Zulassungsstelle in Saarburg (Stadt Trier)

Adresse:

Graf-Siegfried-Str. 32
54439 Saarburg

Kontakt:

Tel.:
Fax:
06581-81-392

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Maria Nesnaju
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Stefan Ternes
Sehr nette und kompetente Mitarbeiterinnen! Mein Anliegen wurde schnell und unkompliziert gelöst! Vielen Dank! Besonders gut ist, dass man Termine vorher buchen muss, so entstehen kaum Wartezeiten!
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Thomas Biermann
Heute bin ich in den Genuss dieser Beamten gekommen. Ich habe einen Termin Online gebucht und überlesen das ich diesen auch noch per Mail bestätigen muss. Dies fiel mir erst vor Ort auf. Und ja ich habe einen Fehler gemacht. Aber ich dachte, komm frag infach mal Höfflich nach ob es vielleicht eine möglichkeit gibt das ich doch noch dran komme. Aber hey überraschung die (Nette) Frau hatte auf ein Freundliches Guten Morgen und schildern meiner Situation nicht besseres zu antworten als. Ich habe hier gerade Herrn xy aufgerufen, ich weiß garnicht was Sie hier wollen wenn! Ich bin über alle Maße entäuscht von solch einer Reaktion auf eine Nette Höffliche nachfrage. Da kann ich jeden verstehen der auf die Gleiche Art reagiert. Von mir hat man dort nicht mehr viel Höfflichkeit zu erwarten. Denn freundlichkeit tut nicht weh!
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Ingrid Kreitmeier
Leider finde ich keine Möglichkeit einen PKW-Hänger anzumelden, auch finde ich keine Möglichkeit eine Mail zu senden um nachzufragen, welche Option ich wählen soll oder einfach nur den Vorschlag zu machen, die Anmeldung eines PKW-Anhängers in der Auswahlliste zu ermöglichen. Sorry für die Miespetrigkeit, aber ich empfinde es als Katastrophe, dass man einen neuen Hänger 2 Wochen lang beim Händler stehen lassen muss, nur weil man keinen früheren Termin bekommt. So verdonnern die Behörden zu Untätigkeit und verhindern, dass die Menschen aktiv sein können.
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Emil Emilov

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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