Zulassungsstelle in Bingen am Rhein (Landkreis Mainz-Bingen)

Adresse:

Alfred-Nobel-Str. 2a
55411 Bingen am Rhein

Kontakt:

Tel.:
Fax:
06721-9171-5298

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Silvia vin
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L. “SweetCurvedFluffyBanana”
Menschen mit Behinderung werden diskriminiert in dieser KFZ-Stelle! Leider bin ich auch an Frau Lebert Zimmer 9 geraten. Egal wie viele Gutachten von Ärzten und TÜV und DEKRA man mitbringt. Als Antwort warum man so behandelt wird kommt nur: " Es liegt im Ermessen der Behörde den Antrag zu genehmigen." Alles klar! Es liegt ein ärztliches Gutachten vor. Die DEKRA hat alles geprüft und genehmigt. ABER diese KZF-Stelle will noch einen Attest vom HNO sehen, dass die Person mit Behinderung kein Hörgerät braucht. Das ist pure Diskriminierung!! Menschen mit Behinderung so zu erniedrigen.
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Alaa Aldeen
Die Mitarbeiterin an der Anmeldung am Empfang war freundlich und organisiert. Die Mitarbeiterin im Änderungsraum im ersten Stock – ich glaube, ihr Name ist Frau Jennifer – war ebenfalls sehr freundlich im Umgang, höflich im Gespräch und schnell bei der Bearbeitung meines Anliegens. Sie war sehr hilfsbereit, obwohl ich nicht gut Deutsch sprechen kann. Ich wünsche ihr stets gute Gesundheit und hoffe, dass sie für ihre zuverlässige Arbeit belohnt wird. Vielen Dank
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peter zeiß
Top, Herr Frosch ist der Beste !!
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Peter
Normalerweise melde ich meine Fahrzeuge in Oppenheim an. Da man dort aber eine Wartezeit von 2 Wochen hat und in Bingen die Möglichkeit einer Einwurfanmeldung besteht, habe ich dies mal getestet. Dienstags eingeworfen und Donnerstags war mein Fahrzeug angemeldet. So nett, schnell , höflich und kompetent wie von dem zuständigen Sachbearbeiter Herr Frosch, wurde ich noch nie auf einer Zulassungsstelle bedient. Vielen Dank !!

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

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