Zulassungsstelle in Lutherstadt Wittenberg (Landkreis Wittenberg)

Adresse:

Breitscheidstr. 4
06886 Lutherstadt Wittenberg

Kontakt:

Fax:
03491-479-169

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Erwin Kortboyer
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Artur Sk
Ich empfehle Ihnen, Ihre Angelegenheiten hier zu erledigen. Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Registrierung usw. gehen derzeit rasend schnell voran, auch wenn Sie keinen Termin haben.
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Alannan Munaf
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Günter Löffler
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Andy-64
Zunaechst Ablehnung, klar Beamte... Koennte Arbeit heissen, also wegschicken mit Verweis auf ausschliesslich Taetigkeit mit Termin. Verwiesen wird mit einem Handout auf potentielle Oeffnungszeiten. Der Blick auf den Zettel zeigt mir Oeffnungszeiten (ohne notwendige explizite Terminbuchung. Meine Antwort - heute ist Dienstag, also bis 12 und dann weiter ab 13 Uhr. Irritiert meiner Feststellung wegen kommt stotternd, den Zettel erneut pruefend, die Antwort: ja, stimmt schon. Ich: schoen, dann kann ich ja warten, sind nur 45 Minuten. Antwort: am besten Sie machen einen Termin. Ich: nein, ich warte, habe ja Zeit. Antwort: Aber der Terminplan fuer die Zulassungsstelle ich auf Tage hin belegt... Ich: egal, ich setz mich in den Wartebereich. Sie: sie koennen keine Wartemarke ziehen. Der Apparat wird erst um 1300 eingeschaltet. Und bedenken sie, dass der letzte Termin bis um 1530 angetreten werden muss. Ich: bis dahin habe ich Zeit. Ich gehe in die Wartezone. Keiner da. Sitze da allein. Allmaehlich gehen ab 1215 die Mitarbeiter der Verwaltung auf den Flur. Ob jung, ob mittelalt - man geht entweder mit 'Mumiengesicht' und langsam, oder auch schnell, Hauptsache raus. Der letzte kommt um 1250 raus auf den Flur. Ich sehe ihn wieder um 1325, zurueck ins Buero gehend. Waehrend ich warte, schaue ich nach einem Onlinetermin. Interessiert mich halt. Ja, alles dicht. 2 Tage Vorlauf notwendig. Interessant allerdings ist: Um 1300 bis 1325 kommt die Voelkerwanderung wieder zurueck. Der Ticketapparat laeuft. Waehrend meiner Wartezeit, bis 1400 kamen weniger Kunden als Mitarbeiter. Das konnte ich zaehlen... Interessant ist auch, dass jeder Termin bis 1530 angetreten sein muss. Die verbleibende 30 Minuten braucht man wofuer? Bleistift spitzen, den Schlaf aus den Augen reiben? Ich kam um 1400 ohne Termin dran und hatte Glueck: Sehr schnelles Prozedere, alles gut. Allerdings: Wofuer werden die 2 Damen im Foyer gebraucht? Eine giesst Blumen, die andere wimmelt ab. Warum der Hinweis auf zwingende Terminvereinbarung, selbst bei weniger Kunden als Mitarbeiter? Warum die Arbeitszeitbegrenzung auf minus 30 Minuten? Das Amt ist fuer mich da. Es ist ein fuer(!) den Buerger eingerichteter Service. Wer setzt dann Leute zum Abwimmeln ein? Wer verweist auf ein Buchungssystem, welches Beschaeftung oder gar Ueberlastung vorgaukelt, welche gezaehlterweise nicht vorliegt. Ich habe 75 Euro ausgegeben fuer eine Aktion von 15 Min inkl. Schwaetzchen. Sind das nicht umgerechnet 300 Euro pro Stunde? Wieviele Leute habe ich dann bezahlt, die gar nicht da waren bzw ueberhaupt nicht involviert sind? Ohne Computer wuerde ich das verstehen. Aber der Computer macht alles! Also sind in den 300 Euro auch Etagenleiter (das sind die, die mit blauen Kladden gewichtig auf dem Flur wandeln), oder Abteilungsleiter, oder Diskussionsmanagement fuer Streite untereinander. Da gibt es bestimmt auch einen Geschaeftsfuehrer, ein Unterpraesidenten und Praesidenten und ggf einen Praeses/Superintendenten (ich weiss, gibt es in Polen nicht mehr, aber in der Kirche). Wir haben zuviel Verwaltung, heisst es. Und das ist ein aktuelles Beispiel. Draussen laeuft sogar jemand rum, der vor Voelle gar nicht laufen kann, so vollgefressen um mir mitzuteilen, hier und dort duerfe ich nicht parken .. Also, dieses geht oeffentlich ueber dieses Amt raus. Vergessen moechte ich aber eines nicht: zu guter Letzt kam ich an eine Mitarbeiterin, die sehr freundlich, korrekt und schnell war (s.o. 15 Minuten) und ich bedankte mich mehrmals, weil ich nach der sonstigen Beobachtung auf alles andere eingestellt war als an eine kompetente, freundliche Person zu kommen. Alles andere entspricht allerdings den Tatsachen und ich dacht bei der Voelkerwanderung: Besser alle raus, von oben bis zum Voyer, alle raus. Leihpersonal oder Verlagerung nach Aegypten (siehe Vodafon, Aegypten ist auch schon zu teuer, jetzt ist es on Georgien) kann nur effizient sein. Ich freue mich allerdings auch ueber eine, singulaere Ueberraschung, diese nette Frau fuer 15 Min. 2, oder 3 dieser Kraefte genuegen voellig. Voyer ueberflue

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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