Zulassungsstelle in Bingen am Rhein (Landkreis Mainz-Bingen)

Adresse:

Alfred-Nobel-Str. 2a
55411 Bingen am Rhein

Kontakt:

Tel.:
Fax:
06721-9171-5298

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Sabrina
Top Service am Service Point Ideal für alle, die nicht auf einen Termin warten möchten. Je nachdem wieviel los ist, muss man aber mit etwas Wartezeit rechnen. Der Mitarbeiter vor Ort war überaus nett und unglaublich gelassen. Bereits 1 Tag später kam der Anruf, dass alles erledigt sei. Unterlagen abholen, bezahlen, fertig. Besser geht es nicht!
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Picasso
Nach der Nachfrage, ob man mir auch die Abmeldung machen kann, lehnte Frau Witzmann mit „Sie haben nur eine Umschreibung gebucht - Ich darf nur das machen, was hier steht, so wurde es mir gesagt“ Die Antwort hat mich zutiefst verletzt, da Bingen bisher immer kollegial und kulant gegenüber den Kunden war. Zum Glück ist Herr Frosch am Service Point nebenan, der es ohne Probleme und ohne Termine macht.
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Niklas Rötz
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Al R
Es gab erst in 14 Tagen ein Termin zum ummelden des Kfz, daher ohne Termin zum Servicepoint. Dort sind zwei Mitarbeiter mit 4 Kunden, die vor mir da waren 1,5 Std beschäftigt. Dann komme ich dran und erfahre, dass ich nur den Antrag auf eine Anmeldung abgeben kann mit allen Unterlagen und den Nummernschildern, die Unterlagen werden gesichtet, die Versicherung geprüft und alles für rechtens befunden, nur anmelden können sie das Auto noch nicht, dass wird dann in 3-4 Tagen gemacht, wenn die Unterlagen noch Mal gesichtet sind und der Vorgang abgeschlossen wird. Dann erhält man einen Anruf und darf noch Mal kommen, sich wieder anstellen und warten um dann zu bezahlen und die Zulassung bzw. Anmeldung zu bekommen. Also, wer in Bingen ein Auto an- bzw ummelden möchte braucht sehr viel Zeit und darf nicht auf schnelle Bearbeitung der vorhandenen Unterlagen hoffen. Aber etwas positives möchte ich noch sagen, die Mitarbeiter waren sehr freundlich und redeselig.
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Manuel Görke
Nachdem mir für den 4.9. ein Termin wegen Problemen bei einer Softwareumstellung (kann leider wirklich mal vorhkommen) abgesagt worden war bin ich nun mal persönlich hingefahren (Telefon ständig besetzt) um nachzufragen. Hier sind viele Bewertungen über den Empfang gemacht worden, ich würde mich dazu auch gerne äußern, aber der Empfang war um 10.15 heute nicht besetzt. "Die Dame ist für 20 Minuten mal weg" wurde mir von den anderen Wartenden geschildert. Natürlich ohne Vertretung. Zumal ich nicht denke, dass dort überhaupt mit mir geredet hätte bei den vielen Schildern die dort stehen und einen maßregeln wir man sich zu verhalten hat und wie nicht. Hier kommt man sich wirklich als Bittsteller vor. Hilfe, bedrohen sie mich nicht mit Arbeit scheint die Mentatlität von vielen zu sein. Hier wird der Amtsschimmel nicht nur gelebt und kultiviert, er wird konserviert! Immer freundlich dran denken: WIr sind die Kunden! Nicht umgekehrt! Und bezahlen mit Steuern und Gebühren den Laden hier...In Bingen sieht mal das anders! Dann bin rüber in den Service Point. 5 Personen vor mir (ist ok für ohne Termin) ABER: Drinnen nur 1 Platz zum warten, also standen wir im Regen ohne Überdachung draußen! Überdachung wäre nett, zumal da bestimmt öfters eine Schlange ist. Und dann nur 1 "Schalter" für den ganzen Service Point? Bißchen wenig....Also bis hierher max. 1 Stern. Dann kam Herr Frosch ins Spiel und verdiente sich PERSÖNLICH 5 Sterne. Freundlich, kompetent & humorvoll. Ach so: Die hier mehrfach erwähnte nette Dame von Raum 9 durfte ich auch von ein paar Monaten mal erleben: 0 von 5 Sternen. Mal Mario Barth da hinschicken, der macht daraus ein 2-Stunden Programm.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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