Zulassungsstelle in Bad Ems (Landkreis Rhein-Lahn-Kreis)

Adresse:

Insel Silberau 1
56130 Bad Ems

Kontakt:

Fax:
02603-972-124

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Achim Dag Trappehl
Heute wirklich Superlieb von den Damen der Zulassungsstelle geholfen bekommen. Schön das es noch so freundlich und herzlich geht.
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Paul Singhof
Letzter Laden, warte seit über 13 Wochen auf meinen Führerschein Antrag, bzw Erweiterung auf A2. Fordere nun die Verwaltungskosten zurück. Am liebsten 0 Sterne
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E chuko
Wenn du schon immer mal erleben wolltest, wie sich ein Besuch im Vorzimmer der Hölle anfühlt, dann ab zur Zulassungsstelle. Freundlichkeit scheint dort ungefähr so selten zu sein wie spontane Termine. 30 Minuten vor Feierabend wird innerlich offenbar bereits der Winterschlaf eingeleitet und jede zusätzliche Frage wirkt wie ein persönlicher Angriff auf die Menschheit. Kompetenz wäre ja schon schön gewesen, aber selbst ein kleines bisschen Motivation hätte völlig gereicht. Kompromisse? Fehlanzeige. Menschlichkeit? Wahrscheinlich zusammen mit der guten Laune beim Pförtner abgegeben. Man hat das Gefühl, dort arbeitet niemand mit Menschen, sondern eher gegen sie. Immerhin: Wer nach dem Besuch noch gute Laune hat, kann wirklich alles im Leben schaffen.
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Eltorro
Neues Fahrzeug erworben und per Internet bei der Zulassungsstelle mir einen Termin besorgt!! Soweit so gut ,auch Bestätigungs- und Erinnerungsmail bekommen. Termin für 16 Uhr bekommen mit dem Vermerk bitte 25 Minuten vorher erscheinen und auch frühzeitig dagewesen. Um 16 Uhr geht die Tür auf und die Frau XXXX wird bedient,danach der Hr. MMMMM !!! Nach etwa einer Stunde Wartezeit frage ich mal nach wann ich endlich dran bin???? Sofort von dieser Frau angeschnauzt worden!! Diesen Angestellten ist es gar nicht bewusst "Das die für mich da sind und nicht umgekehrt"!!! Ich bezahle das Gehalt von diesen " eingebildeten " Angestellten!!! Auch würde ich gerne mal wissen was in der Zeit gemacht wird wenn einer nicht zum Termin erscheint??? Wer ebenfalls schlechte Erfahrungen mit der Kreisverwaltung Bad Ems gesammelt hat bitte hier liken!!
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Kristin Hartenfels
Sehr unfreundlich die Mitarbeiter sollten sich ändern und mal freundlich werden

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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