Zulassungsstelle in Riesa (Landkreis Meißen)

Adresse:

Heinrich-Heine-Str. 1
01589 Riesa

Kontakt:

Fax:
03525-5175-1540

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Stefan Grafe
Die Terminbuchung online hat so weit alles funktioniert. Dafür 1 Stern. Aber die Mitarbeiterin in der Zulassungsstelle war an Unfreundlichkeit kaum zu überbieten. Bei einfachen Fragen absolut unhöflich. Als wenn jeder das Behördenchaos versteht und die verschiedenen Zuständigkeiten kennt. Der Ottonormalverbraucher kommt nur aller paar Jahr zur Zulassungsstelle und will einfachste Dokumente haben. Man hat das Gefühl, dass nichts in der Behörde los ist und die kleinste Nachfrage schon zu viel ist. Wenn man keine Lust auf den Umgang mit Menschen hat, sollte man es einfach lassen. Absolut ärgerlich.
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Lui Deluxe
Sehr hilfsbereiter Mann am Empfang. Nach dem Scannen wurde ich minutengenau zum Termin aufgerufen. Mit den im Internet aufgelisteten Unterlagen war die Angelegenheit in weniger als 10 Minuten erledigt. Sachlich und effektiv. Der Ablauf war wie in jeder anderen Behörde – keine Überraschungen.
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Michael Jahn
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Silke Graich
Termin telefonisch mit der Zulassungsstelle Meißen vereinbart und eine Nummer bekommen. Dazu muß ich erwähnen daß ich kein Stammgast auf Zulassungsstellen bin!!! Ich wusste nicht dass ich die Nummer an einem Computer eingeben muss 🤷🏼‍♀️ Ich war überpünktlich da und habe gewartet, es waren 2 vor mir dran. Einer kam nach mir und hat auch keine Nummer eingeben, kam aber vor mir dran 🤔 Nach einer halben Stunde hab ich dann mal an der Tür geklopft... Da wurde mir etwas unhöflich mitgeteilt daß ich doch die Nummer eingeben muss! Und genau das finde ich sehr unhöflich, denn nicht jeder weiß das!
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Tim
Donner richtig hobbylos, sollte "beruf" mal richtig machen

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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