Zulassungsstelle in Lahnstein (Landkreis Rhein-Lahn-Kreis)

Adresse:

Westallee 5-7
56112 Lahnstein

Kontakt:

Fax:
02621-914-720

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Merve
Die aktuelle Situation bei der Führerscheinstelle ist leider wirklich enttäuschend. Online sind keine Termine verfügbar und man bekommt auch keine Info, wann wieder welche freigeschaltet werden. Gerade bei wichtigen Anliegen rund um den Führerschein ist das extrem frustrierend, weil man überhaupt nicht planen kann. Wenn es personelle Engpässe gibt, ist das natürlich nachvollziehbar – aber dann sollte zumindest transparent kommuniziert werden, wie lange das voraussichtlich so bleibt oder ob es Alternativen gibt. So hinterlässt der Service leider keinen guten Eindruck. Etwas mehr Information und Kommunikation würde schon viel verbessern.
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Smart und Safe
Kein Mensch hebt den Hörer innerhalb der Öffnungszeiten, und wenn man persönlich dahin geht, lässt man das Telefon auf stumm und wird gefragt, ob man einen Termin hat. Frechheit!
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Mensure
Absolut erschreckende Zustände im Bürgerbüro Lahnstein. Was hier geboten wird, ist kein Einzelfall von schlechter Organisation, sondern wirkt wie ein grundlegendes Problem in den Abläufen. Es gibt offensichtlich keine klare Linie: Aussagen widersprechen sich, Anforderungen ändern sich spontan und selbst bei vollständigen Unterlagen wird kein Ergebnis erzielt. Anstatt effizient und lösungsorientiert zu arbeiten, wird man systematisch abgewiesen und auf neue Termine verwiesen. Das ist keine Dienstleistung, sondern reine Zeitverschwendung für Bürger. Besonders kritisch ist, dass keinerlei Verantwortungsbewusstsein erkennbar ist. Es wird nicht versucht, Probleme zu klären, sondern sie werden einfach weitergeschoben. Das hinterlässt den Eindruck von mangelnder Kompetenz und fehlender Organisation. Der Umgang vor Ort verstärkt dieses Bild zusätzlich: unfreundlich, distanziert und in keiner Weise hilfsbereit. Man fühlt sich weder ernst genommen noch respektiert. Für eine öffentliche Verwaltung ist ein solcher Umgang und eine derart ineffiziente Arbeitsweise schlichtweg nicht tragbar.
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Ralf
Ich wollte von meinem KFZ lediglich den Halter wechseln, aber die Mitarbeiterin setzte einen Haken bei Versicherungswechsel, so dass ich nun gezwungen bin die Versicherung erneut abzuschliessen. Danke für diese Inkompetenz.
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Hitam Abdigadir
Ich habe mich am 5. Mai 2025 beim Bürgeramt Service-Center Lahnstein für den Führerschein der Klasse B angemeldet. Alle erforderlichen Unterlagen habe ich vollständig abgegeben (Personalausweis, Passbilder, Erste-Hilfe-Kurs und Sehtest). Trotzdem hat die Bearbeitung meiner Anmeldung statt der üblichen ca. vier Wochen ganze acht bis zehn Wochen gedauert, bis ich überhaupt einen Brief vom TÜV erhalten habe. Selbst nach dieser langen Wartezeit war mein Name noch falsch geschrieben. Ich habe mich darüber nicht beschwert. Vor etwa einer Woche hatte ich dann endlich meine praktische Prüfung, auf die ich mich sehr vorbereitet habe. Alle Gebühren waren von mir vollständig bezahlt, alles war geregelt. Kurz vor der Prüfung wurde mir jedoch mitgeteilt, dass diese abgesagt wird, weil in meinen Unterlagen fälschlicherweise vermerkt wurde, dass ich eine Brille trage – obwohl ich keine Brille trage. Dieser Fehler stammt offenbar aus dem letzten Jahr und wurde bis heute nicht korrigiert, obwohl ausreichend Zeit dafür gewesen wäre. Besonders ärgerlich ist, dass ich nun die praktische Prüfung erneut bezahlen muss. Sämtliche Gebühren muss ich aus eigener Tasche noch einmal zahlen, obwohl der Fehler eindeutig nicht bei mir lag, sondern beim Bürgeramt Service-Center Lahnstein gemacht wurde.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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