Zulassungsstelle in Köthen (Anhalt) (Landkreis Anhalt-Bitterfeld)

Adresse:

Am Flugplatz 1
06366 Köthen (Anhalt)

Kontakt:

Fax:
03496-601572

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Nils S.
Absolut Unfassbar was sich dort abspielt.. Dort weiß der eine nicht was der andere macht!
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Alexander van Sintern
Wir sind heute nach Köthen zur Zulassung gefahren und dort war es absolut unproblematisch. Freundlich, schnell und zielorientiert wurde unser Anliegen zum Erhalt der gelben Kfz-Schilder bearbeitet. Vorher in der Kfz-Zulassungsstelle Bitterfeld: Als Ausländer mit Reisepass aus Weißrussland werden für die Gelben Kennzeichen unnötig viele Dokumente für die Zulassung gefordert. Damit wurde der Vorgang nicht bearbeitet. Hier wird scheinbar der „Abgelehnt“-Stempel gerne genutzt und Sinnlos-Hürden aufgestellt.
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L W
Ich muss sagen, dass ich hier schlechte Erfahrungen gemacht habe. Es gab keine Probleme mit dem, was ich tun musste, aber es war wirklich unangenehm, als sich das Personal wegen meiner Größe über mich lustig machte, während ich auf die Antwort wartete. Es ist wahr, dass ich etwas klein bin, aber ich glaube nicht, dass das ein Problem darstellt. Sie denken vielleicht, ich verstehe nicht, wovon sie reden, aber Tatsache ist, dass ich weiß, wovon sie reden, und darüber bin ich wütend.
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Sven Hämmerling
War am Freitag in der Zulassungsstelle Köthen 10:50 Habe versicherung Nummer vergessen habe da angerufen und wurde mir dann mitgeteilt hat der Zulassungsstelle zu lange gedauert 11:10 sagte die Frau von der Zulassungsstelle muss mich Termin geben lassen sie macht jetzt Feierabend habe Termin für heute also Dienstag bekommen wieder umsonst nach köthen gefahren mit der Begründung das sie nicht im System rein kommen wieder neuen Termin auf Donnerstag verschoben Das Auto steht nun seit Freitag ohne Kennzeichen da und ich bin aber auf das Auto angewiesen So Arbeitet die Zulassungsstelle
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END Stufe
Ihr kriegt auch garnichts auf die Reihe. Immer wieder neue Probleme wenn man einmal zu euch möchte wegen paar Dingen. Eine Frechheit, am liebsten 0 Sterne!

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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