Zulassungsstelle in Bad Ems (Landkreis Rhein-Lahn-Kreis)

Adresse:

Insel Silberau 1
56130 Bad Ems

Kontakt:

Fax:
02603-972-124

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Nicola Mangieri
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Dagmar Wienckowski
Hatte heute eine sehr komplexe Angelegenheit in Sachen Führerschein zu erledigen. Hr. W.Schaefer, der mich bediente, war sehr zuvorkommend und kompetent. Vielen Dank dafür
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Alexander Helm
Zum Thema Vereinfachte Verwaltung und Abbau der Bürokratiesierung besteht hier keinerlei Interesse, so fahren wir alles weiter an die Wand.Trotz lehrem Wartezimmer war die Dame ohne Termin nicht bereit mir einen neuen Zulassungsstempel der sich durch die Waschanlage gelöst hat auf mein Kennzeichen zu kleben, das geht nur mit Termin.Danke für Nichts!!! Ich wünsche gute Besserung.
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Jason Hartmann
Leider fehlt an den wichtigsten Stellen die Fachkompetenz! Folgen trägt der private Kunde. Bei der Zulassung meines alten Diesels wurde ich darauf hingewiesen, dass dieser nicht in Limburg fahren darf, da er "eine gelbe Plakette bekommt" In der Zul. Besch. Teil 1 steht im Feld 14. in Großbuchstaben EURO 3, worauf sich die Dame von der Zulassung berufen hat. Diese bezieht sich aber auf die ABGASNORM, welche im Übrigen bis Euro 6 hochgeht. Welche Farbe hat meine Plakette denn, wenn dort Euro 6 steht? Lila? Blau? NEIN! Grün! Die Plaketten in der Windschutzscheibe beziehen sich auf die FEINSTAUBNORM, welche von 1-4 unterteilt sind. Diese findet man in der Zul. Besch. Teil 1, bei 14.1 Dort ist ein vierstelliger Code. Die zweite Ziffer steht für die Feinstaubnorm. Siehe da, eine 4, komisch. Ich möchte nicht wissen, wie viele arme Opfer dieses Unwissen schon betroffen hat, und wie viele Leute ihr gutes Auto schon verkaufen durften. Bin damach zum Tüv gefahren und habe sofort eine grüne Plakette bekommen.
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Chris G.
Dickes Lob für die Abwicklung und auch unkomplizierte Abarbeitung der Kfz-Zulassungstelle in Bad Ems! Schnell gehandelt, super informiert - unkompliziert einen Termin bekommen. Hier können sich andere Städte in der Umgebung mal ne Scheibe abschneiden. Schade, dass ich als Lahnsteiner Bürger nicht immer diesen Service in Bad Ems nutzen kann. P. Reiss und Team: vielen vielen Dank nochmal!

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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