Zulassungsstelle in Heßheim (Landkreis Rhein-Pfalz-Kreis)

Adresse:

Hauptstr. 14
67258 Heßheim

Kontakt:

Tel.:
Fax:

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Agnese Costanzo
Kfz zulassungsstelle Die 2frauen die dort Arbeiten sind beide unverschämt und extrem unfreundlich. Ich weiß nicht wie man so Leute anstellen kann . Arrogant,unfreundlich,schlecht gelaunt ,aggresiv ..Mann kann keine Fragen stelle die Antworten als ob Mann alles wissen müsste . Ich würde vorschlagen einen Seminar wie man mit Menschen umgeht. Ich hoffe das ihr es jemand bestätigen wird und noch besser das die es beide lesen und eventuell drauß lernen können. Jeder hat Probleme ihm alltag aber bitte nicht auf der Arbeit mitnehmen .
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Ruven Meißner
Heute war ich bei der Zulassungsstelle mit Termin und bin auch direkt dran gekommen. Durch ein Problem, welches wohl die Polizei verursacht hatte, hatte es länger gedauert. Aber die Kollegin hat sich so gut darum bemüht, dass es am Ende noch alles geklappt hat. Also wirklich super freundlich und sehr bemüht. Auf jeden Fall weiter so und vielen Dank!!!! Wenn jetzt alle Sterne richtig stehen, darf ich mein neues Auto abholen 😁. Top!!!
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Christian Kostka
Terminvergabe erst nach Monaten. Zahlung ausschließlich mit EC-Karte. Keine Kreditkarte, kein Bargeld keine Rechnung...
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Zoran K
Der angenehmste Behördengang den ich je bei einer Zulassungsstelle hatte, danke schön Es war einmal.. Update Q4/2024... Von 5 auf 1 Stern, leider.. Personalwechsel zeigt, dass es letztlich doch am Mensch liegt - m. E. da wiehert jetzt der Amtsschimmel und vergessen, dass der Dienst AM und FÜR den Bürger ist statt kleinlich auf den Ausweis der Ehefrau zu pochen - trotz Vollmacht, Ausweiskopie usw, das nur für eine Namensänderung(!!) - ja, war zwar so auf der Homepage kommuniziert aber unter bestimmten Umständen sehe ich das überzogen auf dem originalen Ausweis zur Vorlage zu bestehen. Mal drüber nachgedacht mit welchem Umstand so was simples verbunden ist? Die Welt dreht sich nicht nur darum.. Trotz vorherigen Anfrage mit genau diesem Hinweis, dass an diesem Termin nur die Kopie vorliegt dazu schriftlich nur den Termin bestätigen, was ja trotz Geschäftszeiten für Publikumsverkehr inzwischen Usus für solch einen banalen Vorgang ist und dann nicht mal willens sein, die Daten vom Ausweis im System nachzuprüfen oder gar sich die Vollmacht per Videotelefonie live bestätigen zu lassen.. Wie der Bürger daneben anmerkte, Zitat : manche können ohne Ausweis einreisen und finanziell unterstützt werden, aber das Auto der Ehefrau ohne Ausweis zu aktualisieren ist unmöglich in Deutschlands Bürokratie.. Wie Recht er hat.. Lob für den Bürgermeister, der Verständnis hatte aber letztendlich trotz ehrlicher Mühen und mehreren Telefonaten niemand lösungsorientiert erreichen konnte.. Hatte wohl bei den verantwortlichen Ansprechpartnerin keinen Termin vereinbart und damit war auf der Hauptstelle niemand erreichbar. Fazit: bürgerorientiert ist was anderes, geholfen werden so auch nicht..
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Norbert Breuer
Man geht hin und steht vor verschlossener Türe. Einfach mal geschlossen bis zum 7.3. Im Netz steht davon nichts. Unglaublich. Mal sehen was unsere Kunden sagen wenn wir einfach mal so den Laden schließen 🫣🫣🫣

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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