Zulassungsstelle in Trier (Stadt Trier)

Adresse:

Thyrsusstr. 17-19
54292 Trier

Kontakt:

Tel.:
Fax:
0651-718-1388

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Sabine Lierke
Selten so einen unflexiblen Verein gesehen....und das, nachdem man lange auf einen Termin gewartet hat, den man dann nochmal um 14 Tage verschieben muss, weil ihr System (1 ganze Woche!) ausgefallen ist! Also, dann nochmal von vorne... Willkommen beim deutschen Amtsschimmel!
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Larry Larry
Größter Saftladen EU-West
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H Tee
Ich möchte hier mal eine Lanze für die Mitarbeiter der Zulassungsstelle brechen. Ich wollte ein Fahrzeug abmelden und ein anderes auf den gleichen Namen anmelden inklusive Nutzung des alten Kennzeichen auf dem neuen Fahrzeug. Das alles hat sich innerhalb von 5 Minuten erledigt und die Dame war auch noch freundlich und kompetent. Deshalb 5 verdiente Sterne.
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Kurt-Heinz Petry
Ich war heute Morgen auf der Zulassungsstelle in Hermeskeil. In allen Büroräumen und Warteräumen waren mehrere Fenster zum Lüften komplett geöffnet, während sämtliche Heizkörper auf Stufe 5 gestellt waren. Ich sprach eine Angestellte darauf an und wies sie darauf hin, dass hier unnötig Energie verschwendet wird. Ihre Antwort war: „Das ist mir egal, ich muss es ja nicht bezahlen.“ Wenn das die Einstellung von öffentlichen Bediensteten ist, frage ich mich, warum es so viele Energieeinspargesetze gibt, wenn sich die Behörden selbst nicht daran halten. Gerade in Zeiten steigender Energiekosten und wachsender Umweltbelastung ist es wichtiger denn je, verantwortungsvoll mit unseren Ressourcen umzugehen. Energiesparen beginnt bei jedem Einzelnen – auch und besonders in öffentlichen Einrichtungen. Nur gemeinsam können wir einen nachhaltigen Beitrag leisten.
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Stefanie Wagner
Ging relativ schnell

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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