Zulassungsstelle in Borna (Landkreis Leipzig)
Adresse:
Stauffenbergstr. 4
04552 Borna
Öffnungszeiten:
Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.
Rezensionen:
Dresdner Muldental





Man sollte sich von den anderen Bewertungen nicht abschrecken lassen, wenn man alle seine Dokumente (die auf der Homepage stehen) dabei hat klappt die Zulassung absolut problemlos und zügig.
Die bei mir wirklich freundlichen Mitarbeiter geben sich größte Mühe das es zügig voran geht und alles zeitnah geschafft wird.
Daumen hoch und macht weiter so! So macht es für alle Beteiligten zusammen viel Spaß und man hat keinen Stress.
D. N.





Wenn man anruft, scheinen die Mitarbeiter immer auf Toilette zu sein oder in der Kaffeepause... 🤷♀️ Auf E-Mails bekommt man auch keine Antwort
Nicole Holm





Nachdem ich gerade meine Termine wahrgenommen habe, muss ich sagen ich bin entsetzt! Nachdem ich sechs Wochen gewartet habe, das ich zwei Zusammenhängende Termine bekommen
(Max. drei anliegen pro Termin), wurde ich erst mal sehr unhöflich daraufhin gewiesen das einer gereicht hätte ( hatte vier anliegenden) woher soll man das wissen. Danach war die Dame mit soviel Papier überfordert und noch unhöflicher.
Nach der Bezahlung ( die Gebühren sind gestiegen) habe ich höflich gefragt, weshalb sowohl ich als auch der gewerbliche Anbieter mit dem ich normalerweise zusammenarbeite, im ganzen Dezember nicht ein Termin bekommen haben.
Aggressiv wurde ich darauf hingewiesen, das es meine Schuld sei, hätte nur öfters schauen müssen.
Nun habe ich gelesen dass es auch anderen so ergangen ist.
Sowohl die Kfz Zulassung, wie auch die Mitarbeiter sollten mal darüber nachdenken das sie von unseren Steuergeldern bezahlt werden und wenn ich höflich bin erwarte ich das auch von meinem gegenüber.
Steffen





Ich habe schon einige Fahrzeuge zugelassen, umgemeldet usw. aber noch nie war die Terminplanbarkeit so schlecht wie heute. Planbare Termine frühestens in ca. drei Wochen möglich oder täglich ab 8.30Uhr schauen, welche Termine an diesem Tag noch möglich sind...das ist für einen Arbeitnehmer kaum realisierbar.
Über externen Zulassungsdienst geht es deutlich besser, aber ist doppelter Zeit- und auch Geldaufwand.
Die Mitarbeiter selbst können sicher nichts dafür, aber bitte überdenkt euer Terminsystem! Bürgerfreundlichkeit sieht anders aus...deshalb kann ich euch heute nur einen Stern geben!
Gwent





Ein Stern ist zu viel. Es kann doch nicht sein, dass ich als Bürger einen MONAT lang auf einen Termin warten muss!!! Wenn jemand unbedingt ein Auto für seine Arbeit braucht, hat er Pech gehabt.
Update: Sie müssen täglich prüfen, ob Sie einen Termin finden, und wenn ein Platz frei ist, sofort buchen und manchmal sogar sofort losfahren.
Unterlagen:
Voraussetzungen für den Online-Antrag:
- nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
- nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
- Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
- Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
- Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
- Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
- Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
- Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
- Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
- Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
- Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- gültiges Ausweisdokument
- Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
- Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
- Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
- Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
- Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
- gültiges Ausweisdokument
- Zulassungsbescheinigung Teil II
- COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
- Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Weitere Informationen:
Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.
Anfahrt:
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Schaltgetriebe
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