Zulassungsstelle in Köthen (Anhalt) (Landkreis Anhalt-Bitterfeld)

Adresse:

Am Flugplatz 1
06366 Köthen (Anhalt)

Kontakt:

Fax:
03496-601572

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Ron Zeidowitz
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Christian Mohs
Ich hatte heute einen Termin bei der Zulassungsstelle und war wirklich positiv überrascht. Ich wurde pünktlich zum vorher online beantragten Termin aufgerufen und die Bearbeiterin war super freundlich. Alle Fragen wurden geduldig beantwortet. Insgesamt hat die Zulassung meines Fahrzeugs nicht mal 20 Minuten in Anspruch genommen. Vielen Dank
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rou A
Wir möchten uns herzlich bei Herrn Johannes Rothe bedanken. Wir waren wirklich positiv überrascht. Herr Rothe war von Anfang an sehr hilfsbereit und unkompliziert. Er hat sich direkt um unser Anliegen gekümmert und die Verlängerung schnell und problemlos erledigt. Was uns besonders positiv aufgefallen ist: Er versucht nicht, den Menschen unnötige Steine in den Weg zu legen oder Dinge komplizierter zu machen, als sie sind. Im Gegenteil – er sucht nach Lösungen, arbeitet zügig und macht es einem so einfach wie möglich. Man merkt einfach, dass er seine Arbeit ernst nimmt und wirklich helfen möchte. Solche engagierten und menschlichen Mitarbeiter erlebt man nicht jeden Tag. Vielen Dank, Herr Rothe, für Ihre Unterstützung und Ihren tollen Einsatz! Hamza & Roshan
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Jens Witzki
Mich wundert es mittlerweile nicht das im Ämtern Sicherheitsdienste benötigt werden.Die Zulassungsstelle ist ein Beispiel dafür, keine Termine frei, dann muss man einen Zulassungdienst beauftragen, der kann das Auto auch nicht zulassen weil der Fahrzeugbrief der am 25. per Einschreiben eingetroffen ist erst am 1. im Amt gefunden wird. Diese Schlamperei in dieser Behörde war schon in der Pesse Thema und der Landrat hat Abhilfe versprochen.Wann?
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Yu hang

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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