Zulassungsstelle in Montabaur (Landkreis Westerwaldkreis)

Adresse:

Peter-Altmeier-Platz 1
56410 Montabaur

Kontakt:

Fax:
02602-124-393

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Reza Ahmadi
⭐️⭐️⭐️⭐️⭐️ Ich lebe seit 6–7 Jahren in Deutschland und habe in vielen Städten im Norden, Süden, Westen und Osten gewohnt. Aber die Ausländerbehörde in Montabaur ist für mich wirklich etwas Besonderes. Die Mitarbeiterinnen (Zimmer 110)und Mitarbeiter dort zeigen immer höchste Professionalität, Respekt und Freundlichkeit. Ob telefonisch oder per E-Mail – die Antworten kommen schnell, zuverlässig und sehr hilfsbereit. Man fühlt sich hier nicht nur als „Nummer“, sondern als Mensch gesehen und verstanden. Ein großes Kompliment an das gesamte Team und die Leitung – für eure Stärke, euer Engagement und die wirklich vorbildliche Arbeit. Für mich ist das die beste Ausländerbehörde, die ich in Deutschland erlebt habe. Vielen Dank! 🙏
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Nudelsalat
War bei der Zulassungsbehörde und rundum zufrieden. Die Dame am Empfang war freundlich und mein Anliegen wurde schnell und unkompliziert erledigt.
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AMo nAymIK
Super SCHLECHTER Service im bereich Führerschein!
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Noah Gasteier
Beim Thema Führerschein wird man immer mit Leeren Versprechen vollgetextet. Leider musste ich die Erfahrung machen, dass die Mitarbeiter alle entweder keine Lust oder einfach noch weniger Lust haben. Wenn man nicht täglich 5 mal anruft, denkt keiner von diesen Personen überhaupt an Arbeit ! Nachdem ich 7 Monate auf eine Antwort zu meinem Führerscheinantrag warten musste (als wäre das nicht schon genug!), warte ich bereits schon wieder seit 2 Monaten darauf, dass die bequemen Mitarbeiter es nicht einmal schaffen, einen Führerscheinprüfauftrag heraus zuschicken, was einem noch am selben Tag VERSPROCHEN wurde ! Ich bin echt sauer, ich hatte das selbe Prozedere bereits bei meinem A1 Führerschein und jetzt schon wieder, beim A2/A und B Führerschein! Ich wäre sehr dankbar, wenn dort ein Paar Stellen neu besetzt werden würden. Mit (un-)freundlichen Grüßen.
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Олег Свидро

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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