Zulassungsstelle in Döbeln (Landkreis Mittelsachsen)
Adresse:
Straße des Friedens 9a
04720 Döbeln
Öffnungszeiten:
Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.
Rezensionen:
megaossi
Ohne Termin bei relativ vollem Wartebereich nach etwa mehr als einer Stunde dran gewesen. Eine freundliche Dame bearbeitete mein Anluegen.
Nicht so schön finde ich den Anzeigemonitor welcher in nicht sehr schöner Darstellung glänzte und die Tür zu den Schaltern welche sich mit ordentlichen Geräuschen ins Schloss fallen lässt.
Sonst hab ich nichts auszusetzen.
Doreen Tändler
Philipp Richter
Ronald Winkelwilli
Dass es nur 1 Behörde für sämtliche Fahrerlaubnis-Angelegenheiten in der Zuständigkeit für einen Landkreis (Mittelsachsen) mit ca. 300.000 Einwohnern in 52 Gemeinden gibt, ist schon mal das erste Unding. Dass diese Behörde an nur 3 Tagen in der Woche für die Bürger geöffnet hat, ist die zweite Unmöglichkeit. Dass diese Behörde seit 1. Juli 2024 nur noch Anliegen bearbeitet, nachdem ein Online-Termin gemacht wurde, dies aber nur vor Ort ersichtlich ist (auf der Internetseite steht nur, dass ein Termin gemacht werden kann, nicht dass ein Termin gemacht werden muss) ist die 3. Zumutung. Dass man dann aber auch noch ab 08:30 Uhr mit unfreundlichen und überheblichen Mitarbeitern konfrontiert wird, die eher damit beschäftigt sind sich darüber zu beschweren, dass man chronisch unterbesetzt ist und nicht wissen wo sie anfangen sollen, macht die Sache nicht besser. Wenn doch angeblich so eine Unterbesetzung vorhanden ist, dann frage ich mich doch, warum es keine Stellenausschreibung von dieser Behörde gibt um diesen Missstand zu beenden. Um den ganzen noch die Krone aufzusetzen wird man dann wieder weggeschickt, weil die benötigten Lichtbilder angeblich nicht den Vorgaben entsprechen. Ich habe diese von einem Fotografen anfertigen lassen und die Bilddatei auf einem Fotodrucker einer Drogeriekette nochmals ausgedruckt.
Ich wollte eigentlich nur einen neuen Führerschein beantragen, da meiner verloren gegangen ist. Obwohl man in solch einem Fall unverzüglich reagieren muss, ist dies für mich unter den oben genannten Bedingungen nicht möglich, da ich die ganze Woche in Berlin arbeite, von meinem Wohnsitz in Mittelsachsen ca. 40 km nach Döbeln fahren muss und nicht noch einen Urlaubstag verschwenden werde.
Diese Behörde ist vielleicht vieles, aber definitiv nicht Bürgerorientiert.
Update vom 28.10.2024:
Nachdem ich nun doch einen Termin wahrgenommen habe, muss ich meine ursprüngliche Rezession korrigieren. Dieses Mal habe ich gedacht, ich bin auf einer anderen Behörde. Ich wurde von ausnahmslos allen Mitarbeitern, die mir begegneten, freundlich begrüßt (auch wenn sie nichts mit mir zu tun hatten). Die Sachbearbeiterin in der Führerscheinstelle war freundlich, hilfsbereit und zuvorkommend und hat schnell und unproblematisch mein Anliegen bearbeitet. Dieses Mal hatte ich das Gefühl, dass hier wirklich jemand als Dienstleister für die Bürger arbeitet. So sollte es immer sein, auch wenn ich verstehe, dass nicht jeder Tag ein toller Tag ist. Aber das sind interne Dinge, die der Bürger nicht mitbekommen sollte.
Bitte macht weiter so, wertschätzt und fördert das Personal, was sich wirklich bemüht und sich in den Dienst des Bürgers stellt. Aber nicht die, die Dienst nach Vorschrift machen.
Anja Lippmann
Nach gut 2h draußen stehen und warten wurde uns vom freude strahlenden Sicherheitsmann mitgeteilt das wir noch weitere 2-3h warten können.
Wir wollten den Führerschein beantragen und keinen Tagesausflug! Wenn man schon die Fahrerlaubnisbehörden in Mittweida und Freiberg dicht macht sollte man wenigstens dafür Sorge tragen das man die Anliegen der Bürger in einer angemessenen Zeit bearbeitet und diese nicht 5h vorm Haus warten läst !
Es gibt Berufstätige die nicht den ganzen Tag damit verbringen können zu warten.
Desweiteren wird für die wartenden weder Sitzmöglichkeiten noch die Möglichkeit für ein Getränk bei der Wärme(27.7.21) geboten, man kann von glück sagen das die älteren Damen und Herren in der Schlange fit waren und keiner mit dem kreislauf probleme bekommen hat.
Finde es unerhört das man eine wartezeit von 5h in kauf nehmen soll. Das grenzt an schikane.
Unterlagen:
Voraussetzungen für den Online-Antrag:
- nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
- nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
- Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
- Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
- Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
- Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
- Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
- Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
- Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
- Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
- Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- gültiges Ausweisdokument
- Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
- Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
- Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
- Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
- Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
- gültiges Ausweisdokument
- Zulassungsbescheinigung Teil II
- COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
- Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Weitere Informationen:
Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.
Anfahrt:
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