Zulassungsstelle in Montabaur (Landkreis Westerwaldkreis)

Adresse:

Peter-Altmeier-Platz 1
56410 Montabaur

Kontakt:

Fax:
02602-124-393

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Dieter Wolf
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Roland Weimer (Roland76)
Den Termin in der Zulassungsstelle habe ich mit 5 Tagen Vorlauf gebucht. Ab Betreten der KV bis zum Verlassen habe ich ausnahmslos freundliche und hilfsbereite Mitarbeiterinnen getroffen. Egal ob am Empfang, in der Zulassung oder in der Kasse: alle waren sichtlich bestrebt, mir zu helfen! Dickes Lob dafür!
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Lisa Vormschlag
Schlechteste Kreisverwaltung der Welt. Kann nur vor Frau W. Und Frau S. warnen weil die Menschen wie den letzten Dreck behandeln! Menschen sind für die nur Dreck. Illegale entstempelung von Autos ist Normalität bei denen. Melden einfach ab trotz Versicherungsschutz und bezahlter Steuer. Strafanzeigen sind gestellt und auf deftig Schadensersatz verklagt. Halten sich nicht an gesetzliche Fristen etc. Strafanzeigen sind entsprechend erstattet. Schikanieren und betrügen einen absichtlich
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christopherw996
Ein großes Lob möchte ich zwei äußerst engagierten, kompetenten und zutiefst verständnisvollen Damen der Zulassungsstelle Montabaur aussprechen. Es war wirklich ein Genuss, in einem doch so stressigen Umfeld derart humorvoll behandelt zu werden. Wer ein wenig empathisch veranlagt ist und Akzeptanz mitbringt, wird sich hier bestens aufgehoben fühlen.
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Sabine Klöckner
Lasst euch bloß kein Kennzeichen klauen oder verliert eines! Auf telefonische Nachfrage hin, (halber Vormittag verschwendet), das müssen Sie wenn online machen! Mein Mann ist schwerbehindert, ich auch berufstätig, und zusätzlich über 600 km gefahren letzte Woche. Der Service vor Ort….. Die Damen auf Empfang und der Herr bei den Schildern, sehr nett. Die Kasse….. Nicht überfordern!!!!! Äußerst freundlich (Sarkasmus aus)

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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