Zulassungsstelle in Montabaur (Landkreis Westerwaldkreis)

Adresse:

Peter-Altmeier-Platz 1
56410 Montabaur

Kontakt:

Fax:
02602-124-393

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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WestwoodOutdoor
Zulassungsstelle Raum 3 Platz 3. Ein unfreundlicheres *Zensur* gibt es nicht! Das so etwas in einem Öffentlichen Dienst überhaupt arbeiten darf.
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Laurent Hannappel
Ich kann bislang nichts negatives über die KW Montabaur berichten. Sowohl in der Zulassungsstelle als auch bei anderen Dingen wurde ich stehts kompetent beraten. Das es bei einer Behörde natürlich zu Wartezeiten kommen kann, sollte jedem klar sein. Sehr lobenswert sind die Damen am Empfang :)
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Michael Krempel
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Alexandra Hess
Die Mitarbeiter der Kreisverwaltung durchweg freundlich und hilfsbereit. Wir benötigen regelmäßig Bescheinigungen etc. Ein großes Lob an alle, die in schwierigen Zeiten durchhalten und für uns Bürger da sind.
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Nico
Ich möchte mich ausdrücklich bei Frau Späth von der Zulassungsstelle Montabaur bedanken. Vom ersten Moment an wurde ich äußerst freundlich und kompetent betreut. Frau Späth arbeitet nicht nur sehr professionell und lösungsorientiert, sondern strahlt auch eine bemerkenswerte Ruhe und Hilfsbereitschaft aus, die einem den oft stressigen Behördengang enorm erleichtert. Besonders beeindruckt hat mich, wie schnell und zuverlässig sie sich um mein Anliegen gekümmert hat. Sie erklärt geduldig, nimmt sich Zeit für Rückfragen und sorgt dafür, dass alles reibungslos abgewickelt wird. Ihr freundliches Auftreten und ihre klare Kommunikation schaffen eine angenehme Atmosphäre, in der man sich bestens aufgehoben fühlt. Ein solch engagierter und serviceorientierter Einsatz ist heute leider nicht mehr selbstverständlich – deshalb ein großes Dankeschön und uneingeschränkt fünf Sterne für Frau Späth !

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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