Zulassungsstelle in Koblenz (Landkreis Mayen-Koblenz)

Adresse:

Bahnhofstr. 9
56068 Koblenz

Kontakt:

Tel.:
Fax:
0261-14524

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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TipTop
Bis zum nächsten Termin können Sie schön alt sein.
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B. W.
Trotz mehrmaliger gewerberechtlicher Anfrage nach einem zu Recht angestoßenem Verfahren habe ich über den Mitarbeiter Herr Da...als Antragssteller/in keine Akteneinsicht bekommen.
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Per Favore
KFZ-Zulassung? Immer wieder und das seit Jahren: Grottenschlecht, unfreundlich und keineswegs lösungsorientiert. Anmaßend und belehrend, wie aus dem Bilderbuch einer Satire. So geht Amtsanmaßung!
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Cathrin
Ein mieser Laden. Ein richtig mieser Laden. Ich selbst habe um Hilfe beim JUGENDAMT bzgl. des narzistischen Kindsvaters gebeten und bin jetzt zum Schluss die, die ihr Kind nicht bedrängen soll. Emotionale/psychische Misshandlung, Bildmaterial interessiert nicht, Tüten voller zerissener Kleidung die mein Kind tragen muss interessieren nicht. Nicht mal dass er das Kind geschlagen hat lt. eigener Aussage .. juckt keinen Menschen dort. Es findet nicht ein Mal Beachtung, dass der Gute schon beim JA Andernach negativ auf dem Radar fliegt aufgrund Übergriffigkeit auf seine Tochter mit Entzug des Umgangs. Nicht mal das bringt diese Mitarbeiter zur Handlung. Ich dachte heute, zu seinem Geburtstag, finde ich ein paar warme Worte ✨🥂 Denn am Tisch mit dem Kindsvater gibt’s nur große Augen und ein „Ich glaube hier steht ein Problem im Raum 🧘🏼‍♀️“ Was ich mich frage ist, wie kann man als verantwortlicher Mitarbeiter abends seinen Kopf ruhig in‘s Kissen packen. Selbst Meldungen der Kindeswohlgefährdungen werden als nicht wild abgetan. Als ob das nicht schon frustrierend genug wäre, diskutieren Vorgesetzte auch noch auf eine nervige Art und Weise noch immer im Glauben, den vollen Durchblick zur Thematik zu haben. Wenn das Hänsjen nicht reagiert geht man zum Hans und selbst das bringt keinen Erfolg. Schweigend aussitzen und warten beherrscht dieses Amt in Perfektion ✨
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Nour Azakeer

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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