Zulassungsstelle in Hachenburg (Landkreis Westerwaldkreis)

Adresse:

Gartenstr. 11
57627 Hachenburg

Kontakt:

Tel.:
Fax:
02662-801260

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Mike West
Knappe unfassbare ZWANZIG TAGE darf man auf einen Zulassugstermin warten, selbst in Bergdörfern im Kongo bekommt man sofort einen Termin ! Die netten zuständigen Damen und 1 Herr bei der Zulassung können allerdings nichts dafür.
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M. Prinz
Ich bin absolut begeistert von der Erfahrung, die ich heute um 10:30 Uhr bei der Zulassung meines neuen Autos hatte! Alles lief reibungslos, effizient und ausgesprochen freundlich. Von Anfang bis Ende war der gesamte Prozess super organisiert. Die Mitarbeiterin (Platz 5) war äußerst kompetent und zuvorkommend. Wartezeiten gab es praktisch keine, und die gesamte Abwicklung war im Handumdrehen erledigt. Ein großes Lob an das gesamte Team – so wünscht man sich eine Fahrzeugzulassung! Ich kann die Zulassungsstelle uneingeschränkt weiterempfehlen. Vielen Dank für diesen exzellenten Service!
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Raimond Witt
14 Tage Wartezeit für die Ummeldung. Gehts noch. Zulassungstelle Westerburg sofort. Was passiert da in Hachenburg? Wahrscheinlich nichts.
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Aurora Ponti
Die Dame am Telefon war sehr nett und hilfsbereit und hat vor allem die Situation verstanden und den Termin Problemlos für Nachmittag verschoben. So konnten wir die Anmeldung gestern erfolgreich beenden und wir sind nicht umsonst einige Kilometer gefahren. Vielen Dank nochmal!
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Petra Rübsamen
Keine Bereitschaft dem Bürger zu helfen.... eine Tätigkeit, die 5 min dauert, wird abgelehnt. Das Abmelden eines Fahrzeuges hat in Westerburg nur 4min gedauert. Die Dame an der Rezeption war nur bereit die Telefonnummer von Westerburg und Montabaur zu notieren. Vielleicht hätten die Mitarbeiter der ZULASSUNGSSTELLE in dieser Zeit die Abmeldung schon erledigt gehabt. Zumal die Zulassungstelle Montabaur geschlossen hatte. Das hätte man auch wissen können. So eigentlich nur 0 Sterne...

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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