Zulassungsstelle in Lahnstein (Landkreis Rhein-Lahn-Kreis)

Adresse:

Westallee 5-7
56112 Lahnstein

Kontakt:

Fax:
02621-914-720

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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To Ze
War heute hier zur Ummeldung und hatte im Vorfeld etwas Sorgen aufgrund der vielen negativen Bewertungen. Dies war allerdings völlig unbegründet. Die Damen hier machen Ihren Job hervorragend. Mein Termin war durchweg freundlich und mir wurde alles ruhig sowie verständlich erklärt. Alles in allem ist hier alles super und auch zügig ohne Wartezeiten gelaufen, ich wurde exakt zu Terminbeginn reingerufen. Man war sogar so flexibel sich eine Bescheinigung spontan per Mail zuschicken zu lassen, da mein Drucker Probleme machte und mir das erst vor Ort auffiel. Mir scheint es, das hier nur die wenigen Unzufriedenen eine negative Bewertung hinterlassen und alle Anderen, einfach keine positive da lassen, sondern ihren Alltag weiterleben. Insofern möchte ich dies ändern, sodass der/die nächste auch mal von einem guten Eindruck liest. Ich denke es ist wie bei so vielem in Leben, wie man in den Wald hinein ruft, so kommt es zurück. Wer hier freundlich ankommt wird ebenfalls gut behandelt. Vielen Dank noch einmal!
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nadooo habibi
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Ortwin Raab
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thyphonmv6
Den Namen "Service Center" nicht im geringsten verdient
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Merve
Die aktuelle Situation bei der Führerscheinstelle ist leider wirklich enttäuschend. Online sind keine Termine verfügbar und man bekommt auch keine Info, wann wieder welche freigeschaltet werden. Gerade bei wichtigen Anliegen rund um den Führerschein ist das extrem frustrierend, weil man überhaupt nicht planen kann. Wenn es personelle Engpässe gibt, ist das natürlich nachvollziehbar – aber dann sollte zumindest transparent kommuniziert werden, wie lange das voraussichtlich so bleibt oder ob es Alternativen gibt. So hinterlässt der Service leider keinen guten Eindruck. Etwas mehr Information und Kommunikation würde schon viel verbessern.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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