Zulassungsstelle in Westerburg (Landkreis Westerwaldkreis)

Adresse:

Neumarkt 1
56457 Westerburg

Kontakt:

Tel.:
Fax:
02663-291-241

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Melanie Schneider
Beste und schnellste Zulassungsstelle die ich kenne,allle sehr freundlich
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Guenter H
In den letzten Jahren habe ich mehrere Fahrzeuge um- bzw. an- und abgemeldet. Ausnahmslos immer waren die Mitarbeiter/innen in Westerburg freundlich und äusserst kompetent, hatten zudem immer ein Lächeln parat. Die Abwicklung ist unkompliziert und zügig. Einziges Manko: Früher gab es Termine von einem auf den anderen Tag, heute muss man fast immer mit 10 oder mehr Tagen Vorlauf rechnen.
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Juliane Lammert
Schlechtes Trauerspiel. Termin gemacht auf den man 10 Tage! gewartet hat wegen Verlust des Fahrzeugscheins. Fahrzeugbrief wurde von der Bank an die Zulassungsstelle geschickt. Telefonisch rückversichert, dass dieser auch eingetroffen ist. Wurde bejaht, ist angekommen. Vor Ort wurde ich dann auf den TÜV verwiesen, obwohl ich erwähnte, dass ich vom Autohaus zu Ihnen geschickt worden bin, da ich erst einen Fahrzeugschein bräuchte. Nein, sie könnten keinen Fahrzeugschein ausstellen ohne TÜV. Der TÜV müsse die Untersuchung durchführen. Gut, den nächstmöglichen Termin vereinbart beim TÜV. Dieser schickt mich wieder zur Zulassungsstelle, da sie, wie ich bereits vermutete, nichts ohne Fahrzeugpapiere unternehmen könnten. Die Zulassungsstelle hätte mir einen Ausdruck technischer Daten mitgeben müssen. Das ist echt ein schlechter Scherz! Gehe ins Terminbuchungsportal und sehe, dass wieder erst im 10 Tagen ein Termin zur Verfügung steht! Lächerlich. Früher ist man zur Zulassungsstelle gefahren, zog eine Nummer und hat wenn es blöd lief etwas warten müssen, aber das Thema war nach einem Tag durch. Aber mit dieser Online Reservierung streichen Wochen ins Land?? Absolut unverständlich!
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Berthold Schmitz
Ich habe mir gestern nach dem neuen TÜV meiner Honda Goldwing, und TÜV Gutachten neue Einträge Wege der Bereifung machen lassen. Trotz meinem Termin kam ich etwas früher dran und wurde von einer sehr freundlichen Mitarbeiterin bedient. Eine schnelle Erledigung und ein Lächeln hat richtig Spaß gemacht. Vielen Dank nach Westerburg Gruß Berthold Schmitz
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Maik Deußner
Strukturierte und moderne Abwicklung, sowie Anmeldung. War schnell fertig.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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