Zulassungsstelle in Oppenheim (Landkreis Mainz-Bingen)

Adresse:

Sant-Ambrogio-Ring 11
55276 Oppenheim

Kontakt:

Fax:
06133-9403-5289

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Stefanie Sch
Ich hatte diese Woche einen Termin in der Zulassungsstelle und kann nur positiv berichten. Gute Organisation, engagierte, kompetente und freundliche Mitarbeiterinnen. Ich fühle mich dort sehr gut aufgehoben. Beim letzten Mal vor einem halben Jahr hatte ich auch ein Anliegen und war ebenfalls sehr zufrieden. Gerne wieder. 😃
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Heike Weber
Sehr nettes Personal und Bearbeitung super. Vielen Dank
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Yasemin Rotondaro
Ich war heute zur Anmeldung meines PKWs vor Ort. Frau Noack war durchgehend freundlich und konnte jede meiner Fragen direkt beantworten. Ich habe mich sehr gut aufgehoben gefühlt und die Anmeldung war schnell erledigt. Herzlichen Dank für die, die Ihren Job so gerne machen 😊
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Volker Lang
Sehr geehrte Damen und Herren der Kfz-Zulassungsstelle Oppenheim, ich möchte mich heute bei Ihnen für den außergewöhnlich guten Service bedanken, den ich kürzlich in Ihrer Dienststelle erfahren durfte. Insbesondere mein Anliegen wurde von Herrn Kalbisen bearbeitet. Herr Kalbisen hat sich als ein ausgesprochen freundlicher, hilfsbereiter und aufklärungssicherer Sachbearbeiter erwiesen. Seine ruhige, kompetente und geduldige Art hat den Vorgang, der für mich als Bürger mitunter unübersichtlich sein kann, sehr einfach und angenehm gestaltet. Er hat alle Abläufe und Notwendigkeiten klar und verständlich erklärt und war stets bemüht, eine gute Lösung zu finden. Solche positiven Erfahrungen mit der Verwaltung sind nicht selbstverständlich und verdienen besondere Anerkennung. Mitarbeiter wie Herr Kalbissen sind ein wahrer Gewinn für Ihre Behörde und stellen das Amt in ein hervorragendes Licht. Bitte leiten Sie mein ausdrückliches Lob und meinen Dank an Herrn Kalbisen weiter. Machen Sie bitte weiter so! Mit freundlichen Grüßen Volker Lang
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Sonja F.
Wir waren heute bei der Fuehrerscheinstelle Oppenheim und wurden von einem sehr kompetenten, freundlichen jungen Mann beraten. Sehr angenehmer Service. Mit einem Wort - großartig!!!!! 😊👍

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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