Zulassungsstelle in Kaiserslautern (Landkreis Kaiserslautern)

Adresse:

Lauterstr. 8
67657 Kaiserslautern

Kontakt:

Tel.:
Fax:
0631-7105-474

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Violetta Willman
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Sebastian Palm
Umzuverlässiger Laden, führerschein im mai beantragt ( 2 Wochenkurs), nach 8 Wochen ohne neuigkeiten hab ich telefonisch nach dem bearbeitungsstand gefragt, darauf hin kam die Antwort "wir haben von Ihnen nichts vorliegen" einen Tag später wurde es gefunden. Stand jetzt darf ich meinen Führerscheinkurs wieder absagen da 10 Wochen bearbeitungszeit einfach zu wenig war
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Torsten Schneider
Ob Zulassungsstelle, Führerscheinstelle oder digitale Baugenehmigung beim Bauamt – ich wurde bei der Kreisverwaltung Kaiserslautern jedes Mal freundlich, zuvorkommend und schnell bedient. Die positive Stimmung im Haus ist spürbar und die Bearbeitung läuft unkompliziert. So wünscht man sich Verwaltung. Gerne wieder!
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Dante Peak
Absolut unzumutbar Entweder total unterbesetzt oder lahmarschig ohne Ende Wartezeit katastrophal lang!!! 1 Stern weil 0 nicht geht
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Lancer Hardy
Dieser Laden ist eine Schande! Sie vereinbaren einen Abholtermin für Sperrmüll und lassen dann die Hälfte des Mülls einfach liegen. Und nicht nur das, sie hinterlassen auch noch ein riesiges Chaos! Als hätten sie alles durchsortiert und dann einfach alles verstreut! Was ist denn mit denen los? Welches Entsorgungsunternehmen hinterlässt denn so ein Chaos? Ich habe angerufen und E-Mails geschrieben, aber nichts hat sich geändert. Mal halten sie sich an die Regeln, mal nicht. Es gibt in der Gegend andere Möglichkeiten der Müllentsorgung. Ich rate Ihnen, wenn möglich, woanders hinzugehen. Wenn man sich die anderen Bewertungen so ansieht, scheint es, als ob ihnen die Meinung ihrer Kunden völlig egal ist.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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