Zulassungsstelle in Koblenz (Landkreis Mayen-Koblenz)

Adresse:

Bahnhofstr. 9
56068 Koblenz

Kontakt:

Tel.:
Fax:
0261-14524

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

Avatar
S H
Wenn man einen Termin hat, einfach im Hof unten parken. Man wird an den Aufzügen abgeholt und findet sich gut zurecht. Im Zweifel ist die Rezeption besetzt zum Nachfragen. Parkgebühren sind überschaubar
Avatar
khuder hussien
Avatar
Alexander Pinhammer
Avatar
Stanko
Jugendamt-ASD, einfach ein Trauerspiel. Das Kind wird mehr als offensichtlich von der Mutter ferngehalten und mit den wildesten Geschichten manipuliert. Mehrere Meldungen über Kindeswohlgefährdungen wurden scheinbar ausgesessen. Die Kindsmutter bekommt keine Informationen dazu. Selbst in der heutigen E-Mail wurde scheinheilig gefragt: "Was haben wir damit zutun?" Frau S und Frau M, reife Leistung. Ich erinnere gerne an SGB 8, §1 ff.
Avatar
Cathi
JUGENDAMT Runde 2) Wie gerne würde ich mich endlich einer positiven Rückmeldung, wie auch zum Post "Als meine Tochter ... emotional missbraucht und geschlagen .. mit Rasierklinge selbst verletzte" anschließen. Leider ist nach wie vor das Gegenteil der Fall und man hinterfragt nicht im Geringsten was man eben nicht auf den ersten Blick sieht. Es muss nicht zwingend körperliche Gewalt sein. Auch psychischer Missbrauch, Realitätsleugnung, Schuldumkehr, Herabwürdigung & Relativierung sowie das systematische Isolieren aufgrund der Angst, man könne dem Kind eine Realität aufzeigen, die viele unschöne Dinge aufdeckt, sowie aufhetzen des Kindes wird weiterhin mit einem Lächeln und bestem Gewissen geduldet. Derweil verletzt sich das Kind selbst und wirklich kein Mensch in diesem Konstrukt hinterfragt dieses Verhalten. Spricht man die Mitarbeiterin darauf an, weshalb sie sich so verhält wird mit lapidaren Ausflüchten geantwortet. "Am Ende ist vieles subjektives Empfinden" -- am Ende bleibt die Tatsache, dass Tüten und ganze Stapel Beweise vorgebracht wurden und schon da wollte man sich der Ernsthaftigkeit nicht annehmen. Auch das retten in "davon ist nichts bekannt" kann ich nicht mehr hören. Gutmütig und engagiert wie man sich zeigt wird empfohlen "Sie können auch die große Welle machen". Mittlerweile bleibt bei mir die Frage, ob diese Verhaltensweise der Mitarbeiter*innen zum Einstellungskriterium gehört. § 1684 Abs. 2 BGB verpflichtet beide Elternteile zu gegenseitiger Loyalität im Sinne des Kindes: „Die Eltern haben alles zu unterlassen, was das Verhältnis des Kindes zum jeweils anderen Elternteil beeinträchtigt oder die Erziehung erschwert.“ und dennoch streichelt man dem narzisstischen, herrischen Kindsvater das Köpfchen und ist Mitwisser einer Selbstverletzung - ist das nicht wundervoll ? ♥ DAHER VORSICHT. VORSICHT VOR ZU HOHEN ERWARTUNGEN. Runde 1) Ein mieser Laden. Ein richtig mieser Laden. Ich selbst habe um Hilfe beim JUGENDAMT bzgl. des narzistischen Kindsvaters gebeten und bin jetzt zum Schluss die, die ihr Kind nicht bedrängen soll. Emotionale/psychische Misshandlung, Bildmaterial interessiert nicht, Tüten voller zerissener Kleidung die mein Kind tragen muss interessieren nicht. Nicht mal dass er das Kind geschlagen hat lt. eigener Aussage .. juckt keinen Menschen dort. Es findet nicht ein Mal Beachtung, dass der Gute schon beim JA Andernach negativ auf dem Radar fliegt aufgrund Übergriffigkeit auf seine Tochter mit Entzug des Umgangs. Nicht mal das bringt diese Mitarbeiter zur Handlung. Ich dachte heute, zu seinem Geburtstag, finde ich ein paar warme Worte ✨🥂 Denn am Tisch mit dem Kindsvater gibt’s nur große Augen und ein „Ich glaube hier steht ein Problem im Raum 🧘🏼‍♀️“ Was ich mich frage ist, wie kann man als verantwortlicher Mitarbeiter abends seinen Kopf ruhig in‘s Kissen packen. Selbst Meldungen der Kindeswohlgefährdungen werden als nicht wild abgetan. Als ob das nicht schon frustrierend genug wäre, diskutieren Vorgesetzte auch noch auf eine nervige Art und Weise noch immer im Glauben, den vollen Durchblick zur Thematik zu haben. Wenn das Hänsjen nicht reagiert geht man zum Hans und selbst das bringt keinen Erfolg. Schweigend aussitzen und warten beherrscht dieses Amt in Perfektion ✨

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

Route berechnen

Fahrzeuge zu kaufen

Nr.: 7291_im

Renault Twingo, Limousine, Benzin, Schaltgetriebe, Grau

Sept. 2017
Schaltgetriebe
68.755 km
Benzin
Grau
66kW (90 PS)
PkwLimousineGebrauchtfahrzeugFahrbereit4/5 TürenLagerfahrzeug1382 Gesamtgewicht
Finanzierungsangebot

ab 120 €

8.948,00 €

( inkl.19% MwSt.)

Nr.: 36790_il

Volkswagen up!, Limousine, Benzin, Schaltgetriebe, Weiß

Aug. 2021
Schaltgetriebe
108.820 km
Benzin
Weiß
48kW (65 PS)
C
PkwLimousineGebrauchtfahrzeugFahrbereit4/5 TürenLagerfahrzeug1330 Gesamtgewicht
  5,1 l/100km (komb.), 115 g CO2/km (komb.), CO₂-Klasse: C
Finanzierungsangebot

ab 118 €

8.990,00 €

( inkl.19% MwSt.)

MwSt. ausweisbar.

Nr.: 5293_li

Fiat Tipo, Limousine, Benzin, Schaltgetriebe, Weiß

Febr. 2019
Schaltgetriebe
77.000 km
Benzin
Weiß
70kW (95 PS)
PkwLimousineGebrauchtfahrzeugFahrbereit4/5 TürenLagerfahrzeug2 Achsen1695 Gesamtgewicht
Finanzierungsangebot

ab 148 €

9.970,00 €

( inkl.19% MwSt.)

MwSt. ausweisbar.

123456