Zulassungsstelle in Montabaur (Landkreis Westerwaldkreis)

Adresse:

Peter-Altmeier-Platz 1
56410 Montabaur

Kontakt:

Fax:
02602-124-393

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Julia Ramb
Telefonisch morgens um 07:30 sofort eine sehr freundliche Dame erreicht. Nach Schilderung des Anliegens wurde mir sehr schnell weitergeholfen und eine entsprechende Erklärung gegeben. Ich bin sehr zufrieden (das wären 5 Sterne absolut wert). Nachtrag: Bei der Namensänderung und Adressänderung der Fahrzeugpapiere in der KFZ-Zulassung gelandet (natürlich mit Termin). Der Herr hatte wohl einen schlechten bis mittelmäßigen Tag. Der Umgang mit Menschen sollte doch höflich und respektvoll erfolgen, so wie man Ihnen auch gegenübertritt (man schmeißt (!!!) seinem Gegenüber nicht die Hüllen vom Fahrzeugschein entgegen). Ich bin wirklich ein bisschen fassungslos und geschockt mit welcher unfreundlichen Art dort gearbeitet wird.
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Dieter Nilges
Mit Datenschutz kennen die sich nicht so gut aus. Auch beim Verwaltungsrecht haben die Defizite. Sprechen sich aber mit dem Verwaltungsgericht ab. Übelste Methoden. Der Fisch fängt immer am Kopf an zu stinken.
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Ibrahim-Ivo Kevser
Meine sehr kritische Rezension in Bezug auf die Zulassungsstelle von vor 4 Jahren kann ich ganz klar zurückziehen aufgrund mittlerweile sehr guter Erfahrungen. Der Service ist mittlerweile sehr gut geworden und die Mitarbeiter freundlich. Ganz klar hervorheben möchte ich Frau Jaspers und den Rest des Teams, welche mir schnell und kompetent weitergeholfen haben. Fehler können passieren. Aber hier ist man sehr bestrebt, mit Neuerungen einen top Service zu bieten. Glatte fünf Sterne!
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Fabian Schmidt
Über 12 Monate für die Bearbeitung eines Führerscheinantrags. Das Wort Inkompetenz findet hier Garnicht die richtige Tragweite. Kann man eig alle da kündigen und Leute einstellen die es können?
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Alois Hanfland

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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