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Zulassungsstelle in Borna (Landkreis Leipzig)

Adresse:

Stauffenbergstr. 4
04552 Borna

Kontakt:

Fax:
03433-241-2099

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Michael Voigt
Vielleicht hatte ich auch nur Glück, als ich gestern online einen Termin für heute ergattern konnte, aber es hat geklappt. Vorort dann unglaubliche Zustände. 10 Schalter vorhanden, dazu noch 2 in Nebenzimmern, macht 12 Schalterplätze, aber nur 3 (!) waren besetzt. Als ich die Mitarbeiterin, die sichtlich genervt war, darauf angesprochen habe, sagte sie mir , dass sie eigentlich zu fünft sein müssten. Auf einem Tisch und davor lagen bestimmt 10 Taschen von Zulassungsdiensten, die alle noch bearbeite werden müssten. Ich fragte, wie das zu schaffen sei, nur Schulterzucken. Woran liegt es? Ich denke man verdient im öffentlichen Dienst gutes Geld?
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Mike Werner
Als Privatperson wartet man inzwischen über vier Wochen auf einen Termin zur Fahrzeugzulassung. Spontan vorbeigehen, eine Wartemarke ziehen und das Ganze schnell erledigen? Fehlanzeige. Das geht längst nicht mehr. Es ist 2025 – und trotzdem sind wir bei solch grundlegenden Verwaltungsaufgaben im digitalen und organisatorischen Mittelalter angekommen. Was sollen Menschen machen, die dringend auf ihr Fahrzeug angewiesen sind? Pendler, Alleinerziehende, Pflegekräfte – für sie ist das mehr als nur ärgerlich. Es ist ein Desaster. Während Deutschland Milliarden in andere Länder überweist und bei jeder Gelegenheit "Willkommen!" sagt, verrottet die eigene Verwaltung im Chaos. Fünf Wochen auf einen Behördentermin warten zu müssen, ist einfach nur absurd – und zum Verzweifeln. Wäre diese Behörde ein Unternehmen im freien Markt, sie hätte längst schließen müssen. Doch sie wird durch Steuergeld am Laufen gehalten – und hat dadurch offensichtlich keinerlei Anreiz, besser zu werden. Das ist kein Zustand. Das ist ein Armutszeugnis. Dabei können die Verwaltungsangestellten am wenigsten was dafür, das Problem sitz viel tiefer.
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Jens Schilling
Für die schnelle und unkomplizierte Hilfe bei der Bearbeitung meines Problems möchte ich mich hiermit nochmals bei der Frau Kluge und Frau Delmare vom Bauaufsichtsamt /SG Denkmalschutz recht herzlich bedanken.
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Mr. Was Geht Sie Das An
Ich beziehe mich hier auf die Zulassungsstelle in Borna - es ist erstmal Bodenlos, dass man hier vergeblich auf einen Termin wartet, der weniger als 4 Wochen in der Zukunft liegt. Mit Glück erwischt man spontan mal einen Termin in ein paar Tagen, aber es gibt halt Leute die arbeiten müssen und nicht 24/7 auf der Website vom Landratsamt Borna chillen und nach einem Termin Ausschau halten können... Ich trat jedenfalls heute endlich zu meinem Termin an und was soll ich sagen - es war keine Verbindung zum KBA möglich und ich konnte meine Dokumente zwar da lassen, aber wenn ich Pech habe, ist mein Auto übermorgen oder vielleicht sogar noch später erst angemeldet. Tolle Sache, gute Leistung :) Soll wohl auch öfters vorkommen bzw. nicht das erste mal gewesen sein, laut Aussage einer Mitarbeiterin. Finde es sehr spannend das man das einfach so hinnimmt anstatt dafür zu sorgen DAS SOWAS NICHT MEHR VORKOMMT MEINE GÜTE
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X Strube
Hier steht der Mensch im Mittelpunkt, bzw. seine Brieftasche, anstatt seine Mitbürger kurz und höflich zu informieren, dass etwas nicht stimmt, wird direkt ein Verwarngeld erlassen. Aus dem Verwarngeld wird ein Bußgeld, da es in diesem Land tatsächlich noch arbeitendes Volk gibt, welches nicht rechtzeitig auf Post reagieren kann. Aus dem Bußgeld wird jetzt bestimmt wieder mehr, da ich beruflich wieder unterwegs war. Das alles ist aber kein Problem, ich weiß ja, dass mein Geld bei diesem Landkreis gut aufgehoben ist. Es werden Schulen, Krankenhäuser und die Infrastruktur weiterentwickelt (nicht). Ich habe früher gerne Urlaub im Westen Sachsens gemacht. Seit einiger Zeit ist diese Gegend für normal denkende (und arbeitende) Menschen unerträglich geworden. Speziell die Leipziger Ecke ist sehr Autofahrerunfreundlich geworden. Sie haben ihr Ziel erreicht, meine Familie und ich werden diese Gegend meiden. Viel Erfolg weiterhin, den Anschluss nicht zu verpassen.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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