Zulassungsstelle in Oppenheim (Landkreis Mainz-Bingen)

Adresse:

Sant-Ambrogio-Ring 11
55276 Oppenheim

Kontakt:

Fax:
06133-9403-5289

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Ermin Dzajic
Ich möchte mich herzlich bei Leona Daniela aus der Zulassungsstelle bedanken. Er war äußerst hilfsbereit, professionell und geduldig. Alle Fragen wurden klar erklärt und der gesamte Ablauf wurde schnell und ohne Stress erledigt. Ein Mitarbeiter, der wirklich mitdenkt und sich Zeit für die Kunden nimmt. Top Service – absolut empfehlenswert!
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Martin ARNDT
Dermaßen freundliche Mitarbeiterin!! Top Bearbeitung und auch private Unterhaltung möglich. Bitte weiter so!!!
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Jürgen Götze
Termin wurde zur vollen Zufriedenheit zeitnah erledigt. Nette Sachbearbeiterin.
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Vbb Stefano
Datenschutzgrundverordnung? Gilt hier wohl eher nicht. Der Dame am Eingang muss man seine Daten so laut zurufen damit sie es im hinteren Eck, wo sie im Empfangsbüro sitzt, auch hört. Ach so, der gesamte Wartebereich hört das Gespräch natürlich dadurch auch. Name, Telefonnummer usw...., also sogenannte schützenswerte Daten. Soviel zum Thema Datenschutz..... Einfache Lösung: aufstehen, zum Schalter kommen und in normaler Lautstärke das Gespräch führen. Manchmal könnte es so einfach sein. Update 27.11. Sehr nette Mitarbeiterin in Zimmer 11 (Frau K.)! Sehr bemüht, kompetent und freundlich. Sie hat mich zur Änderung meiner Rezension durch ihre angenehme Art veranlasst. Daher Korrektur der Bewertung von einem auf drei Sterne!⭐⭐⭐
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T & S
Unkomplizierte Terminvergabe. Sehr freundlicher Empfang, sehr nette Mitarbeiter. Ich kann nur positives berichten.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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