Zulassungsstelle in Koblenz (Landkreis Mayen-Koblenz)

Adresse:

Bahnhofstr. 9
56068 Koblenz

Kontakt:

Tel.:
Fax:
0261-14524

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Holger Richard Bernhard Harms
Das Kreis- Jugendamt ist eine totale Katastrophe ! Offizielle Dienstbeschwerden über das nachgewiesene Fehlverhalten der Referatsleiterin ( J.M-P. ) des sozialen Dienstes werden weder ernst genommen noch überhaupt von der übergeordneten Stelle in der Kreisverwaltung bearbeitet ! Die Lokalredaktion der RHEIN-Zeitung wurde bereits informiert und eine erweiterte Dienstaufsichtsbeschwerde diesmal zu Händen des zuständigen Landrates ( Büro ) persönlich von mir zusammen mit Zeugen ( Mitarbeiter der RHEIN-Zeitung ) abgegeben. Mal sehen, ob die zuständigen Beamten im Jugendamt dort nun jetzt endlich anfangen ihre Pflichten wahrzunehmen...
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Danijel Juric
Traurig, dass man die eigene Verwaltung telefonisch nicht erreichen kann. Um ein Auto zuzulassen braucht man natürlich einen Termin, aber bis man diesen Termin bekommen hat, hat man vielleicht auch 18 Kinder gezeugt. Effizient 0,00. Absolut unverständlich.
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Hans Meier
Unfassbar, wie eine Behörde so inkompetent geführt werden kann! In der Kreisverwaltung herrscht das reinste Chaos. Niemand aus der Ausländerbehörde ist je erreichbar – weder telefonisch noch per E-Mail. Man wird mit seinem Anliegen regelrecht ignoriert. Aber ehrlich gesagt: Kein Wunder! Wenn man die Führung dieser Behörde betrachtet, wird schnell klar, dass das Problem von oben kommt. Der Chef gibt das katastrophale Verhalten offensichtlich vor. Der Service ist frustrierend, unflexibel und schlichtweg respektlos gegenüber den Bürgern. Es fehlen jegliche Professionalität, Organisation und Kommunikationsfähigkeit. Ich bin sprachlos, wie eine Behörde in einem solchen Zustand operieren kann. Absolut enttäuschend und erschütternd! Hier wird nicht nur Zeit, sondern auch die Geduld und das Vertrauen der Bürger verschwendet. Eine Schande!
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Dim Klad
Der wichtigste Rat für alle, die zum ersten Mal hierher kommen, geben Sie unbedingt Ihre Nummer in das Terminal ein. Das ist kein richtiger Rat, das weiß jeder schon, aber ich habe es einmal vergessen und musste die Frist um einen Monat verschieben
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Ralf Rütze
Die KFZ-Zulassung von einer Selbstfahrenden Arbeitsmaschine hat mir sehr viel Ärger mit dem Zollamt bereitet, der Zoll wollte die Steuerbefreiung wegen einer "falschen" Schlüsselnummer nicht akzeptieren. Nach vielen Briefen und den besonderen Einsatz von der Sachbearbeiterin Frau Kron konnte das Problem endlich gelöst werden. Gut das es noch lösungsorientierte Verwaltungsleute gibt, Ihnen Frau Kron besonderen Dank!

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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