Zulassungsstelle in Lahnstein (Landkreis Rhein-Lahn-Kreis)

Adresse:

Westallee 5-7
56112 Lahnstein

Kontakt:

Fax:
02621-914-720

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Anny
Ich war gleich an zwei Tagen dort und wirklich alle Mitarbeiter waren nicht nur sehr freundlich, sondern auch extrem hilfsbereit und zuvorkommend. Vielen Dank dafür :)
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Hardliner Much
Mitarbeiter unfreundlich schon an der Anmeldung. Termin zur KFZ Anmeldung, nicht flexibel genug um gleichzeitig auch ein Auto abmelden zu können. NEUER TERMIN 2 WOCHEN WARTEZEIT LÄCHERLICH! Noch dazu werden ausländische Bürger unfreundlich und herablassend behandelt, wegen Sprachbarieren diskriminiert. Ein Armutszeugnis
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Dayana-Celeste Schiller
Unflexible Mitarbeiter dort. Man muss 14 Tage auf einen Termin warten. Keine Möglichkeit bei dringenden Angelegenheiten einen früheren Termin zu bekommen. Keinerlei Hilfsbereitschaft vorhanden. In anderen Bürgerbüros kann man auch ohne Termin aber mit Wartezeit zu gewissen Zeiten vorbei kommen. Klar, wenn da nur 2 Mitarbeiter sitzen geht sowas nicht.
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Frank Poster
Ich hatte Termine wegen der Ummeldung von Fahrzeugen. Terminfindung für einen arbeitenden Mensch ist sehr schwierig. Spontane Hilfe ist in dieser Servicestelle auch auf Nachfrage nicht möglich, obwohl dort oft gähnende Leere herrscht. Ich habe mehrmals mitbekommen, wo Bürger deren Sprachkenntnisse nicht gut waren, dass diese unfreundlich und extrem genervt angegangen wurden. Auch moderne Hilfsmittel, wie Google Übersetzer, oder AI, wurden an der Rezeption nicht genutzt. Stattdessen wurden die Augen verdreht und Kommentare wie "oh mein Gott", "das gibt es doch garnicht" geäußert. Zuletzt wollte ich eine Personalausweis abholen. Hierfür sollte ich an einem beliebigen Tag ohne neuen Termin vorbeikommen. Doch ich wurde rüde abgewiesen, obwohl alle Sachbearbeiterplätze leer waren. Auch meine Bitte an die Teamleitung, Frau W., doch bitte eine Ausnahme zu machen wurde unter Verweis auf Schilder, Zeiten und Regeln, abgeblockt. Ich fühle mich dadurch verschaukelt, daß ist auch nicht mein Verständnis von Service oder Bürgernähe. Natürlich kann man sich immer hinter Regeln verstecken und leider funktioniert dieses unbefriedigende Verhalten meist. So kommen wir aber in der Gesellschaft u d sie als Verwaltungsorgan nicht weiter, oder eben nur bei einem Teil der Menschen, die man zu unmöglichen Zeiten "bestellen" kann, weil Sie ggf. ohnehin nicht arbeiten. Verehrte Verantwortliche, ich bitte Sie meine Worte zu überdenken, Sie sind kein Wirtschaftsunternehmen, also benehmen Sie sich bitte auch nicht so. Auf eine erklärende Antwort, mit der Sie um Verständnis bitten kann ich nichts anfangen. Bitte suchen Sie die Fehler bei sich und verstehen meinen Post als kostenlose Qualitätsberatung. Mit der Summe Ihrer Google Bewertung ist klar, dass Sie sich dringend bewegen müssen oder eben einfach für mich nur schlecht bleiben. MfG Ihr Lahnstein er Bürger.
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Anita Kaiser Buß
Hatte heute einen Termin ohne Wartezeit. Sehr freundlich hat mich Frau Heil empfangen, die mir mein Anliegen bearbeitet hat. Äußerst freundlich und sehr kompetent. Eine wirklich angenehme Person.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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