Zulassungsstelle in Bingen am Rhein (Landkreis Mainz-Bingen)

Adresse:

Alfred-Nobel-Str. 2a
55411 Bingen am Rhein

Kontakt:

Tel.:
Fax:
06721-9171-5298

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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J S
Es ist ja in meinem Leben nicht das erste Mal das ich in einer Zulassungsstelle mit einem Anliegen war, aber so etwas tolles wie an diesem Tag habe ich selten in einer Behörde erlebt. Hatte mir jemand gesagt das ich eine Zulassungsstelle mit 4-5 Wörtern beschreiben soll, hätte ich ihn wohl für verrückt erklärt, hätte ich folgende Worte gehört. Freundlich, menschlich, effizient routiniert, lustig, unkompliziert und pünktlich ohne Wartezeit. Am 06.11.2026 um 11:30 Termin zur Ummeldung Halterwechsel aus anderem Zulassungsbezirk und Abmeldung gebucht. Pünktlich um 11:30 im Termin am Schalter 7 und um 11:38 Uhr alles erledigt. Wobei wir dir Abmeldung doch verschoben haben. Uns wurde aber gesagt das Abmeldungen auch ohne Termin zu den Öffnungszeiten am Servicepoint möglich sind. Eine entspannte freundliche und routinierte Mitarbeiterin rundete die wirklich erstaunlich positive und unkomplizierte Behördenerfahrung ab. Man hätte hier nichts aber auch gar nichts besser machen können! Vielen Dank !
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Cornelia
Da mich mein gestriger Besuch in der Führerscheinstelle in Bingen leider immer noch gedanklich beschäftigt, habe ich mir heute mal die Bewertungen hierzu angeschaut. Ich bin geschockt! Seit Monaten ist bekannt, dass Frau L. in Zimmer 009 unterirdisch sich dem Kunden gegenüber benimmt. Sie hat mich nicht einmal angeschaut - kein Bitte/kein Danke- meine Dokumente wurden mir hingeworfen- und als ich nicht wusste, was ich in meinem Dokument eintragen sollte, wurde ich unangemessen zurecht gewiesen. Meine Tochter stand neben mir und war völlig irritiert. Versuchen wir der Jugend doch Werte wie Höflichkeit und Respekt beizubringen. Sowas habe ich echt noch nie erlebt! Und dann noch schlimmer zu lesen, dass es bei mir kein Einzelfall war. Ich weiß, wie anstrengend der Job im Dienstleistungsbereich sein kein, aber sie wird dafür bezahlt und dann kann man auch ein gewisses Maß an Umgangsformen an den Tag legen. Und tatsächlich - selbst 1 Stern ist hier zu viel. Positiv möchte ich die Kollegin am Empfang die Terminvergabe erwähnen. Das hat mir gut gefallen, auch die Erinnerung 1 Tag vorher!
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Rainer Faust
Heute , Donnerstag ist der lange Tag in der Woche. Es geht noch nicht mal jemand ans Telefon! Wo gibts das heute noch im Dienstleistungsgewerbe. Der öffentliche Dienst erlaubtt sich viel
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Christin (CS)
0 Sterne kann man ja leider nicht geben und alle sind es ja auch nicht. Aber meine Eltern waren heute dort und waren bei Frau Lebert. Unfreundlicher geht es nicht, mein Vater war richtig eingeschüchtert und verunsichert. Nicht nur die Art und Weise wie sie aufgetreten ist, sondern auch die unkompetente und fehlende Beratung. Zum Glück gibt es dort noch andere und vor allem freundliche Mitarbeiter, die einem weiterhelfen.
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Johann Gradinaru
Super freundliches Personal, professionelle Abwicklung der Anliegen! Vielen Dank!

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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