Zulassungsstelle in Nastätten (Landkreis Rhein-Lahn-Kreis)

Adresse:

Pestalozzistr. 2
56355 Nastätten

Kontakt:

Fax:
06772-962-146

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Natascha Klein
Normalerweise bin ich immer Begeistert. Diesmal jedoch leider absolut nicht. Dienstag war ich dort und hatte meine alten Nummernschilder vergessen, definitiv meine Schuld. Aber schon dort hatte ich Online 3 Sachen ausgewählt die gemacht werden müssen und es hieß auf einmal ach Namensänderung muss ja auch gemacht werden. Meine Antwort war nur: Ja, das habe ich auch ausgewählt. Nachdem Sie das nachgesehen hat, kam nichts mehr. Heute war mein neuer Termin und die Mitarbeiterin hat gesagt das es dauern kann da Sie von der Bank noch etwas brauch, aber das hat Sie selbst am Dienstag nicht gesehen. Also habe ich 1,5 Stunden gewartet, was für mich nicht schlimm war, da es hieß es dauert länger. Obwohl ich Schmerzen hatte aufgrund Chronischer Krankheit , sagte ich nicht und hab mich nichtmal beschwert. Am Ende als wir fertig waren sagte Sie dann: „Hätten Sie mal vorher alles geändert dann hätte es nicht so lange gedauert!“ Ich bin wirklich fassungslos…Ich kann nicht jedes Mal 20€ bezahlen, um den Brief zur Zulassungstelle zu schicken, allein das wären 60€ gewesen bei 3 Sachen. Es ist einfach günstiger und einfacher. Ein wirklich sehr schlechter Service.
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Thomas Rosenthal
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Klaus Bildhauer
Alles super
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Matthias Gmeiner
Die Frauen die die Abwicklung der Anmeldung macht drin da habe ich nichts auszusetzen machen meiner Meinung einen guten Job. Aber die Frau die für die Schilder zuständig ist, sowas unfreundliches habe ich selten erlebt.🤐😵
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Klaus-Peter Erbach
Freundliche und kompetente Angestellte .... bin sehr zufrieden

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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