Zulassungsstelle in Zweibrücken (Landkreis Südwestpfalz)

Adresse:

Maxstr. 1
66482 Zweibrücken

Kontakt:

Tel.:
Fax:
06332-871-348

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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NeoN Trooper
Freundliche und zumeist kompetente Mitarbeiter, mit welchen die Standardaufgaben schnell und zügig erledigt sind. Voraussetzung 1: Man sollte alle notwendigen Dokumente dabei haben. Im Zweifel einfach auf der Homepage nachschauen oder mal vorab anrufen. Voraussetzung 2: Online einen Termin ausmachen, wenn man dann pünktlich ist und sich an der Anmeldung meldet, habe ich selten länger als 5 min warten müssen. Von Hör'n'sagen habe ich mitbekommen, dass es ohne Termin auch mal 2h dauern kann. Bei der KFZ- Zulassung habe ich die persönliche Erfahrung gemacht, dass man nur die Kennzeichenreservierung über die, auf der ZW-Hompage verlinkten Stelle machen sollte. Dort kostet es erst etwas bei der Abholung und sie sind sicher reserviert. Bei anderen Wunschkennzeichen-Reservierungsportalen konnte ich mein aktuelles, noch in Gebrauch befindliches Kennzeichen "reservieren", hätte es mir bereits zuschicken lassen und bezahlen müssen - hätte dann aber auf der Zulassungsstelle erfahren, dass diese noch in Gebrauch ist... somit wären die Schilder nutzlos gewesen. Hätte das jemand anderes gemacht, wäre er sicherlich sehr überrascht gewesen, dass er die bereits gedruckten Schilder direkt wegschmeißen kann.
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Bjoern Ambos
Top Frau Schäfer ist spitze, Super freundlich und super schnell, Weiter so!
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Heribert Mang
Super freundlich
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Eric Gerlinger
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Jörg Karnap
Sehr gut organisiert und freundliches personal

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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