Zulassungsstelle in Daun (Landkreis Vulkaneifel)

Adresse:

Mainzer Str. 25
54550 Daun

Kontakt:

Tel.:
Fax:
06592-985-033

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

Avatar
Abdelrazig Hassan
Das Personal ist sehr freundlich💙
Avatar
Dennis
Nett und freundlich sind Sie ja. Aber ich finde es eine Frechheit wie sporadisch nur auf E-Mails geantwortet wird.. Das man manchmal 5 Stück schreiben muss um eine Antwort zu erhalten...
Avatar
L. Geringer
Unmöglich! Diese Planung ist doch für den A**** !!! Das hat alles wunderbar geklappt von draußen aus sein Auto an und abzumelden. Jetzt kommt man ohne Anmeldung nicht mal ins Gebäude, wie Hirnverbrand! Also wer sich das ausgedacht hat gehört gefeuert! Ab dem 20.8 erst wieder ein Termin zur Anmeldung wie bescheuert wenn man für die Arbeit drauf angewiesen ist
Avatar
Marcel Falan
Diese Kfz-Zulassungsstelle ist der grösste Rotz!
Avatar
Da Na
Kfz Zulassung, 10 - 14 Tage auf einen Termin warten 😤 das ist unfassbar !! Es hat doch vorher gut funktioniert, das hier ist nicht zumutbar!! Nichts gegen die Mitarbeiter, die sind freundlich und hilfsbereit aber wer hat dieses kranke System eingeführt!? Die Terminvergabe online ist kompliziert und unübersichtlich!! Wenn man ein neues System einführt, sollte das Verbesserungen für alle Seiten geben, vor allen Dingen für den Bürger, für den sollten die Behörden ja da sein, in diesem Fall ist das eine extreme Verschlechterung. Die Dauer der Wartezeiten vervielfacht sich von 1 Tag auf 10-14 Tage. Nachtrag: Habe einen früheren Termin, „nur“ 6 Tage Wartezeit, eine Autostunde entfernt in Bernkasel Kues erhalten, den ersten Termin stornieren kann man online nicht !! Na toll !! Nun habe ich 6 Tage Wartezeit und 2 Stunden Autofahrt!! Es kostet mehr Wartezeit, denn die 6 Tage zählen dazu liebe Behörde, es kostet mehr Geld, statt 16 km muss ich nun 62 km fahren, dazu der Stress mit der Fahrerei. NO GO !! Wem nützt dieser Zusammenschluss eigentlich, den Bürger Vorort sicher nicht!!

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

Route berechnen

Fahrzeuge zu kaufen

Nr.: 12338

Hyundai i10 FL 1.2 Style DAB|CarPlay|Sitzheizung

Dez. 2018
Schaltgetriebe
50.920 km
Benzin
Schwarz
64kW (87 PS)
PkwKleinwagenGebrauchtfahrzeugFahrbereit4/5 TürenLagerfahrzeug

10.990,00 €

( inkl.19% MwSt.)

MwSt. ausweisbar.

Nr.: 18360

Hyundai i20 1.0 T-GDi Kamera|CarPlay|Sitzheizung

Aug. 2021
Schaltgetriebe
37.300 km
Benzin
Weiß
74kW (101 PS)
PkwKleinwagenGebrauchtfahrzeugFahrbereit4/5 TürenLagerfahrzeug

14.990,00 €

( inkl.19% MwSt.)

MwSt. ausweisbar.

Nr.: 18359

Hyundai i20 1.0 T-GDi Kamera|CarPlay|Sitzheizung

Okt. 2021
Schaltgetriebe
33.450 km
Benzin
Rot
74kW (101 PS)
D
PkwKleinwagenGebrauchtfahrzeugFahrbereit4/5 TürenLagerfahrzeug
  5,6 l/100km (komb.), 127 g CO2/km (komb.), CO₂-Klasse: D

15.490,00 €

( inkl.19% MwSt.)

MwSt. ausweisbar.