Zulassungsstelle in Montabaur (Landkreis Westerwaldkreis)

Adresse:

Peter-Altmeier-Platz 1
56410 Montabaur

Kontakt:

Fax:
02602-124-393

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Angelika Schulte
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Doris Schäfer
Volle Sterne für die nette Dame am Schalter 2 in der Zulassungsstelle. Ganz lieben Dank ❤️ Ergänzend möchte ich auch das Gesundheitsamt lobend erwähnen. Auch hier konnten wir die Bescheinigung des Gesundheitsamts früher holen als der Termin war. So mussten wir nicht an dem Tag 2x nach Montabaur fahren.❤️🙏🏻
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Alex
Ich versuche seit Wochen jemanden per Telefon oder e-Mail zu erreichen. Per Telefon geht niemand dran und der Schriftverkehr ist sehr Mühseelig, man wartet teils über eine Woche auf eine Antwort und diese beziehen sich oft nichtmal auf die gestellten fragen. Ich habe einen Termin vereinbart um vor Ort mal jemandem meine Fragen stellen zu können, dieser wurde von der Führerscheinstelle selbst storniert und bei der e-Mail zur Stornierung haben die mich nichtmal mit meinem richtigen Namen angeschrieben. Lächerlich.
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Davdi
Ich habe heute wegen meines Führerscheinantrags angerufen. Nachdem ich weitergeleitet wurde, durfte ich fast zwei Stunden in der Warteschleife verbringen – und das so lange, bis das Rathaus geschlossen hatte. Das ist wirklich die größte Lachnummer. Da fragt man sich schon, was dort eigentlich gemacht wird. Außer Kaffee trinken und sich zu unterhalten, scheint für Anrufe wohl keine Zeit zu sein.So mit der Zeit anderer Menschen umzugehen, ist einfach nicht akzeptabel.
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Rumapark (TakeThiis)
1. Terminvergabe erst in 6 Wochen möglich (Köln & Kreis MYK nach 2-3 Wochen) 2. Keine Passbilder vor Ort möglich. (Köln & Kreis MYK geht das) Die Mitarbeiter sind freundlich und bemüht. Anschriftsänderung beim Fahrzeugschein hat nicht funktioniert da Mitarbeiterfehler & Systemprobleme. Somit vor einem Monat terminierter Service nicht erfüllt. 2h30min umsonst dort gewesen. Müsste ich bezahlt bekommen. Alles in Allem steckt die KV im Vergleich zu anderen KV/VG dort in der Vergangenheit fest und scheint sehr ineffizient zu arbeiten.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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