Zulassungsstelle in Meißen (Landkreis Meißen)

Adresse:

Brauhausstr. 21
01662 Meißen

Kontakt:

Fax:
03521-725-88055

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Reni Puschendorf
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frank Wocke
Mit einem vorab, online reserviertem Termin geht es ganz fix.
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Erika Börners
Nein Keiner geht ans Telefon Mit Termin kommt man trotzdem nicht pünktlich dran,obwohl kein anderer Mensch vor einem da oder dran ist. Da sollte man wenigstens pünktlich die Leute bearbeiten. Auskunften waren ungenau,daher 3 malige Terminvereinbarung notwendig und nur noch online machbar,weil ja nie jemand an dieses so sinnlose Telefon geht,was man auch beobachten kann,wenn man dort ist. Lieber sitzen die Angestellten ohne Tätigkeit in der Information und unterhalten sich untereinander,statt auch nur einmal diesen Hörer abzunehmen und Leute nach ihrem Anliegen zu fragen. Wozu dann diese Tel.Ner.? Ohne neueres Handy geht gar nichts mehr,was überhaupt einen Termin dort betrifft. Furchtbar und Unzufrieden sind wir auch.👎
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Maik S
Sehr Nettes und freundliches Personal. Man wird auch schon beim reinkommen von einem Security Mitarbeiter darauf aufmerksam gemacht, das man sich trotz online Anmeldung seine Ankunft bestätigen muss. Ich hätte sonst wohl umsonst gewartet. Alles ging sehr schnell und absolut Reibungslos. So stelle ich mir eine gute Behörde vor.
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Ralf Sommer
Wenn Sie sämtliche persönliche Daten von fremden Menschen wissen wollen, kommen Sie hierher. In dem Moment, wenn man an den Schaltern entlang geht, sind Bildschirme von vorangegangenen Kunden offen zu lesen, inklusive Name, Adresse, Versicherung etc. Ich habe vom Beamten die Antwort bekommen, ich müsse dies ja nicht lesen als ich ihm darauf hingewiesen habe. Eine entsprechende E-Mail mit der Bitte um Prüfung des Sachverhaltes an den Datenschutzbeauftragten Landkreis Meißen ergab keine Rückmeldung.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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