Zulassungsstelle in Köthen (Anhalt) (Landkreis Anhalt-Bitterfeld)

Adresse:

Am Flugplatz 1
06366 Köthen (Anhalt)

Kontakt:

Fax:
03496-601572

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Christian Kühne
ich war heute bei der zulassung eigentlich nur um etwas zu erfragen zwecks ein termin um es zu zulassen weil auf anrufe nicht reagiert wird aber eine wehrte frau W…. war ans´cheind der meinung mich sehr unfreundlich zu behandeln und dachte sie kann mich bloß stellen wäre ich chef von diesem laden würde ich erstmal meine mitarbeiter schulen was denn freundlichen umgang mit menschen angeht so geht das nun wirklich nicht
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Krümmel
Sehr guter Service, wenn man sich an die Abläufe hält! Ich kann die negativen Bewertungen hier teilweise absolut nicht nachvollziehen. Wer das System versteht und nutzt, hat hier überhaupt keine Probleme. Es wird ganz klar eine Terminvergabe kommuniziert – wer diese im Vorfeld nutzt, kommt gut durch sein Anliegen. Aufgrund der angespannten Personalsituation muss man aktuell zwar etwas längere Terminzeiten einplanen, aber man darf nicht vergessen: Die Leute dort bedienen nebenbei auch noch die Autohäuser und Zulassungsdienste, was die Last zusätzlich erhöht. Nur weil das Wartezimmer vielleicht gerade leer ist, bedeutet das außerdem nicht, dass die Mitarbeiter dort einfach nur rumsitzen – im Hintergrund läuft die Arbeit auf Hochtouren. Die Angestellten geben hier jeden Tag ihr Bestes, um diesen enormen Andrang zu bewältigen. Wenn man sich vor Ort ein wenig mit den Leuten unterhält, weiß man sofort, wie herausfordernd die Lage dort tatsächlich ist. Unter diesen schwierigen Bedingungen leisten sie hervorragende Arbeit, sind freundlich und lösungsorientiert. Ein großes Dankeschön an das Team – macht weiter so! Mit etwas gegenseitigem Verständnis und Geduld läuft hier alles.
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J. 3339
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Sebastian Wark
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Ronald Jacob

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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