Zulassungsstelle in Nastätten (Landkreis Rhein-Lahn-Kreis)

Adresse:

Pestalozzistr. 2
56355 Nastätten

Kontakt:

Fax:
06772-962-146

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Thomas Rosenthal
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Klaus Bildhauer
Alles super
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Matthias Gmeiner
Die Frauen die die Abwicklung der Anmeldung macht drin da habe ich nichts auszusetzen machen meiner Meinung einen guten Job. Aber die Frau die für die Schilder zuständig ist, sowas unfreundliches habe ich selten erlebt.🤐😵
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Klaus-Peter Erbach
Freundliche und kompetente Angestellte .... bin sehr zufrieden
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Stephan Ullrich
Also um ehrlich zu sein,absoluter Wahnsinn. Anscheinend sind die Damen hinter der Scheibe bereits morgens um kurz nach acht von den Menschen genervt und geben einem jeden auch dieses zu spüren! Ein Mann vor mir hat sein Kfz auf die falsche Person angemeldet bekommen, Fehler lag bei der Zulassungsstelle!, könnte man jetzt nicht einfach ändern,er müsse sich ne neue EVB Nummer geben lassen. Ein älterer Herr wollte fragen ob er ohne Termin einen Anhänger kurzfristig anmelden könnte. Die Art und Weise der Frau ist ,meines Erachtens, übel gewesen. " Nur mit Termin arbeiten wir hier,das müsste man ja nun endlich nach vier Jahre verstanden haben" Man merke sich: Am Anfang stand die Berufswahl,wer sein Job nicht mehr mag, sollte über einen Positionswechsel nachdenken oder sich mal in die Person auf der anderen Seite versetzen. Für mich war und bleibt es, ein einmaliger "Besuch".

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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