Zulassungsstelle in Bingen am Rhein (Landkreis Mainz-Bingen)

Adresse:

Alfred-Nobel-Str. 2a
55411 Bingen am Rhein

Kontakt:

Tel.:
Fax:
06721-9171-5298

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Christin (CS)
0 Sterne kann man ja leider nicht geben und alle sind es ja auch nicht. Aber meine Eltern waren heute dort und waren bei Frau Lebert. Unfreundlicher geht es nicht, mein Vater war richtig eingeschüchtert und verunsichert. Nicht nur die Art und Weise wie sie aufgetreten ist, sondern auch die unkompetente und fehlende Beratung. Zum Glück gibt es dort noch andere und vor allem freundliche Mitarbeiter, die einem weiterhelfen.
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Üftade
Ich hatte heute einen Termin bei der Zulassungsstelle Mainz-Bingen und bin sehr zufrieden mit dem Ablauf. Die junge Mitarbeiterin war freundlich, kompetent und konnte mein Anliegen schnell und unkompliziert lösen – ganz ohne unnötige Wartezeit oder zusätzliche Hürden. Ich möchte mich herzlich für den reibungslosen Service bedanken und die gute Arbeit des Teams hervorheben.
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Johann Gradinaru
Super freundliches Personal, professionelle Abwicklung der Anliegen! Vielen Dank!
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Rainer Palluk
Sehr pünktlich und freundlich
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purple haze
Ich musste letztens meinen Führerschein bei der Führerscheinstelle Mainz Bingen erneuern lassen. Hab das immer wieder rausgeschoben, weil ich mit Behördengängen recht unangenehme Erinnerungen verbinde. Aber ich bin ausgesprochen positiv überrascht worden. Ich habe schnell einen Termin bekommen. Die Beantragung selbst war auch unkompliziert und sogar angenehm. Es ist alles sehr gut organisiert dort, ich musste kaum fünf Minuten warten. Die Sachbearbeiterin war auch super freundlich, ich war bei Frau Mathenia. Ein großes Lob an diese Behörde. Bei meinem nächsten Anliegen komme ich gerne wieder !!

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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