Zulassungsstelle in Riesa (Landkreis Meißen)

Adresse:

Heinrich-Heine-Str. 1
01589 Riesa

Kontakt:

Fax:
03525-5175-1540

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Petra Weimann
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R B
Die Dame bei der Kfz Zulassung ist nicht gerade freundlich.
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Edwin Raeder
Anmeldung KFZ oder sonstiges wird umständlich erschwert. Dienstags bis 18 Uhr nur mit Termin. Online Webseite für Termin reservierung funktioniert für die Außenstelle Riesa 0 nur für Meissen. Die Kollegin im Schalter ist eine super nette Dame die allerdings komplett überlastet ist. Anmeldung Ummeldung innerhalb von 10 min. Fließband Abfertigung... Man hofft nur dass da keine Fehler bei der Papier Beschreibung passieren. Früher gab es Mal 6 Schalter nun nur noch ein komplett zu warmes Zimmer wo man auf 1qm auf seine Fahrzeugpapiere wartet. Absolute Frechheit vom Landratsamt. Im Ausländeramt Nebenan wird lustig bei Kaffe und Klimaanlage geplauscht.
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Jens Luettig
Ohne Termin ist kein Reinkommen in die Zulassungsstelle...Unfreundlich hoch 10...In Riesa arbeitet man wahrscheinlich nicht gern...es ist nur 1 Tag geöffnet und wenn ich gestern ein Fahrzeug gekauft habe, dann kann ich es am nächsten Tag nicht zulassen...spontan geht anders... Termine werden Dienstag Abend für Dienstag nächste Woche freigeschaltet
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Besnik Kapaj

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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