Zulassungsstelle in Saarburg (Stadt Trier)

Adresse:

Graf-Siegfried-Str. 32
54439 Saarburg

Kontakt:

Tel.:
Fax:
06581-81-392

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Elisabeth Hammes
Sehr zuverlässig, sehr kompetent, insbesondere Frau Seif war sehr hilfsbereit
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Marita Heuser
Zulassungsstelle Saarburg super Service, sehr nette und kompetente Mitarbeiter, Terminvergabe gut organisiert, kaum Wartezeiten, alles im allem war ich sehr zufrieden! Marita Heuser
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Augenoptik Biewer GmbH Saarburg
Ein besonderes Lob an die Mitarbeiterinnen der Aussenstelle Saarburg! Sehr hilfsbereit, sehr freundlich, kompetent und humorvoll ! Vielen Dank für den super Service und die gute Arbeit ! Harald Biewer
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Felix Rose
Wenn ich null Sterne Geben könnte würde ich sie geben. Lächerlich, dass man die online Terminvergabe nach der COVID Pandemie einfach weiter bei behält. Frühster Termin in 2,5 Wochen (lächerlich). Müsste ja eventuell sonst noch jemand was da Arbeiten, das gilt es ja immer im Öffentlichen Dienst zu vermeiden. Überhaupt nicht Bürgernah oder Arbeitnehmer Freundlich. Frechheit oben drein beauftragt man eine Firma geht es in weniger als 24h und kostet dann halt 120€. Da kommt der Deutsche Politische Kurs wieder gut raus, abzocke der kleinen Bürger im höchsten Maße.
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Silke Brundaler
Die Online-Terminvereinbarung lief reibungslos und schnell (2 Wochen vorher). Die Wartezeit war mit zusätzlichen 5 Minuten erstaunlich kurz, beim Arzt dauert´s mit Termin 2 Stunden! Die Damen waren bei beiden Terminen sehr nett und kompetent. Besonders erwähnenswert waren die Parkgebühren direkt am Rathaus (für 50 Minuten exakt 30 Cent), dafür kann man in Trier nicht mal den Motor ausschalten! Fazit: Extrem empfehlenswert, ich jederzeit wieder gerne!!!

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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