Zulassungsstelle in Lahnstein (Landkreis Rhein-Lahn-Kreis)

Adresse:

Westallee 5-7
56112 Lahnstein

Kontakt:

Fax:
02621-914-720

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Fabio Intruglio
Inkompetent, das war's, nichts weiter zu sagen.
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Jil
Die Frau an der Rezeption am Dienstag, dem 18.11 war wirklich unglaublich unfreundlich und zudem auch nicht aufgeklärt. Sie sagte mir, es sei nicht möglich ein Fahrzeug online abzumelden, man müsse es immer vor Ort machen und mit dem Fahrzeugschein. Mit dem KFZ Zugang ist dies aber doch möglich und das habe ich auch getan. Liebes Lahnstein Service Center, klärt eure Mitarbeiter auf und stellt auch Leute ein, die Lust auf die Arbeit haben. Und wenn sie keine Lust haben, setzt sie um Gottes Willen nicht an die Rezeption!
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Anny
Ich war gleich an zwei Tagen dort und wirklich alle Mitarbeiter waren nicht nur sehr freundlich, sondern auch extrem hilfsbereit und zuvorkommend. Vielen Dank dafür :)
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Hardliner Much
Mitarbeiter unfreundlich schon an der Anmeldung. Termin zur KFZ Anmeldung, nicht flexibel genug um gleichzeitig auch ein Auto abmelden zu können. NEUER TERMIN 2 WOCHEN WARTEZEIT LÄCHERLICH! Noch dazu werden ausländische Bürger unfreundlich und herablassend behandelt, wegen Sprachbarieren diskriminiert. Ein Armutszeugnis
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Dayana-Celeste Schiller
Unflexible Mitarbeiter dort. Man muss 14 Tage auf einen Termin warten. Keine Möglichkeit bei dringenden Angelegenheiten einen früheren Termin zu bekommen. Keinerlei Hilfsbereitschaft vorhanden. In anderen Bürgerbüros kann man auch ohne Termin aber mit Wartezeit zu gewissen Zeiten vorbei kommen. Klar, wenn da nur 2 Mitarbeiter sitzen geht sowas nicht.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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