Zulassungsstelle in Merzig (Landkreis Merzig-Wadern)

Adresse:

Bahnhofstr. 44
66663 Merzig

Kontakt:

Tel.:
Fax:
06861-80-333

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Roman Pauly
Die Kommunalverwaltung Merzig zeichnet sich durch freundliche und hilfsbereite Mitarbeiter aus, die Anliegen der Bürger effizient und zügig bearbeiten. Ihr Engagement für die Stadtentwicklung und die Förderung des öffentlichen Lebens ist bemerkenswert. Durch regelmäßige Informationsveranstaltungen und eine aktive Präsenz in den sozialen Medien hält die Verwaltung die Bürger stets auf dem Laufenden. Insgesamt leistet die Kommunalverwaltung Merzig hervorragende Arbeit und trägt maßgeblich zur hohen Lebensqualität in unserer Stadt bei.
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Slavko Tretiak
Professioneller und freundlicher Service. Sie sammeln Ihre Anfrage und geben Ihnen einen Empfänger, der klingelt und Sie anruft, wenn Ihre Dokumente bereit sind. Positivität überrascht
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LachManager
Völlig unhöfliches Persoal, versteht man etwas falsch oder stellt eine Frage bekommt man eine sehr genervte und unhöfliche Antwort zurück. Als wär das noch nicht genug wird man behandelt wie eine sehr lästige und dumme Person, die man so schnell es geht loswerden möchte. Von da an wird man wie der lästige ungewollte Kunde behandelt auf den niemand lust hat.Dies wird einem sehr deutschlich, unverschämt und ohne jegliche Hemmungen zum Verständnis gegeben. Höflichkeit geschweigeden bisschen anstand überhaupt nicht vorhanden. Sehr unfreundliches Personal
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Frank Laux
Für einen Termin auf der Zulassungsstelle ist für die gesamte Woche keinen Termin verfügbar. Wie kann das sein? Fehlplanung und Servicewüste pur !!!
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Chris K
Sehr nettes Personal, hilft gerne weiter. Verstehe nicht warum man hier so schlecht bewertet. Komme immer gerne wieder hier her.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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