Zulassungsstelle in Borna (Landkreis Leipzig)

Adresse:

Stauffenbergstr. 4
04552 Borna

Kontakt:

Fax:
03433-241-2099

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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klaus-Peter Kriehmig
Sein Recht kann man nur per Gericht durchsetzen.
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Rumpel Stilzchen
Das Sozialamt ist wie in Leipzig absolut unwissend. Eine Krähe hackt bekanntlich einer anderen kein Auge aus. Empfehlung: Bilden sie sich mal ein bisschen fort wenn sie schon Erkrankung nicht kennen oder falsch katalogisieren. Aber ich vermute hier wieder einmal Willkür oder "kein Bock"
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000BadCompany000
vorab: wenn es möglich wäre, keinen Stern zu vergeben, so würde ich dies tun. Es ist eine Frechheit, die Terminvergabe nur über eine Onlineplattform anzubieten und keine spontanen Termine mehr zuzulassen. Vor 2020 war es möglich, spontan eine Nummer zu ziehen und zu warten. Jetzt funktioniert alles nur noch mit Termin. Warum? weil es bequemer ist .... Nach 45 Minuten Anreise treffe ich in der Führerscheinstelle, 15 Minuten vor meinem Termin, ein. Die Bildschirme zum Aufrufen der vorher gebuchten Termin sind außer Betrieb. Meine gebuchte Zeit verstreicht, ich werde nicht aufgerufen. Wenige Minuten nach meiner gebuchten Zeit erkundige ich mich, was nun mit meinem vorher gebuchten Termin ist. Antwort: "Ja, ihre Zeit ist verstrichen, buchen sie sich einen neuen Termin." Fazit: sinnlos 1,5h im Auto unterwegs gewesen, Sprit verballert und Lebenszeit verschwendet, Anliegen nicht geklärt, Neuen Termin in 3 Wochen (!) gebucht weil vorher nichts frei ist... aber wehe man lässt irgendeine Frist verstreichen, dann gibts direkt Post... bs Für das beste Deutschland aller Zeiten, in dem wir gerne leben. Danke für nichts!
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Hans-Georg Lumnitzer
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H.I. GermanViking

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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