Zulassungsstelle in Bitterfeld-Wolfen (Landkreis Anhalt-Bitterfeld)

Adresse:

Röhrenstr. 33
06749 Bitterfeld-Wolfen

Kontakt:

Fax:
03493-341-329

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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mito98 farmer
Mehr als eine Woche Vorlauf um online einen Termin auszumachen in der "Nebensaison" ist ja wohl die härte
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lia mia
Ich kann die vielen negativen Rezensionen hier absolut nicht nachvollziehen. Ich habe geheiratet und wollte den Namen in meinen Fahrzeugepapieren ändern lassen. Termin entspannt online gemacht, für dieses Anliegen waren auch genug Termine zeitnah frei. Hätte es bei mir zeitlich gepasst, hätte ich schon 2 Tage später einen Termin bekommen können. Vor Ort ging es dann auch sehr schnell. Ich war pünktlich da und bin direkt dran gekommen und war in 7 Minuten wieder draußen. Alle Mitarbeiter mit denen ich Kontakt hatte waren freundlich und hilfsbereit. Seien es die Kollegen am Eingang oder die Bearbeiterin am Schalter. Ich empfand es als sehr gut organisiert, weiter so 👍🏻
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Alexander van Sintern
Als Ausländer mit Reisepass aus Weißrussland werden für die Gelben Kennzeichen heute unnötig viele Dokumente für die Zulassung von einer ca. 60 Jährigen Angestellten gefordert. Damit wurde der Vorgang nicht bearbeitet. So kann das Behördentum in Bitterfeld weiter negativ glänzen. Direkt nach Köthen zur Zulassung gefahren und dort war es absolut unproblematisch. Freundlich, schnell und zielorientiert wurde unser Anliegen bearbeitet.
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FlouMiix
Termin 14 Uhr gehabt. Email zur Erinnerung kam 13 Uhr. Dann stand ich davor und bekam die Aussage: Rohrbruch, also logischerweise wenn was beim Wasserrohr auf der Straße ist... kann man seinen Computer nicht bedienen und ich könnte nicht rein. Werde angeblich "demnächst" zurückgerufen😆🫡alles klar.
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Christian Eden
Nicht mal 1 Stern verdient Sowas von überfordert Keine Lust an der Arbeit total unfreundlich

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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