Zulassungsstelle in Ludwigshafen (Landkreis Rhein-Pfalz-Kreis)
Adresse:
Europaplatz 5
67063 Ludwigshafen
Öffnungszeiten:
Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.
Rezensionen:
S. F.





Nächster Termin zur KFZ Anmeldung in 4 Wochen? Soll ich bis dahin laufen?? Ihr lebt echt im falschen Film
Lutz





Ich habe noch nie eine größere Lachnummer als diese Zulassungsstelle gesehen.
Die Mitarbeiter sind total überfordert und chaotisch. Die Website ist nicht aktuell, bar Zahlung wird nicht mehr akzeptiert. Dafür funktioniert der neue tolle Automat zur Kartenzahlung NICHT! Termine sind unnötig, wer als erstes dort ist wird erstes dran genommen. 30 wartende Kunden die im dunkeln sitzen da das Licht nicht geht und eine Person hinter dem Schalter. Wenn man sich beschwert heißt es nur "Tut uns leid, Personalmangel" Sorry Leute, aber unter den Umständen bleibt der Personalmangel bestehen. Kein normal denkender Mensch will in diesem Kellerloch arbeiten.
Alexander Scharfenberger





Telefonisch nicht zu erreichen, auch nicht an der Zentrale. Wenn ich so arbeiten würde wäre ich schon längst wieder arbeitslos. Mir fehlen die Worte
Dimi Capo





wenn die in einer Woche meinen Führerschein nicht schicken besuche die mal warte seit über 4 Monaten 😡😡😤😤
Ri Aki





Ich war dort, um als Übersetzer zu helfen. Zunächst wurde mir gesagt, wir sollten auf einen Kollegen warten. Nach einiger Zeit warten hieß es, dieser Kollege habe keine Zeit und wir sollen uns hinsetzen und warten. Daraufhin wurde uns geraten, an den nächsten Tagen erneut herzukommen und es zu probieren.
Ich wies darauf hin, dass tägliches Erscheinen für mich nicht möglich ist, da ich arbeiten muss, und dass es sich um ein dringendes Anliegen handelt, weil die betroffene Person nicht einmal etwas zu essen hat. Daraufin behauptet der Mitarbeiter, der Kollege sei überhaupt nicht vor Ort. Diese Aussage war eindeutig gelogen und auf diesem Widerspruch habe ich aufmerksam gemacht. Erst nach erheblichem Druck meinerseits wurde das Anliegen innerhalb weniger Minuten durch den Kollegen geklärt.
Unterlagen:
Voraussetzungen für den Online-Antrag:
- nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
- nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
- Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
- Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
- Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
- Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
- Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
- Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
- Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
- Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
- Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- gültiges Ausweisdokument
- Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
- Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
- Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
- Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
- Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
- gültiges Ausweisdokument
- Zulassungsbescheinigung Teil II
- COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
- Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Weitere Informationen:
Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.
Anfahrt:
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