Zulassungsstelle in Nastätten (Landkreis Rhein-Lahn-Kreis)

Adresse:

Pestalozzistr. 2
56355 Nastätten

Kontakt:

Fax:
06772-962-146

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Torben Schmitter
Ich habe versucht, mein Fahrzeug online umzumelden. Der Antrag wurde online abgelehnt. Ohne Angaben von Gründen. Durch das Entfernen der Aufkleber, um an die darunterliegenden QR-Codes zu kommen, wurden alle Papiere und alle Kennzeichen leider vollständig entwertet. Daraufhin bin ich morgens um 8:00 Uhr zur Zulassungsstelle in Nastätten gegangen und habe ohne Termin gewartet. Während meiner Wartezeit wurden zwei Termine aufgerufen, deren Personen jedoch gar nicht vor Ort waren. Ein weiterer Termin wurde wegen fehlender Unterlagen wieder weggeschickt. Auf meine freundliche Nachfrage, ob ich einen dieser freien Termine nutzen könnte, wurde mir entgegnet, dass dies nicht möglich sei, da man noch Backoffice-Arbeiten erledigen müsse. Händler und Autohäuser können natürlich ohne Termin erscheinen. Meist werden nur Sachen abgegeben aber auch heute hat ein Händler vor Ort gewartet und somit ca. 30 Minuten Zeit verbraucht. Leider habe ich die Mitarbeiterinnen vor Ort als sehr unfreundlich empfunden. Es wurde keinerlei Lösungsbereitschaft gezeigt, obwohl offensichtlich Kapazitäten vorhanden waren. Insgesamt ein enttäuschender Umgang mit Bürgern und wenig serviceorientiert. Update 19.01.2026, 9:00 Uhr: Ich habe durch Glück online einen Termin bekommen für 09:45 Uhr. Bestätigt wurde er per Mail und ich habe mich ordnungsgemäß angemeldet am Fenster. Infolge dessen wurde erneut ein Termin aufgerufen der nicht vor Ort war. Ich wurde allerdings (vermutlich aus Verärgerung der beiden Damen vor Ort) erst um 9:40 Uhr bedient. Muss man sich nicht wundern wenn die Leute sich über die Verwaltung beschweren. Richtig guter Montag!
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kai castor
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Andy Andy
Die Onlinezulassung funktioniert derzeit nicht, offizielle Termine gibt es erst wieder in 2 Wochen. Das man Probleme bekommt wenn über mehrere Wochen die Onlineanmeldung nicht funktioniert und man sich darauf verlassen hat, ist den Mitarbeiterinnen hier völlig egal. Die Arroganz und die Nichtbereitschaft bei Problemen zu unterstützen erinnert eher an Behörden aus den 70ern als an eine moderne Verwaltung.
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HansiOhne.i
Unfreundlich, Unfähig und kompliziert…… Das beschreibt es am besten für die Zulassungsstelle Nastätten Fahrzeug Brief würde per express zur Zulassungsstelle geschickt aber dort nicht entgegen genommen. Brief liegt auf der Post und wird nur einmal die Woche dort abgeholt. Das System ist halt auch sehr Kundenorientierung und erleichtert die Zulassung sehr…NICHT! Zulassungsstelle schließen und es würde vermutlich alles einfacher machen.
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Max Fischer
Absolute Katastrophe, hohe Wartezeit, Mitarbeiter sind genervt und machen sich keine Mühe!

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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