Zulassungsstelle in Borna (Landkreis Leipzig)

Adresse:

Stauffenbergstr. 4
04552 Borna

Kontakt:

Fax:
03433-241-2099

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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#ich will mehr
Achtung! Unfassbar man bekommt als Arbeitnehmer kein Urlaub oder frei also nur nachmittags also nur bleiben nur zwei Tage dafür übrig um eine Ummeldung ins Land zu beantragen. Man bekommt telefonisch die Zusage, von der Frau Fritzsche, das der 30.9 passt anders war nix frei heute kommt der Hammer zur Stilllegung nur weil ich mit dem Nachnamen bahceci heiße. Wäre ich Müller dann wäre alles super absulde Willkür, die Arbeiten am Tag 4 Stunden und machen so einen dicken maxe , keine Termine frei aber alles sofort erledigen. Wenn es nur anders rum so wäre.
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Ingo Freitag
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Michael Fließ
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Steffen
September 2025 Update: Bei einer Onlinereservierung eines Kennzeichens hat mir ein Mitarbeiter sehr freundlich und unkompliziert geholfen... das fand ich sehr gut. Das ist Bürgerfreundlichkeit. Weiter so! Januar 2025 Ich habe schon einige Fahrzeuge zugelassen, umgemeldet usw. aber noch nie war die Terminplanbarkeit so schlecht wie heute. Planbare Termine frühestens in ca. drei Wochen möglich oder täglich ab 8.30Uhr schauen, welche Termine an diesem Tag noch möglich sind...das ist für einen Arbeitnehmer kaum realisierbar. Über externen Zulassungsdienst geht es deutlich besser, aber ist doppelter Zeit- und auch Geldaufwand. Die Mitarbeiter selbst können sicher nichts dafür, aber bitte überdenkt euer Terminsystem! Bürgerfreundlichkeit sieht anders aus...deshalb kann ich euch heute nur einen Stern geben!
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Barbara Beyer
Seit zwei Wochen warte ich jetzt darauf,daß ich vom Autohaus die Abmeldung des alten Fahrzeug und die Zulassung eines neuen Fahrzeugs erhalte. Leider liegen die Papiere immer noch bei der Zulassungsstelle in Borna. Ich weiß nicht, wie es sein kann,daß man sich noch mit Bearbeitungszeiten von einer Woche loben kann und nix passiert. Es gibt tatsächlich noch Menschen, die ein Fahrzeug brauchen um damit zur Arbeit zu kommen. Bisher konnte ich das mit Urlaub abdecken aber der ist auch nicht unendlich. Mein neuer Wagen steht abholbereit im Autohaus aber leider darf er ja nicht bewegt werden. Am kommenden Dienstag ist die Behörde dann auch noch geschlossen. So langsam frage ich mich,ob hier überhaupt noch was funktioniert. Beschwerden werden eh ignoriert und haben keinen Sinn, die Behörde sitzt eh am längeren Hebel. Einfach unterirdisch und ein Punkt ist noch viel zu viel. Bei dieser Arbeitsweise wäre ich schon lange entlassen worden.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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