Zulassungsstelle in Döbeln (Landkreis Mittelsachsen)

Adresse:

Straße des Friedens 9a
04720 Döbeln

Kontakt:

Fax:
03431-741-334

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Rokas Palevicius
Das verdient 0 Sterne! Die Bearbeitungszeit ist wahnsinnig lang. Die E-Mails mit wichtigen Fragen zu Fristen werden kaum geantwortet. Die Ansprechpartner sehr unfreundlich und kalt. 0/5 Sterne.
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R Scholz
Viel los am Dienstag Nachmittag. Ging aber verhältnismäßig schnell. Nette, kompetente Mitarbeiterin. Sehr gut. Musste gestern wieder hin, Bach wie vor super nette Mitarbeiter. Kompetent, hilfsbereit und freundlich. Ging auch schnell. Toll
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Alexander Schilke
Die Terminvergabe beim Landratsamt Mittelsachsen erfordert etwas Vorausplanung, da Termine oft erst mit längerer Wartezeit verfügbar sind. Wer kurzfristig etwas erledigen muss, sollte daher frühzeitig buchen. Positiv hervorzuheben ist jedoch, dass die Abläufe vor Ort gut organisiert sind. Hat man erst einmal einen Termin, sind die Wartezeiten meist kurz, und die Bearbeitung erfolgt zügig. Eine etwas flexiblere Terminvergabe wäre wünschenswert, aber insgesamt läuft der Ablauf effizient und strukturiert.
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Lydia
Ich kann nichts negatives berichten. Nach telefonischer Anfrage habe ich innerhalb von 2 Wochen einen Termin außerhalb der Öffnungszeiten erhalten, da online keine freien Termine mehr verfügbar waren. Unser Anliegen wurde schnell, freundlich und kompetent bearbeitet. Vielen Dank an die freundliche Mitarbeiterin.
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Jose Jimenez mathias
Sehr schlechte Erfahrung! Ich frage mich wirklich: Warum arbeiten manche Menschen in einem Dienstleistungsberuf, wenn sie keine Geduld oder Empathie haben? Der junge Mann, der mich bedient hat, war absolut unhöflich und zeigte null Interesse, mir zu helfen. Ich stellte ihm Fragen, und er antwortete entweder gar nicht oder ausweichend. Das Schlimmste war jedoch, dass ich lange auf meinen Termin warten musste, nur um dann von ihm zu hören, dass ich einen neuen Termin machen soll. Dabei hätte er mir direkt helfen können! Jetzt muss ich drei weitere Monate warten. Diese Behandlung ist eine echte Ungerechtigkeit und zeigt, wie wenig Engagement und Respekt dieser Mitarbeiter gegenüber den Kunden hat. So etwas sollte in einem Kundenservice nicht vorkommen. Es braucht freundliches und kompetentes Personal!

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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