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Zulassungsstelle in Bad Ems (Landkreis Rhein-Lahn-Kreis)

Adresse:

Insel Silberau 1
56130 Bad Ems

Kontakt:

Fax:
02603-972-124

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Jaison Estfan
Ich habe vor eineinhalb Jahren einen neuen Ausweis beantragt. Seitdem habe ich über hundert E-Mails geschrieben, unzählige Male angerufen und mehrere Briefe geschickt – und NICHT EINMAL eine Antwort bekommen! Was machen diese unfähigen, faulen Mitarbeiter in der Ausländerbehörde eigentlich den ganzen Tag? Außer rauchen, Kaffee trinken und rumsitzen scheint da gar nichts zu passieren. Arbeiten? Davon haben sie offenbar noch nie gehört. Aber ehrlich gesagt: Das Hauptproblem sind nicht einmal die Mitarbeiter – es ist dieser komplett unfähige, nutzlose Behördenleiter, der seinen Laden null im Griff hat. So eine miserable Organisation habe ich noch nie erlebt. Und ich bin offensichtlich nicht der Einzige – bei allen liegt alles auf Eis, niemand bekommt Antworten, nichts bewegt sich. Diese Behörde ist das Paradebeispiel für bürokratisches Versagen und absolute Inkompetenz. Eine Schande!
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SinansWeb
Am Tag fünf mal anrufen mit 30 min Wartezeit sind hier der Alltag. Es wird immer wieder beteuert, dass so viel zu tun wäre aber wenn ich dann mal da bin, sehe ich die Mitarbeiter locker 15-20 Minuten miteinander reden (ohne was zu tun).
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Andrej Cotruta
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Lars Denninghoff
Öffentliche Verwaltung
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Bianca Schroll
Armes Deutschland....leider muss ich mich diese Woche bei der Arbeit als krank melden da es nicht möglich ist kurzfristig ein Auto anzumelden nachdem mein alter den Geist aufgegeben hat... Und Bus und Bahn sind im Rhein Lahn Kreis ja quasi nicht vorhanden

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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