Zulassungsstelle in Freiberg (Landkreis Mittelsachsen)

Adresse:

Frauensteiner Straße 43
09599 Freiberg

Kontakt:

Fax:
03731-799-3613

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Thomas Peschel
Es ist eine Behörde so wie man sie sich vorstellt. Keine kundenorientierung, unfreundlich, es wird sehr viel untereinander gequatscht, aber keinen Kunden bedient, unflexibel. Würde man in der freien Wirtschaft so arbeiten, wäre das Unternehmen nach kurzer Zeit pleite! Fazit:Eine der schlechtesten Zulassungsstellen in Sachsen.
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Anne
Meine Anfrage an die Kfz - Zulassungsstelle wurde super schnell und sehr freundlich beantwortet. Vielen lieben Dank nochmals 😊
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Xmarcuzxz XXX
Ganz ehrlich….der Laden ist eine Katastrophe…unfreundlich, inkompetent und wenn da einer angreift ist wie wenn zwei loslassen!!!! Fordern völlig unnötige Papiere und nach der Beschaffung sind die überflüssig und nicht mehr gewünscht…. Die sollten sich mal überlegen von wem deren Löhne gezahlt werden!!! Verschwendung kostbarer Lebenszeit… Warteraum voll und die feinen Herrschaften gehen erstmal eine Stunde frühstücken. Mit freundlichen Grüßen Nie wieder selber Auto an und ummelden !!!
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Elisa Beth
Terminvereinbarung online fühlt sich an als ob ich eine eigene Website erstelle! Bei dem was man dort alles eingeben muss könnte man meinen ich würde mein Fahrzeug direkt im Internet selbst ummelden. In Chemnitz viel viel einfacher, ich wähle ein Datum aus und eine Zeit, gebe meine Emailadresse ein und zack habe ich einen Termin. Ich habe es natürlich auf dem Landratsamt auch telefonisch probiert, keine Ahnung wo ich da raus gekommen wäre wenn jemand ran gegangen wäre nach meinen ganzen Versuchen. Wollte eigentlich nur in Mittweida anrufen aber da finde ich nirgendwo eine Telefonnummer… bisschen fragwürdig das ganze Thema … aber wehe das ganze dauert jetzt zu lang dann bekomme ich mit Sicherheit schnellstmöglich einen Brief dass ich bitte mein Fahrzeug umzumelden habe!
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Peter Bormann
Ich war gestern bei der Frau Himmel und sie war sehr freundlich zu mir obwohl ich total unorganisiert war und nicht alles beisammen hatte. Sie hat sich trotzdem die Zeit genommen das ich alles raussuchen konnte und hat es auch in Kauf genommen länger zumachen als sie müsste da sie eigentlich schon lange Feierabend gehabt hätte wofür ich sehr dankbar war und bin deswegen bekommt die von mir 5 Sterne!

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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