Zulassungsstelle in Görlitz (Landkreis Görlitz)

Adresse:

Bahnhofstraße 24
02806 Görlitz

Kontakt:

Fax:
03581-6636-5240

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Nico Schötz
Selten eine so freundliche und hilfsbereite Verwaltung erlebt! Die Dame an Schalter 2 hat enorm viel Geduld mit mir bewiesen, obwohl ich nicht gleich alles griffbereit hatte, was notwendig zur Ummeldung des Autos war – das habe ich andernorts schon ganz anders erlebt!
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Thomas S.
Total überforderte Mitarbeiterin. Hat sich damit entschuldigt das sie gerade erst aus dem Urlaub kam. War ständig unterwegs zum erfragen was sie wo eintragen muss. Hat die einfachsten Sachen nicht hinbekommen. Einfach nicht mehr tragbar solche Leute. Würden die in einer privaten Firma arbeiten, wären die schon nach dem ersten 5 min. rausgeflogen.
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Klaus Thiemichen
Kundenunfreundliche Öffnungszeiten
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Siggi59
Erste mal in der Zulassungsstelle Görlitz aber mehr als positive Eindruck gehabt.Sehr nette und kompetente Mitarbeiterin.Einfach ein Vorbild für alle anderen.Ich könnte 10 Sternen vergeben.Vielen herzlichen Dank
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Zawsze Polak
Die Kfz-Zulassungsstelle in Görlitz verdient eine positive Bewertung. Sie bietet eine breite Palette von Dienstleistungen rund um die Fahrzeugregistrierung und -verwaltung, die die Erwartungen der Kunden erfüllen. Vor allem das Personal des Amtes ist kompetent, hilfsbereit und freundlich, was den Registrierungsprozess und die Lösung von Problemen erheblich erleichtert. Darüber hinaus kümmert sich das Amt um eine schnelle Abwicklung, um die Wartezeit für die Kunden zu minimieren. Die Verfügbarkeit von Online-Terminen und die Möglichkeit, einen Termin über das Internet zu vereinbaren, machen die Nutzung der Dienstleistungen des Amtes bequem und effizient. Darüber hinaus ist die Infrastruktur des Amtes modern und funktional, was den Komfort der Kunden erhöht. Darüber hinaus setzt das Amt auf Professionalität und Genauigkeit bei der Dokumentation, um sicherzustellen, dass alle mit der Fahrzeugregistrierung verbundenen Formalitäten korrekt und legal erledigt werden. Insgesamt ist die Kfz-Zulassungsstelle in Görlitz ein Ort, der sich durch hohe Servicequalität, Effizienz und Professionalität auszeichnet und positive Kundenbewertungen verdient.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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