehlen
Wenn diese ganzen meckerdeppen mal an ihrem Leben arbeiten würden dann wäre einiges einfacher
Eileen Schmidt





Ich war mein Auto anmelden, habe mir vorher einen Termin gemacht und musste meinen kleinen Sohn mitnehmen. Solche freundlichen Mitarbeiter habe ich vorher noch nie erlebt auf einer Zulassungsstelle. Sie waren verständnisvoll, fast keine Wartezeit, eine Spielecke war da, und ein kleines Geschenk gab es auch noch für ihn. Was soll ich sagen, es war ein echtes Erlebnis für den kleinen Mann und nebenbei hab ich mein Auto angemeldet. Weiter so !
Doreen Röthel





Traurig, laut Internet hat die KFZ Zulassung geöffnet und nichts hatte offen, statts zuändern, nein die haben es ja nicht nötig. Leute die Arbeit gehen, wollten noch im Urlaub was erledigen, aber nichts war. Behörden haben es ja nicht nötig zu arbeiten über Weihnachten und Silvester .Wird immer schlimmer in torgau
Michael M.





Ich habe das Amt während der offiziell angegebenen Öffnungszeiten aufgesucht. Trotz der Tatsache, dass die Öffnungszeiten einen Besuch ohne vorherige Terminvereinbarung suggerieren, wurde mir der Zutritt „von der Security“ verweigert, da ich keinen Termin hatte.
Diese Vorgehensweise ist nicht nur irreführend, sondern auch äußerst ärgerlich für Bürgerinnen und Bürger, die sich auf die Angaben auf Ihrer Webseite oder Aushänge verlassen. Ich habe extra Zeit eingeplant, um meine Angelegenheit persönlich vor Ort zu klären, und war überrascht, abgewiesen zu werden.
Ich bitte Sie dringend, entweder die Angaben zu Ihren Öffnungszeiten klarer zu formulieren oder sicherzustellen, dass Bürger während der Öffnungszeiten auch ohne Termin Zugang erhalten.
Pu Ku (Puku)





Nach wie vor eine Katastrophe.
Wenn man schon unmengen an unbegründete Gebühren für solche sachen bezahlen muss, was einem eigentlich schon längst gehört, könnten die Bürokraten noch einen 4. Mitarbeiter auf der Zulassungsstelle 'zulassen' dass hier nicht jeder einzelne mindestens 1 stunde warten muss. Wäre toll.
Unterlagen:
Voraussetzungen für den Online-Antrag:
- nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
- nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
- Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
- Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
- Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
- Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
- Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
- Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
- Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
- Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
- Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- gültiges Ausweisdokument
- Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
- Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
- Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
- Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
- Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
- gültiges Ausweisdokument
- Zulassungsbescheinigung Teil II
- COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
- Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Weitere Informationen:
Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.
Anfahrt:
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