Zulassungsstelle in Bingen am Rhein (Landkreis Mainz-Bingen)

Adresse:

Alfred-Nobel-Str. 2a
55411 Bingen am Rhein

Kontakt:

Tel.:
Fax:
06721-9171-5298

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Sina B.
Ich bin heute positiv überrascht worden: ich kannte nur den alten, dunklen Behördenstandort mit ewig langen Wartezeiten. Hier ging Dank Terminvereinbarung alles superschnell. Der neue, moderne Bau scheint sich auch positiv auf die Laune der Mitarbeitenden auszuwirken ;) Vor allem die Dame an der Anmeldung war superfreundlich. Ich habe grade gelesen, dass Schalter 9 berüchtigt sein soll. Ich war hier heute auch und kann nicht klagen. Die Mitarbeiterin war vllt etwas mundfaul, aber trotzdem hilfsbereit und sie hat am Ende gar gelächelt ;)
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Sascha
Alles Top
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Marcus Bombis
Sehr zügige und unkompliziert.
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Erwin Belz
Ich möchte mich ausdrücklich bei der Mitarbeiterin (Schalter 2) der Zulassungsstelle für den hervorragenden Service bedanken. Kompetent, hilfsbereit, überaus freundlich und sehr respektvoll - DAS nenne ich Service, leider viel zu selten heutzutage!
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Killer Jay
Die inkompetente Frau L (L steht nicht für Legende) in Zimmer 009 hat mich heute so unfassbar aufgeregt und mich von oben herab behandelt, dass ich eigentlich gar keine Beschreibung dafür habe. Sie hat mich ständig rausgeschickt und wusste im Grunde genommen überhaupt nicht was sie machen soll und war patzig von Sekunde eins an und hat meine schwangere Frau nicht ins Zimmer gelassen. Als ich mich dann an einen angeblichen Vorgesetzten gewandt habe, wurde mir an anderer Stelle weitergeholfen… unfassbar was diese Frau sich herausnimmt und wie sie mit Kunden umgeht. Zudem hatte ich einen Termin und musste trotzdem 15 Minuten warten und wurde nicht aufgerufen. Ich hatte auch nicht das Gefühl, dass die Frau L in Zimmer 009 irgendeinen anderen Termin vor mir hatte oder am Telefon war.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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