Zulassungsstelle in Ludwigshafen (Landkreis Rhein-Pfalz-Kreis)
Adresse:
Europaplatz 5
67063 Ludwigshafen
Öffnungszeiten:
Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.
Rezensionen:
Esteban Thiessen
Katastrophaler Service – Absolute Zeitverschwendung!
Unglaublich, wie unfähig man sein kann! Ich habe vor 3 Monaten meinen Führerschein gemacht und musste jetzt schon drei Mal dort auflaufen, nur um Papiere, Passfotos und den vorläufigen Führerschein abzuholen. Jedes Mal das gleiche Theater. Die Leute da tun so, als ob sie arbeiten, aber von Verbindlichkeit haben sie anscheinend noch nie gehört. Es wurde eindeutig vereinbart, dass mein Führerschein ins Rathaus in meiner Nähe geschickt wird, aber anscheinend kriegen sie das nicht mal hin! Jetzt soll ich nochmal persönlich erscheinen? Geht's noch?
Nicht jeder kann sich vier Tage Urlaub für euren Mist nehmen! Aber das Schlimmste? Die Damen dort sind offenbar zu faul, überhaupt ans Telefon zu gehen. Wenn man mal Glück hat und nach Minuten langem Klingeln jemand abhebt, wird man genervt darauf hingewiesen, dass man erstmal einen Termin vereinbaren muss. Und das alles von Leuten, die von unseren Steuergeldern bezahlt werden? Peinlich und unprofessionell – ich frage mich, wie so ein "Service" überhaupt noch existiert.
Carsten Büscher
Hat alles super geklappt und die Mitarbeiter sind sehr freundlich 😊
M. M.
Die Stadt Lu und deren Behörden sind eine reine Zumutung. Ihre eigentliche Arbeit machen sie nicht und verschwenden ihre Energie damit Menschen zu erniedrigen.
Alaa Almhameid
Schade. Unangemessene Behandlung
R T
Die Zulassungsstelle ist eine absolute Frechheit. Versuche schon seit Mittwoch über den Zulassungsdienst Kuss in LU mein Auto anzumelden. Da meine Frau Versicherungsnehmer und ich der Halter bin würde angeblich die EVB Nr. nicht stimmen. Laut Auskunft meiner Versicherung ist alles okay. Heute extra Urlaub gemacht um die Papiere abzuholen, dann die Auskunft das es erst am Montag zugelassen wird. Es ist eine absolute Unverschämtheit wie die Zulassungsstelle mit dem Geld andere Leute umgeht. Die Damen und Herren sollten sich mal bewusst werden das sie von den Steuern der Bürger bezahlt werden und somit dem Bürger dienen muss und nicht umgekehrt. Es kann auch nicht sein das man fast 4 Wochen auf einen Termin zur Zulassung warten muß und ein Zulassungsdienst wo man natürlich wieder extra bezahlen muss das in 24 Stunden hinbekommt falls dieser nicht auf einen unfähigen Mitarbeiter trifft wie es bei mir der Fall war. Der Zulassungsdienst hat mir erklärt, würde man sich beschweren würden sie für extra noch langsamer Arbeiten.
Unterlagen:
Voraussetzungen für den Online-Antrag:
- nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
- nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
- Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
- Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
- Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
- Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
- Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
- Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
- Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
- Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
- Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- gültiges Ausweisdokument
- Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
- Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
- Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
- Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
- Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
- gültiges Ausweisdokument
- Zulassungsbescheinigung Teil II
- COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
- Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Weitere Informationen:
Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.
Anfahrt:
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