Zulassungsstelle in Bingen am Rhein (Landkreis Mainz-Bingen)

Adresse:

Alfred-Nobel-Str. 2a
55411 Bingen am Rhein

Kontakt:

Tel.:
Fax:
06721-9171-5298

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Nadine Neumayer
Hatte mit 2 Menschen Kontakt und fand die super unfreundlich, zudem hab ich 45min trotz Termin gewartet.
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beate Kreuer
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Sunny Jutt
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D. M.
Von mir gibt es hier nur Lob! Ich habe hier tatsächlich sowohl in der Zulassungsstelle, als auch in der Fahrerlaubnisbehhörde außerordentlich gute Erfahrungen gemacht. Bei der Zulassung wurde ich freundlich begrüßt, wartete auf meinen Termin, bei der Dame wurde ich freundlich und professionell bedient. An diesem Termin musste ich feststellen, dass ich schon längst meinen Führerschein hätte tauschen müssen. Da die Führerscheinstelle bereits geschlossen hatte, nahm ich, per Email Kontakt auf, da ich aufgrund eines geplanten Urlaubs dringend einen neuen benötigte. Ich bekam direkt, am darauffolgenden Montag einen Termin, der im Zimmer 009 bei Frau Lebert stattfand. Dort würde ich freundlich empfangen, wir unterhielten uns, während des Vorgangs nett und alles wurde schnell in die Wege geleitet. Ich kann die Kritik an dieser Dame nicht verstehen! 1a mit Sternchen. Manchmal sollte man vielleicht einfach, wenn man eine Behrörde betritt daran denken, dass die Menschen dort auch vielleicht freundlich begrüßt werden möchten. Die Angestellten dort bekommen ihr Geld nicht geschenkt, wollt ihr den ganzen Tag mit Formularen und übellaunigen Kunden verbringen? Was glaubt ihr, was für Menschen da stellenweise aufschlagen und wie die Angestellten dort behandelt werden? Ein lächeln und ein nettet Satz kostet nichts und macht den Tag für viele Menschen schöner. Manchmal ist dein Gegenüber eben auch ein Spiegel deines Verhaltens.
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Sergej Nikitin
Freundlicher und schneller Service.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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