Zulassungsstelle in Simmern (Landkreis Rhein-Hunsrück- Kreis)

Adresse:

Ludwigstr. 3-5
55469 Simmern

Kontakt:

Tel.:
Fax:
06761-82-333

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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stefan bochmann
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christian espenschied
Ein Stern ist schon Zuviel. Flexibel wie eine Bahnschwelle. Unfreundlichkeit wird sehr groß geschrieben. Einfach nur ein Witz. Ich musste ein Auto anmelden, wusste aber nicht das es nur noch online geht. Auf mein Frage ob man nicht mal eine Ausnahme machen könne kam die Antwort…. Wir laufen alle auf dem Zahnfleisch. Die Belegschaft hält Kaffeekränzchen und im Wartebereich hat genau einer gesessen. Es ist lachhaft was da läuft.
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Uta Kapp
Der Bürokratiewahnsinn... Telefonisch konnte mir eine Dame -trotz 2 Anrufen -keine verständlichen Auskünfte geben... Dank Hilfe des Autohauses haben wir für 3 Vorgänge Termine online gebucht. Trotz Termin warteten wir 60 Minuten! Die Bearbeiterin am Schalter 5 war sehr kompetent und freundlich:0) Die Laufwege innerhalb der Verwaltung sind jedoch völlig seltsam: Zum Kassenautomaten im Foyer ...mit 7 Quittungen weiter zum Schilderdienst auf dem Parkplatz...und dann wieder zurück zum Schalter 5....das sollte man wirklich optimieren.
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Luc As
Katastrophale Erreichbarkeit – Service nicht vorhanden Seit mehreren Tagen ist die KFZ-Zulassungsstelle Simmern weder telefonisch noch per E-Mail erreichbar. Für eine Behörde, bei der es um Fristen, Termine und wichtige Dokumente geht, ist das absolut inakzeptabel. Bürgerfreundlichkeit sieht anders aus. Wer dringend auf eine Zulassung angewiesen ist, bleibt hier im Regen stehen. Kein Rückruf, keine Rückmeldung – schlichtweg null Service. Dass eine öffentliche Einrichtung so schlecht erreichbar ist, darf im Jahr 2025 eigentlich nicht mehr vorkommen. Fazit: Wer Stress, Zeitverlust und Frust vermeiden möchte, sollte sich auf endlose Wartezeiten und Funkstille einstellen.
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M. F.
Vollkommen ohne Organisation.Trotz Termin eine Wartezeit von 45 Minuten. Alle die ohne Termin und später kamen wurden früher bedient. Erst nach einer Beschwerde kam ich an die Reihe. ....und ich war nicht die Ausnahme weil ich mithören konnte dass weitere Kunden sich vor mir beschwert haben. Wenn man Termine nicht einhalten will oder kann sollte man keine vergeben. Neuer Besuch...ich war ca 15 Minuten vor dem Termin anwesend. Ganze 5 Personen im Warteraum aber trotzdem 20 Minuten Wartezeit nach meinem Termin, insgesamt also 35 Minuten Wartezeit. Ich glaube ohne Termin wäre es sicherlich nicht schneller gewesen. Und es geht weiter. Anrufen kann man sich sparen. Die Zentrale nimmt den Anruf an und leitet weiter in eine Endlosschleife. Das wars dann. Klasse Service.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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