Zulassungsstelle in Ludwigshafen (Landkreis Rhein-Pfalz-Kreis)

Adresse:

Europaplatz 5
67063 Ludwigshafen

Kontakt:

Fax:
0621-5909-6140

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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ابو يوسف القناص
Mak
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Thomas Bomba
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Jacky King
Ich werde persönlich an den den Chef Herr Knörr schreiben, was für eine Irrenanstalt doch diese Verwaltung ist. Seit 2 Tagen rufe ich an, weil eine Online Abmeldung nicht klappt. Keiner geht ran, ich muss jetzt 200km fahren in die Pfalz, weil keiner dieser Menschen an das Telefon geht. Drecksladen.
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Charlene May Real
Ich bin vor sechs Monaten aus dem Rhein-Pfalz-Kreis weggezogen, weil ich dort keinen Termin für meine Niederlassungserlaubnis bekomme und nur alle drei Monate eine Fixionsbescheinigung erhalte. Wohlgemerkt, ich habe eine Vollzeitstelle UND zusätzlich einen Nebenjob als Krankenschwester und beziehe KEINE Sozialleistungen. Wenn ich nachfrage, bekomme ich jedes Mal per E-Mail eine andere Ausrede: Ihr System sei gehackt worden, die zuständige Person sei abwesend, sie seien überlastet usw. Es ist extrem umständlich, alle drei Monate persönlich vorbeizukommen. Werden dort etwa Leute bevorzugt, die keine Steuern in Deutschland zahlen oder gar keine Arbeit haben? Ich weiß es nicht. Sie haben meine Unterlagen nicht an meine jetzige Ausländerbehörde weitergeleitet, damit diese meine Niederlassungserlaubnis bearbeiten kann. Sie sind ein hoffnungsloser Fall. Der Service ist definitiv schlechter als in einem Entwicklungsland. Ich glaube, sie lassen sich nur die Anwesenheit kontrollieren und trinken Kaffee, anstatt ihrer eigentlichen Arbeit nachzugehen.
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tim cela

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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