Zulassungsstelle in Merzig (Landkreis Merzig-Wadern)

Adresse:

Bahnhofstr. 44
66663 Merzig

Kontakt:

Tel.:
Fax:
06861-80-333

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Peter Spurk
absolut unmöglich .... Service ?
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Mariem Jbali
Jugendamt Merzig 😂Musste fürs kommentieren ein Stern geben,sag doch schon alles😂 transparent sagte man mir . Ha keine Akteneinsicht gesetzlich 😂. Mitarbeiten sagte man mir🤭 ,eher Arbeit abdrücken ist Realität, Verantwortung weiter geben und wenn es schwierig wird ist wird der gegenüber beschuldigt. Dann wird schnell was erfunden🤨 damit was schnell beendet werden kann und es an die nächste Abteilung weitergeleitet werden kann🤔. Aber hey alles zum Wohl des Kindes das keinen Anspruch auf Bürgergeld hat,kein Anspruch auf Unterhaltsvorschuss,kein Anspruch auf Pflegegeld , quasi nicht exextiel. Standart Satz "wir sind nicht mehr dafür zuständig. " Handelt sich nur um Wochen. "B Schein " im obersten Stockwerk oh da müssen sie zu A Schein Etage E nein 5 Stock Schein C 😂😂.......Also systematisch physisch erstmal ausgesaugt damit man nichts mehr versteht. Bis dahin soll das Kind gepflegt werden mit 0 Euro von keiner seite ( Kultur, Essen, Kleidung, Windeln, Spielsachen). Das wirkliche Interesse des Kindes......tjia 🤔 wäre wo? Die Taktik der Bürokratie? Selbst auf zugeben bevor es noch schwieriger wird. Damit sie selbst keinen Bericht schreiben müssen weil sie ja so unterbezahlt sind🤫. Sollte es jemals eine offizielle Untersuchung geben wo normale Bürger zustimmen können ob das Jugendamt mal überprüft werden sollte bin ich der erste der von Tür zu Tür Unterschriften sammeln würde 😉. Aber hey läuft doch alles super👍🏼 mit Tippex😂😂.
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Roos Peter
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Robert Steinhauer
Kompetent Mitarbeiterin, schnelle Bearbeitung meines Anliegens. Top!, Danke! :-)
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Privat
Zulassungsstelle... Reibungslos geklappt...

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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