Zulassungsstelle in Boppard (Landkreis Rhein-Hunsrück- Kreis )

Adresse:

Heerstr. 189-191
56154 Boppard

Kontakt:

Tel.:
Fax:
06742-898-543

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Stephan Kiemen
Ich kam mit einer eidestattlichen Erklärung des vorherigen Besitzers meines neu erworbenen LKW zur Zulassungsstelle und wurde erstmal mit den Worten: "Was wollen Sie jetzt von mir ?" empfangen. Diese Zulassung ist leider gescheitert. Ich wurde abgewimmelt mit der Begründung, dass das Fahrzeug vorher in Düsseldorf angemeldet war und ich ja eine Unbedenklichkleitsbescheinigung bräuchte, welche ich nach weiterer Recherche faktisch seit 2007 nicht mehr benötige. Auch, dass das Fahrzeug in Düsseldorf angemeldet war, dürfte meines Erachtens kein Hindernis sein, einen neuen Fahrzeugbrief für den LKW auszustellen. Was ich wirklich erbringen muss, um den LKW anzumelden habe ich hier leider auch nicht erfahren. Des weiteren habe ich 3 weitere Fahrzeuge umgemeldet mit der Aussage, dass diese in eine Flottenversicherung gebündelt versichert werden sollen. Hier kam nicht einmal die Frage, ob diese auf eine Firma angemeldet werden sollten, was der Fall war und auch eigentlich logisch ist, wenn man einen LKW anmelden will und in eine Flottenversicherung wechselt. Stattdessen wurde ich des öfteren mit sehr schnippigen Komentaren teilweise stehen gelassen, ohne überhaupt mein Anliegen ordentlich erläutern zu können. Zu guter Letzt durfte ich nochmal 24€ extra für eine Umschreibung auf die Firma bezahlen, da es ja schon bei 2 der 3 umgemeldeten Autos zu spät war. Eine ähnliche Erfahrung hat der Sohn meiner Freundin eine Woche vorher gemacht, als er sein Erstfahrzeug angemeldet hat. Mein Fazit: Sehr unhöfliches und nutzerunfreundliches Verhalten meiner Bearbeiterin. Lieber den Weg nach Simmern zur Zulassungsstelle auf sich nehmen.
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Xhevat Berisha
Freundlich höflich und vorallem herzlich 👌
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Maren Reckert
Sehr schnell und freundlich
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Michael Butzen
Ich war heute zum 1.Mal da und bin wirklich 1000%ig zufrieden. Ich kam um 5 oder 10 nach 8°° rein,nachdem ich direkt schräg gegenüber einen Schwerbehindertenparkplatz gefunden habe und direkt im Rollstuhl mit dem Aufzug in die erste Etage gefahren bin ins Wartezimmer rein hab mir wie üblich eine Nummer gezogen. Es waren 5 oder 6 Personen vor mir und trotzdem bin ich nach ca.45 mit allem fertig gewesen. Ich habe als Rollstuhlfahrer lediglich einen gebrauchten PKW auf mich angemeldet. Die 2 Frauen waren wirklich sehr nett und haben alles zügig bearbeitet !!! Wenn ich überlege dass in Simmern mehrere Büros sind und hier nur ein Schalter,trotzdem war ich schneller komplett fertig als manchmal in Simmern. R E S P E K T !!!🎩🎩
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Szymon S

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

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