Zulassungsstelle in Landstuhl (Landkreis Kaiserslautern)

Adresse:

Bruchwiesenstr. 31
66849 Landstuhl

Kontakt:

Fax:
0631-7105-474

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Anthony Imeraj
Um 11 Uhr nehmen die niemand mehr dran auch wenn die bis 12 Uhr auf haben und die meinen sind zu viele Leute da um jemand dran zu nehmen was ein ein Frechheit ist
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Tommy Zierold
Furchtbar.. hier werden einem nur Steine in den Weg gelegt, selbst wenn man die Gesetzesgrundlage mit ausgedruckt hat. Bürokratische Katastrophe..
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Viktória Veverka
Gestern (DER EINZIGE TAG WO LÄNGER AUF IST) Wurde man über eine Stunde vor Schluss weggeschickt (weil zu viel Kunden da waren) SELBSTVERSTÄNDLICH wäre es zu viel verlangt gewesen für die armen Kaffeetrinker der Zulassungsstelle, mal bescheid zu geben das am Freitag ebenfalls geschlossen. Damit man keinen Urlaubstag verschwenden braucht. Also kommt alle und steht vor verschlossener Tür. Danke für eine weitere wundervolle Erfahrung der Bürokratie Landstuhl/Ramstein/Kaiserslautern
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Candry Basket
Ein faszinierendes Lehrstück in Sachen Bürgerferne. Die Öffnungszeiten scheinen exakt so kalkuliert zu sein, dass berufstätige Steuerzahler, die diesen Apparat finanzieren, nahezu keine Chance haben, ihre Anliegen zu erledigen.Der einzige Tag mit erweiterten Öffnungszeiten am Nachmittag gleicht einem Glücksspiel: Wegen des absehbaren, massiven Andrangs wird die Nummernausgabe vorzeitig gestoppt und man wird unvollendeter Dinge wieder weggeschickt. Dass man an den übrigen Tagen bereits nach einer kurzen Kernarbeitszeit von wenigen Stunden schließt, schützt die Behörde vermutlich erfolgreich vor der Überlastung durch echten Bürgerservice.In einer Region, in der täglich unzählige Menschen flexibel arbeiten müssen, ist dieses starre und knappe Zeitfenster schlicht unzeitgemäß. Ein zweiter langer Öffnungstag pro Woche wäre das absolute Minimum, um dem Chaos vor Ort Herr zu werden. Wer hierher muss, sollte sehr viel Freizeit mitbringen – oder darauf hoffen, dass das System irgendwann im aktuellen Jahrhundert ankommt.
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Denis Meyer

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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