Zulassungsstelle in Mayen (Landkreis Mayen-Koblenz)

Adresse:

Auf der Eich 40
56727 Mayen

Kontakt:

Fax:
02651-8003-70

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Martina Marzi
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Klaus Kutsch
Ich war heute morgen dort und wollte einen Elektro Chopper aus China anmelden und hatte alle notwendigen Unterlagen dabei. Leider war ein sehr junger Kollege damit etwas überfordert und konnte die Anmeldung nicht durchführen. Hatte schon zwei Stunden gewartet und muss es nächste Woche Dienstag Wieder Versuchen, Öffnungszeiten leider nur 5 Stunden die Woche oder Termin in zwei Monaten. Leider nicht Sehr Kundenfreundlich. Der gleiche Kollege war heute wieder da, er hat sich entschuldigt und kann wirklich nichts dafür, aber nur weil in Mayen sehr wahrscheinlich andere Anforderungen für einen China Chopper gelten. In anderen Zulassungsstellen geht das einfacher. Ich ändere meine Sternchen auf drei weil der Kollege heute sehr freundlich war und mir alles erklärt hat. Trotzdem sollte man Mayen meiden wegen der unmöglichen Zustände. Ich war um 6 Uhr dort und war schon der vierte, als aufgemacht wurde waren schon 50 Kunden dort um 7.30 …….. vielleicht sollte man die Öffnungszeiten verlängern bis 17 Uhr und nicht schon um 12.15 wieder schließen. Ist nur ein Vorschlag. Oder noch Personal einstellen damit die Schalter alle geöffnet sind.
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Carlo Strohe
Wenn man einen Termin hat, geht es sehr zügig. Bin schon vorher aufgerufen worden. Sehr freundlicher Mitarbeiter, alles sehr entspannt. Das einzige was zu nemängeln war, ist die Terminvergabe (3 Wochen Vorlauf). Es wäre toll, wenn das verbessert werden könnte.
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Klaus-Dieter Urmetzer
Kostenlose Parkplätze aber WC trotz Wegweiser nicht auffindbar!
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Karl Müller
Top Service, alle super nett....Andernach einen Monat Wartezeit, Mayen vormittags für Nachmittags einen Termin gebucht

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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