Zulassungsstelle in Bitterfeld-Wolfen (Landkreis Anhalt-Bitterfeld)

Adresse:

Röhrenstr. 33
06749 Bitterfeld-Wolfen

Kontakt:

Fax:
03493-341-329

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Michaela L.
3 Wochen Wartezeit, keine Flexibilität bei von anderen Personen nicht wahrgenommenen Terminen, schnellere Zulassung nur über Schilderdienst mit Zusatzkosten
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Akzeptanz
Lange Wartezeiten, fehlende Freundlichkeit, die Mitarbeiter wirken sehr desinteressiert. Dafür zahlen wir Steuern?!?!
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KRISu krisu
Großartiger Service – schnell und effizient 😊
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St. Gu.
⭐⭐ – Zulassungsstelle Bitterfeld-Wolfen **Mein Tipp vorab:** Geht direkt zu Kroschke gegenüber, zahlt 20 € Servicegebühr und spart euch den Stress. --- **Mein Erlebnis:** Leasingauto zulassen – Fahrzeugbrief wurde vom Autohaus direkt an die Zulassungsstelle gesandt. Frühester Online-Termin: 2,5 Wochen. Auto-Abholung aber schon nächste Woche in Nürnberg. Also 8:00 Uhr ohne Termin erschienen. Die Mitarbeitenden am Empfang / Security waren vorbildlich freundlich, ließen mich rein und ermöglichten mir eine Nummer zu ziehen. Nach 19 Minuten war ich dran – 4 Personen vor mir wurden in dieser Zeit bearbeitet. Die zuständige Sachbearbeiter\*in teilte mir mit: *„Das hören wir täglich. Buchen Sie online einen Termin. Ich bearbeite Sie heute nicht."* – leider ohne Hinweis auf mögliche Alternativen. --- **Die Lösung kam von Kroschke:** Rüber gegangen, Situation geschildert. Die dortige Mitarbeiter\*in rief sofort die Zulassungsstelle an, prüfte ob der Brief noch liegt (Liegezeit: nur 1 Woche!), nahm alles auf. - **8:50 Uhr** – Unterlagen abgegeben - **10:50 Uhr** – Anruf: alles fertig - **11:11 Uhr** – Kennzeichen & Papiere in der Hand Gesamtkosten: **108 € (inkl. 20 € Servicegebühr)** --- **Fazit:** Ich arbeite selbst in einer Behörde mit Kfz-Zulassung und kenne die Prozesse. Die Abläufe in BTF erscheinen optimierungswürdig: 4 Personen in 19 Minuten zu bearbeiten, aber Online-Termine auf 30 Minuten anzusetzen, wirkt nicht stimmig. Ein hybrides Modell – 50 % Termine online, 50 % für Laufkundschaft – wäre denkbar. Ein Hinweis auf Kroschke als Alternative hätte geholfen. Die Prozessgestaltung liegt in der Verantwortung der Führungsebene – das ist keine Kritik an einzelnen Mitarbeitenden, sondern ein Wunsch nach struktureller Verbesserung im Sinne der Bürger\*innen. Die 2 Sterne gehen an die freundlichen Mitarbeitenden am Eingang – sie haben den Servicegedanken vorbildlich gelebt.
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Ronny Seifert
Trotz geöffneter Zeiten stehe ich vor verschlossenen Tor. Also absolut nicht toll. 😤😤

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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